Neubau an Altbau(Denkmalschutz) Neubau ENEV?

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isi

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guten Tag

Wir wollen demnächst einen Anbau an unser Umgebindehaus Planen genauer gesagt an den Massiven Teil des Hinterhauses (Schlepdach verlängern). Das Denkmalamt hat damit auch kein Problem.

Jetzt meine Frage Muss der Anbau die neue ENEV erfüllen oder ist der Anbau davon befreit???????
Weil ja Denkmalgeschützte Häuser von der ENEV befreit sind.
 
Das kommt auf die grösse an

bei Neubauten mit mehr als 50m² Nutzfläche muss die EnEV definitiv eingehalten werden.


Grüsse Thomas
 
… und auch Denkmalgeschützte Häuser sind auch nicht automatisch von der EnEV befreit.

Grüße aus Schönebeck
 
Somit ergibt sich

Neubau:
Kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche
muss der max. Uwert für Aussenbauteile (Bauteilnachweis)wie Altbau eingehalten werden.

Grüsse Thomas
 
ENEV für Anbaumaßnahme

Der Anbau am bestehenden Gebäude ist im Verbund mit dem Hauptgebäude als Einheit zu betrachten. Die Vorgaben der ENEV für das Hauptgebäude sind maßgeblich für den Anbau.
 
Thema: Neubau an Altbau(Denkmalschutz) Neubau ENEV?
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