Befreiung EnEV Fachwerkhaus

Diskutiere Befreiung EnEV Fachwerkhaus im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Leute, Ich weiß dass dieses Thema schon oft durchgesprochen wurde und doch bleiben noch einige Fragen offen. Um irgendwann Komplikationen...
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Herbert40

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Hallo Leute,

Ich weiß dass dieses Thema schon oft durchgesprochen wurde und doch bleiben noch einige Fragen offen.
Um irgendwann Komplikationen oder Strafen zu vermeiden währe es in meine Augen sinnvoll einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Bestand ist ein Fachwerkhaus ca. 1800 welches Grund auf saniert werden muss. Unter anderem Dachdämmung, Innendämmung, Außen Eternit ab und Sichtfachwerk neu Verputzen sowie Heißungsanlage einbauen da noch Ofenbetrieb.

Da hier nach meiner Meinung die EnEV greift hätte ich folgende Fragen:
1. Hat schon mal jemand einen Antrag gestellt?
2. Wo stelle ich den Antrag auf Befreiung?
3. Was muss der Antrag alles Enthalten?
4. Ist es Zwingend erforderlich ein Ingenieurbüro für aufwändige Berechnungen der Wirtschaftlichkeit zu haben?
5. Wie ist es möglich den Nachweiß zu erbringen das die geforderte Dämmung die Bausubstanz zerstört?

Gruß Herbert
 
Vielerlei

Hallo

ein "guter" Energieberater müsste so was in der Regel immer machen, denn nie ist eine Maßnahme "wirtschaftlich" …

Steht Ihr Haus in der Denkmalliste ? - evtl stellen lassen …

Nie schlafende Hunde wecken …

Was wollen Sie alles Sanieren …?

Gesamtkonzept sollte stimmig, nachhaltig und wirtschaftlich sein …
erstellen oder erstellen lassen

Anträge sollte man auch mal im Bauamt nachfragen … um zu sehen ob die IHR Gesetz auch kennen …

Energieeinsparung laut ENEV: … oder mit anderen Mitteln zu erreichen
§ 24 und § 25 steht alles drin

Florian Kurz
 
Befreiung EnEV Fachwerkhaus

Hallo Florian,
danke erstmal für deine Antwort.
Na ja was ich alles machen will am Haus steht ja schon oben, eigentlich alles. Nein ein Denkmal ist es nicht denn würde es ja sowieso automatisch ausgeklammert sein so wie ich §24 verstehe. Mit den Schlafenden Hunden ist es so ein ding. Wissen wir was da noch auf uns zu kommt und was unsere liebe Politik in ihren Wahnsinn noch so aushäckt! Vielleicht gibt’s ja ab nächstes Jahr Kontrolleure für solche Angelegenheiten die von Haus zu Haus fahren und Strafzettel verteilen. Geld brauchen sie immer und am einfachsten ist es bei den Kleinen zu holen.
 
Berfreiung EnEV - Sinnvoll und aufwändig!

Moin,
eine Befreiung zur EnEV ist möglich und oft sinnvoll, aber mit Aufwand verbunden.
Die Maßnahmen müssen beschrieben und berechnet werden, dann muss begründet werden, warum die EnEV-Anforderungen nicht oder nur zum Teil erreicht werden, in der Regel über einfache Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Nach meiner Erfahrung (Niedersachen, Schleswig-Holstein) geht das nur zusammen mit der Baubehörde und deren frühzeitigen Beteiligung. Schlafende Hunde nicht zu wecken, ist dann natürlich nicht mehr möglich.
Hilfreich ist sicher, wenn die Nachweise von einem Menschen erstellt wird, welcher auch sonst EnEV-Nachweise erbringt.
Viele Grüße Lars
 
Dämmung!

Werden bei Außenwände in Sichtfachwerkbauweise, die der Schagregenbeanspruchungsgruppe I zuzuordnen sind und in besonders geschützten Lagen liegen, Maßnahmen zur durchgeührt, gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn UAW = 0,84 W/(m²?K) eingehalten wird.

Das steht so in der EnEV!

Damit wird der bauphysiakalischen Problematik, gerade bei schlagregenbelasteten Fassaden Rechnung getragen.

Grüße
 
Angst ist der schlechteste Berater

Hallo

diese diffuse Angst vor dem "Gesetz" ist genau das, was die da oben wollen – nur keine Klarheit … alle rennen wie Lemminge den Rattenfängern mit ENEV-Fähnchen hinterher OHNE das "Gesetz" richtig zu lesen …

Jetzt wollen die da oben ja auch noch mit Geschenkchen ködern … denn dann MUSS es ja gut sein dass dämmen … bloss real richtig machen oder gar wehren ist so nicht in deutschen Blut verankert …

ziviler Ungehorsam wäre da angebracht …

Man sollte sich aus diesen Ängsten und Zwängen befreien und nicht alles hinnehmen … sonst landet man irgend wann wieder da wo die Deutschen immer anscheinend instinktiv hinwollen …

Florian Kurz
 
Befreiung EnEV Fachwerkhaus

Hallo Leute,
also dann doch lieber keine schlafenden Hunde wecken und abwarten und Tee trinken :)
Gruß Herbert
 
hallo Herbert

Da in der ENEV ja auch irgendwo etwas von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen steht, daß sich der Aufwand innerhalb einer gewissen Frist ( irgendwer schrieb hier mal was von 10-15 Jahren )amortisieren soll würd ich über diese Schiene eine Befreiung versuchen.
Spätestens wenn Du Bau- oder Sanierungsanträge stellst hast Du das Ding wieder aufm Tisch. Lieber vorher Argumente sammeln um mit deinem Amtsschimmel ordentlich reden zu können..
Ich brauch im Jahr ca 10 FM Holz für 128 qm Fachwerkhaus, Preis ca 300 €, da soll mir mal jemand vorrechnen welche Dämmung hier nach ENEV wirtschaftlich wäre...
 
Thema: Befreiung EnEV Fachwerkhaus

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