Auf dem besten weg zum Kontrollstaat

Diskutiere Auf dem besten weg zum Kontrollstaat im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Wußten Sie schon, wir als Unternehmer müssen eine Unternehmererklärung zur Änderung von Außenbauteilen im Bereich Dach und Wand gemäß EnEV 2009 §...
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Idefix

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Wußten Sie schon,
wir als Unternehmer müssen eine Unternehmererklärung zur Änderung von Außenbauteilen im Bereich Dach und Wand gemäß
EnEV 2009 § 26a erstellen.
Diese muß die oder der Kunde auf VERLANGEN der BAUAUFSICHTSBEHÖRDE vorlegen.Und wehe Du machst keine.
Vordrucke gibt es bei der Örtlichen HWK.
Wo soll das noch enden.Man verliert die Lust.
Man verbringt mehr Zeit am Schreibtisch als auf dem Bau.
 
Warum man da die

Lust verliert, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich mache schon seit vielen Jahren solche Bescheinigungen. So ist das doch für die Bauleute eine echte Erleichterung, sie brauchen neben dem Handwerker nicht auch noch einen Sachgverständigen, den sie bezahlen müssen. Dass man Dinge, die man per Gesetz festlegt, auch in der Ausführung kontrollieren muss ist doch ganz klar und auch hier im Forum immer wieder nach zu lesen. Und für den Handwerker kann es doch kein Problem darstellen, dass man die eigenen Leistungen sach,- fach und gesetzeskonform durchgeführt hat hat.
 
Der Schreibkram,die Zeit die keiner Bezahlt

Positiv ist das die Erklärung erst bei Zahlung der Rechnung ausgehändigt wird.
 
sauber arbeiten

Hallo, ich sehe das ähnlich wie Fred Heim. Grundsätzlich mag ich zwar auch nicht, dass man sich mit Verwaltung und Formularen rumschlagen muss und nicht zum wirklichen Arbeiten kommt. Aber: Vielleicht hilft die Fachunternehmerbescheinigung dass endlich auch an Wärmebrücken wie Fensterleibungen usw. so gedämmt wird wie vorgesehen und möglicherweise in Fördermittelbescheiden gefordert usw. Wer billig anbietet, weil er weiß, dass er nicht nach den gesetzlichen Anforderungen arbeitet und damit den Mitbewerber, der ein gesetzeskonformes Angebot macht, aussticht überlegt sich das in Zukunft vielleicht. Ich kann mir sogar vorstellen, dass in Zukunft von den neuen Bußgeldregeln für falsch ausgestellte Wärmeschutznachweise und Fachunternehmerbescheinigungen Gebrauch gemacht wird. Die Behörden müssen nur darauf kommen, dass man damit Geld verdienen kann ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Neue Pflichten für Handwerker durch EnEV 2009

• Dämmpflichten im Bestand nachkommen
In den Medien wurde insbesondere die Dämmpflicht für oberste Geschossdecken im Baubestand kommentiert, weil sie zahlreiche Eigentümer von Altbauten betrifft. Wer ein Bestandsgebäude besitzt, das mindestens vier Monate jährlich normal beheizt wird muss nun nach der neuen EnEV 2009 auch die ungedämmten, obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen zusätzlich dämmen, auch wenn diese zwar nicht begehbar, jedoch zugänglich sind.
Die EnEV 2009 fordert in diesem Fall, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Decke höchstens 0,24 Watt/(m²K) beträgt. Eine Alternative eröffnet die neue EnEV 2009 allerdings den Eigentümern: Sie können anstatt der obersten Geschossdecke, das darüberliegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend dämmen.
s. EnEV 2009: § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäude

• Private Nachweise ausstellen
Gemäß der EnEV 2009 wird künftig auch überprüfen, ob und wie die betroffenen Eigentümer von Bestandsgebäuden ihren Pflichten gemäß der Energieeinsparverordnung nachkommen. Als Nachweis gelten neuerdings auch die Erklärungen derjenigen Unternehmen, die eine Sanierung im Sinne der EnEV an einem Bestandsgebäude durchführen, oder die oberste Geschossdecke bzw. das Dach nachträglich wie gefordert dämmen oder die Heizungen, Warmwasser- oder Klimaanlagen installieren. Der Eigentümer muss diese
Unternehmererklärung allerdings fünf Jahre aufbewahren und sie der Landesbehörde auf Verlagen vorlegen.
s. EnEV 2009, § 26a Private Nachweise

• Mehr Bußgeld droht
Wer als Eigentümer oder Fachmann die EnEV 2009 nicht berücksichtigt, dem droht ein erheblich erweiterter Bußgeld-Katalog: Wer vorsätzlich oder leichtfertig ein neues Wohn- oder Nichtwohngebäude erbaut und dabei die Anforderungen der EnEV 2009 nicht entsprechend erfüllt, der handelt ordnungswidrig und es drohen ihm Bußgelder. Auch wer eine Sanierung im Bestand durchführt und dabei die energetischen Ansprüche der EnEV nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig im Sinne der EnEV 2009. Die verschärfte EnEV sieht ab Oktober dieses Jahres es nun auch als Ordnungswidrigkeit an, wenn die bereitgestellten Daten für den Energieausweis im Bestand nicht korrekt sind, oder wenn der Aussteller die Berechnungen für den Energieausweis aufgrund von unkorrekten Daten durchgeführt. Nicht zuletzt droht die EnEV 2009 auch Firmen, die unkorrekte Unternehmererklärungen ausstellen, nun mit Bußgeldern.
s. EnEV 2009, § 27 Ordnungswidrigkeiten
 
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