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Felix Bauermann
Guest
Hallo zusammen! Gestern traf ich einen Freund, der aus seinem Einfamilienhaus durch einen kleinen Umbau ein Zweifamilienhaus (seine Tochter soll mit im Haus wohnen) machen will. Dabei soll an der Rückseite des Hauses ein Fenster zu einer Türe abgeändert werden. Gleichzeitig ist diese vergrößerte Öffnung die neue Haustüre, von der aus eine Treppenkonstruktion die OG/DG Wohnung erreichbar macht.
Frage: Wird dafür eine Baugenehmigung erforderlich sein?
2. Frage: Welche Bedeutung hat dabie die En EV. Das Haus ist natürlich ungedämmt. Kommen da nun Auflagen?
3. Frage: Würde auf der Hausvorderseite ein kleines Zimmerchen von 25 qm angebaut, hätte das Auswirkungen bezüglich zusätzlicher Auflagen wie EnEV.
Ein Baubiologe hat nämlich mal erzählt, daß man sobald man nun etwas an der fassade des Hauses verändern würde, sofort zu einer Komplettwärmedämmung verdonnert würde.
Wie seht Ihr das?
Frage: Wird dafür eine Baugenehmigung erforderlich sein?
2. Frage: Welche Bedeutung hat dabie die En EV. Das Haus ist natürlich ungedämmt. Kommen da nun Auflagen?
3. Frage: Würde auf der Hausvorderseite ein kleines Zimmerchen von 25 qm angebaut, hätte das Auswirkungen bezüglich zusätzlicher Auflagen wie EnEV.
Ein Baubiologe hat nämlich mal erzählt, daß man sobald man nun etwas an der fassade des Hauses verändern würde, sofort zu einer Komplettwärmedämmung verdonnert würde.
Wie seht Ihr das?