Dämmen nach EnEV

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oldschool1696

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Hallo zusammen,

Erstmal zum Objekt:

Es geht um mein Fachwerkhaus bj 1696. Derzeit sind die Wände nicht gedämmt nur mit etwa 5cm Lehm und etwas Kalkoberputz verputzt.. Nachdem wir nun langsam mit der Fachwerksanierung fertig sind, soll es an die Wärmedämmung gehen. Eigentlich hatte ich mich, nach einigen Stunden hier im Forum für 6cm Holzfaserdämmplatten direkt auf die mit Lehm glatt gezogene Fachwerkwand entschieden. Das Prinzip wird recht gut auf den Seiten der Fa. Claytech beschrieben. Mir geht es darum mein Haus nicht kaputt zu dämmen. Steht ja nun schon 300 Jahre und das soll es auch weitere 300 Jahre.

Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz, daher sagte mir mein Heizungsbauer ich bin leider dazu verdonnert mein Haus nach EnEv 09 zu dämmen. Er würde mir die Dämmstärke nach dem Glaserdiagramm (heoßt das so) berechnen. Ich mache mir jedoch sorgen damit meine Bausubstanz zu schädigen... Bei einem U Wert von 0,24 braucht es schon ein bisschen mehr als 6cm Dämmung.

Ist es möglich irgendwie auf andere weise von der EnEv befreit zu werden?

Danke für eure Kommentare
 
Die EnEv ...

... ist verpflichtend für Sie, wenn Sie die wärmeübertragenden Außenbauteile grundlegend verändern wollen: Wenn Sie Ihre FAssade zu mehr als 10% der dazugehörigen Fläche sanieren (z.B. eine Putzerneuerung), dann sind Sie gehalten, die U-Werte (Wärmedurchgangswerte) nach ENEv einzuhalten.

Für Fachwerkhäuser gelten aber Ausnahmen, statt U= 0,24 W/m2K nur 0,84. Wenn Sie nur innen dämmen wollen, gelten keine Vorschriften, sondern nur bauphysikalische Beschränkungen-

Wenn Sie die FAssade außen dämmen wollen, gilt die EnEv. Um sich davon befreien zu lassen, müssen Sie sich von einem Gebäudeenergeieberater in einem Gutachten nach BAFA-Standard berechnen und bescheinigen lassen, das sich die Maßnahme ökonomisch für Sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums rechnet = 10 JAhre.

Die EnEV hat Gesetzescharakter und Unkenntnis schützt vor den Folgen nicht. Alllerdings gibt´s noch keine EnEv-Polizei, die Verstöße oder Versäumnisse ahndet. Vielleicht werden ja die ganzen GEZ-"Berater", die demnächst freigesetzt werden, umgeschult ...

Als Hausbesitzer müssen Sie sich die EnEv kaufen oder sich im www einlesen und sich mit dieser sperrigen Materie vertraut machen. That´s Deutschland.

Grundsätzlich sollten Sie sich abetr nicht verrückt machen lassen. Die Sache ist viel zu kompliziert, um von allen Beteiligten verstanden zu werden. Auch nicht von den Behörden. Und Ausnahmen sind immer möglich. Gerade auch im Bestand.

Und von Ihrem Heizungsbauer sollten Sie verlangen, daß er Ihre Heizung nach einer fundierten Heizlastberechnung dimensioniert, unter Berücksichtigung Ihrer Dämmmaßnahmen und nicht, wie meistens üblich nach der goldenen Weltformel "pi x Daumen" + 10% Sicherheitszuschlag"
 
Dämmen oder wie oder was?

Hallo

Wie schon erwähnt ist die "Wirtschaftlichkeit" eines der wichtigsten Themen - nicht um die ENEV zu umgehen, wie oft gedacht - sondern um diese zu erfüllen.

Denn nicht nur die tausendfach publizierten "Muss-Däm-sonst- böse" Sätze machen die ENEV aus, sondern vor allem Teile wie dieser.

