EnEV und Denkmalschutz

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Niederlande

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Hallo, ich möchte eine Immobile (BJ 1890) kaufen. Seit 2008 wurden die Heizung (Gas-Z.-Heizung Marke: Brötje) sowie zwei Öfen(Küche, Wohnbereich OG)., die Bäder, die Elektrik erneuert.

Seit 2011 wurden mit Denkmalmitteln folgende Maßnahmen durchgeführt:
Außenwände
• Mauerwerk Ortgang und Traufe abbrechen und neu aufmauem
• Schildgiebel nach historischem Vorbild wiederherstcUcn
- Z-Isolienmg einbringen
- Außenwandputz in Kleinflächcn ausbessern
- Außenfenster- und Türen ausbauen, neue Holzfenster und neue Holztüren mit Blendrahmen einbauen
- Geputzte Außenwände säubern, losen Anstrich entfernen und anstreichen
Dach:
- Tondachziegel abdecken und mit neuen Tondachziegeln wieder eindecken
- LaUung ausbauen und neue Lattung wieder einbauen
- Abgänge Rundholzsparren ersetzen
- Regenrinnen und Fallrohre demontieren, und durch neue Zink-Rinnen und Fallrohre ersetzten
- Kehlen neu ausbilden
- Herstellen aller Dachansehlüsse
- Gauben abbinden einbauen, dämmen, Innen und Außen verkleiden
- Dach dämmen mit Mincralwolle, Dampfsperre einhauen, Daehschrägen verkleiden mit GipskarionplaUen Mincralwo!le.
Fußböden
- Estrich im Flur abbrechen und entsorgen; gegen nicht druckenden Wasser mit Bitumenbahnen abkleben
Keller
- Behandlung der Holzbalken und Dielung mit Holzschutzmittel.

Das Gebäude hat aber keinen Energieausweis!
Das steht dazu im Vorverkaufsvertrag: Ferner ist der Käuferin bekannt, dass nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV) beim Eigentumsübergang selbstgenutzter gebrauchter Ein- und Zweifamilienhäuser für den Erwerber eine Zweijahresfrist ausgelöst wird.
Hiernach sind u.U. die Heizungsanlage, nicht gedämmte Heizungsrohre und Armaturen sowie nicht begehbare,aber zugängliche oberste Geschoßdecken an den Standard der EnEV anzupassen. Der Notar wies die Vertragsparteien auch auf die Regelungen über die Ausstellung und Vorlage von Energieausweisen hin.

Nun meine Frage: Offensichtlich wurde ein neuer Kessel eingabut, Heizungsrohe in unbeheizten Räumen gibt es nicht und das Dach wurde gedämmt. Bislang gibt es aber noch keinen Ausweis zur Immobilie. Was muss ich noch dafür baulich anpassen? Was muss ich nach einem Kauf nachrüsten nach der neuen EnEV???

Ich möchte keine unkalkulierbaren Kosten bei meiner Finanzierung.

Danke für die Antworten!

Viele Grüße
 
ENEV-Befreiung

Ich habe gerade nur die Textstellen in der ENEV 2009 zur Hand, in der aktuellen ENEV ist es aber analog geregelt.

Es gibt für Baudenkmale grundsätzlich keine Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß § 16 Abs. 2 und 3 EnEV.
§ 16 Absatz 4 EnEV: "[...] Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 und 3 nicht anzuwenden."

In § 24 Absatz 1 sind Ausnahmen von den Anforderungen der EnEV für Baudenkmale geregelt:

"Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden."

Ausnahmen nach § 24 EnEV sind antrags- bzw. genehmigungsfrei.

Schöne Grüße.
 
Thema: EnEV und Denkmalschutz

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