Bloss nehmen das vor allem die Hauruck "Berater" und "Handwerksmeister" auf die leichte Schulter … und die gutgläubigen Eisbärnretter-Bauherrn fallen drauf rein …

Wenn aber findige Bauherrn die Berater vermeintlich "glauben" um danach mit dem RA gegen diese vorzugehen wegen "Nichteinhaltung des Wirtschaftlichkeitsparagraphen" wird sich das Blatt wenden und die Spreu der Dampfplauderberater-Energie wird vom Weizen getrennt …

Was oder wer da noch übrig bleibt wird sich in Grenzen halten … allerdings muss sich (leider) der Bauherr wehren und nicht vor ENEV-Angst erstarren …

M.E. handeln sich die Bauherren bei jeglicher Art von Innendämmung ein unkalkulierbares reales Risiko ein, das Ihnen auf lange Sicht mehr schadet als Nutzen bringt …

Bei der Heizung habe ich auch eine andere Meinung und halte nichts von einer DIN mässigen Wärmebedafsberechnung, denn die berechnet nur die Kubatur und die zu "erwärmende Luftmenge" etc., was physikalisch einfach ein Schwachsinn ist (Luft als Heizmedium zu nehmen)

Ein m.E. besserer und billigerer Weg ist es zu "temperieren" …
www.thermische-bauphysik.de (zum Beispiel)

Also: erst Lesen und durch Bildung eine Meinung bilden und dann agieren …

Gutes Gelingen

Florian Kurz
www.slow-house.de
 
hallo,

hier mal ein sehr schöner bericht der sich eingehend mit ihrem problem beschäftigt:

http://equapio.com/de/umwelt/waermedaemmung/daemmung-24-25-enev/


die frage ob dämmung oder nicht stellt sich mir persönlich eigentlich schon lange nicht mehr,eher die tatsache das dämmung bestenfalls eine momentaufnahme ist wenn dazu beispielsweise die berühmten verbundsysteme zum einsatz kommen. naja,lesen sie einfach bitte mal den artikel durch und bilden sie sich ihre meinung dazu. ich denke denke da werden sie entsprechend geholfen!

gruß
 
Befreiungen von der EnEV

Grundsätzlich gilt die EnEV; auch im Fall von Innendämmungen! - Ich möchte insoweit das von Will Pickartz gesagte "Wenn Sie nur innen dämmen wollen, gelten keine Vorschriften, sondern nur bauphysikalische Beschränkungen" schon etwas relativieren.

Von den Anforderungen der EnEV kann aber abgesehen werden, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nachweislich nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können (Wirtschaftlichkeitsgebot).
Nach der bisherigen Rechtsprechung kann davon ausgegangen werden, dass der maximale Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation gesprochen werden kann, bei etwa 10 Jahren liegt.
Zum Nachweis ist eine fundierte Berechnung durchzuführen, zu dokumentieren und zu archivieren. Ein gesonderter Antrag muss allerdings nicht gestellt werden.


Darüber hinaus können noch andere Gründe für eine Befreiung von der Nachrüstpflicht vorliegen.

So kann man von den Anforderungen der Nachrüstungsverpflichtung befreit werden, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer s. g. "unbilligen Härte" führen.
Eine "unbillige Härte" liegt z. B. vor, wenn die erforderlichen finanziellen Aufwendungen innerhalb der üblichen bzw. noch zu erwartenden Nutzungsdauer durch die eintretenden Energieeinsparungen nicht erwirtschaftet werden können. Dies trifft z. B. auf leer stehende oder zum Abriss bestimmte Gebäude zu.
Ein Härtefall kann auch dann vorliegen, wenn der Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten zur energetischen Sanierung bzw. Nachrüstung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zugemutet werden kann.
Im Gegensatz zu einer sich auf dem Wirtschaftlichkeitsgebot begründeten Verpflichtungsbefreiung muss in derartigen Fällen jedoch ein gesonderter Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt werden.

Ein anderer Fall, in dem keine Pflicht zur Nachrüstung besteht, kann dann gegeben sein, wenn das Gebäude ausschließlich über Strahlungsheizungen auf empfundene Temperaturen von 19 °C beheizt wird. Dies ist zum Beispiel mittels s. g. Hell- oder Dunkelstrahler aber auch Wandheizungen oder Heizleisten möglich.
Die Besonderheit dieser Stahlungsheizungen liegt darin, dass die Raumlufttemperatur niedriger ist als die empfundene Temperatur. Die Temperaturdifferenz beträgt erfahrungsgemäß etwa 3 °C.
Die Nutzung der Gebäude ist ohne Einschränkungen möglich. Im Vergleich mit Gebäuden, in denen die Raumlufttemperatur höher ist als die Temperatur der Wände, Decken und Böden, bieten strahlungsbeheizte Räume zusätzlich den Vorteil einer höheren Behaglichkeit.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Innentemperaturen von mindestens 19 °C nicht erreicht werden und somit ein wesentliches Kriterium, auf das sich die Nachrüstpflicht stützt, nicht erfüllt ist.

Anmerkung:
Diese Argumentation stützt sich auf eine Auslegung der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, veröffentlicht im 5. Teil der Auslegungsfragen zur Energieeinsparung, beschlossen am 09. März 2004.

Quelle:
http://www.meisinger-ingenieurleistungen.de/index.php/bauberatung/63-daemmpflicht-2012

Mehr zu den bauphysikalischen Besonderheiten von Wandheizungen findet sich unter
http://www.meisinger-ingenieurleist...8-wandheizung-bauphysikalische-besonderheiten
zu Heizleisten unter
http://www.meisinger-ingenieurleistungen.de/index.php/bauberatung/47-hd


i. V.

Dirk Meisinger
 
Auch auf die Gefahr hin, ...

... wieder den üblichen Shitstorm auszulösen:

[... gelöscht, wenn es um Kritik geht, verstehen die Verschwörungstheoretiker von Equapio.com offenbar keinen Spaß...]
 
Was soll bitte der Quatsch mit der empfundenen Raumtemperatur? Soweit ich das kenne, bezieht sich das auf die Raumtemperatur an sich...wer sollte sich auf Empfindungen verlassen, wo doch jeder anders empfindet.

Die Ausnahmeregelung mit den Raumtemperaturen unter 19°C habe ich für meine gesamte untere Etage in Betracht gezogen und dies auch in meinem Bauantrag mit drin, allerdings sind das alles Nebenräume wie Waschküche oder Werkstatt. Vermutlich würde ein Bauamt das nicht Schlucken, wenn es um wirklichen Wohnraum geht.
 
@ H.J.

Hallo

Zitat:
Was soll bitte der Quatsch mit der empfundenen Raumtemperatur? Soweit ich das kenne, bezieht sich das auf die Raumtemperatur an sich … wer sollte sich auf Empfindungen verlassen, wo doch jeder anders empfindet.

Wer soll sich auf Empfindungen verlassen, wenn jeder anders empfindet!
Dieser Satz wird in die Annalen der modernen Biophilosophie eingehen!

Ihnen kann man auch alles verkaufen - sogar Ihre eigenen Empfindungen …

Ausnahmslos jeder Mensch empfindet die Temperatur "individuell" - dieses "Empfinden" ist aber auch davon abhängig wie sich das "temperierende Umfeld" darstellt … ob es viel Luftbewegung gibt oder kalte strahlende Flächen oder warme strahlende Flächen … oder er angezogen, nackt, trocken oder nass ist …

Immer schön warm halten …

Florian Kurz
www.slow-house.de
 
Vielleicht war meine Ausführung ...

ja etwas missverständlich.

Von daher möchte ich den Passus "auf empfundene Temperaturen von 19 °C" aus dem Satz "Ein anderer Fall, in dem keine Pflicht zur Nachrüstung besteht, kann dann gegeben sein, wenn das Gebäude ausschließlich über Strahlungsheizungen auf empfundene Temperaturen von 19 °C beheizt wird" hiermit streichen.
Den vorherigen Beitrag möchte ich allerdings zum besseren Nachvollziehen der Diskussion unverändert lassen.

Um die Argumentation etwas zu hinterlegen, möchte ich weiterhin ausdrücklich auf den Absatz 2. der genannten Auslegung hinweisen, aus dem sich eindeutig ergibt, dass auf Gebäude abgestellt wird, in denen
a) " ... die Empfindung einer behaglichen Temperatur in weit überwiegendem Maße durch Wärmestrahlung erzeugt und die Raumluft nicht in annähernd vergleichbarer Weise erwärmt ..." wird
und
b) "... sich keine Raumlufttemperatur von durchschnittlich etwa 19 °C einstellt."

Auf welche Weise bzw. mit was für einem Strahlungswärme-Heizungssystem diese Kriterien erfüllt werden ist letztendlich egal. - Hauptsache ist, dass die durchschnittliche Raumlufttemperatur unter 19 °C bleibt.

i. V.

Dirk Meisinger
 
@ Herrn Kurz...eben weil die Empfindung sehr individuell ist, habe ich dieses Zitat von Frau Meisinger in Frage gestellt. Mir hat das niemand verkauft - ich weiß nicht, was sie mit diesem Ausspruch gerade bezwecken wollten.

@ Frau Meisinger
Diese Passage kenne ich so auch, weswegen ich das Zitat weiter oben in Frage stellte.

Für viele Bauherren ist es aber oft scheinbar schwer, den entsprechenden Sachverstand für und vielleicht auch gegen die EnEV einzuholen. Der Standardbauingenieur versucht leider meist mit allen Mitteln die EnEV einzuhalten, ob sinnvoll wirtschaftlich vertretbar, interessiert leider meist wenig.
 
Thema: Dämmen nach EnEV

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