EnEV und Baugenehmigung bei Umbau

Diskutiere EnEV und Baugenehmigung bei Umbau im Forum Fachwerkkonstruktion im Bereich - Hallo zusammen! Gestern traf ich einen Freund, der aus seinem Einfamilienhaus durch einen kleinen Umbau ein Zweifamilienhaus (seine Tochter soll...
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Felix Bauermann

Guest
Hallo zusammen! Gestern traf ich einen Freund, der aus seinem Einfamilienhaus durch einen kleinen Umbau ein Zweifamilienhaus (seine Tochter soll mit im Haus wohnen) machen will. Dabei soll an der Rückseite des Hauses ein Fenster zu einer Türe abgeändert werden. Gleichzeitig ist diese vergrößerte Öffnung die neue Haustüre, von der aus eine Treppenkonstruktion die OG/DG Wohnung erreichbar macht.
Frage: Wird dafür eine Baugenehmigung erforderlich sein?
2. Frage: Welche Bedeutung hat dabie die En EV. Das Haus ist natürlich ungedämmt. Kommen da nun Auflagen?
3. Frage: Würde auf der Hausvorderseite ein kleines Zimmerchen von 25 qm angebaut, hätte das Auswirkungen bezüglich zusätzlicher Auflagen wie EnEV.

Ein Baubiologe hat nämlich mal erzählt, daß man sobald man nun etwas an der fassade des Hauses verändern würde, sofort zu einer Komplettwärmedämmung verdonnert würde.

Wie seht Ihr das?
 
NRW

1. eine Baugenehmigung ist erforderlich
2. die EnEV muss eingehalten werden, bzgl. des bestehenden Teils aber nur, wenn an diesen Bauteilen Arbeiten wie z.B. neuer Außenputz o.ä. durchgeführt werden. Wird z.B. an einer einzelnen Außenwand die Wandoberfläche zu min 20% bearbeitet, ist diese Wand komplett fällig, aber nicht die anderen Außenwände.
3. Siehe oben
4. die trennenden Bauteile zwischen den Wohnungen müssen bestimmte Brandschutz und Schallschutzwerte erfüllen.
Wo in NRW soll denn das ganze statt finden? Für Rückfragen stehe ich auch per e-mail oder telefonisch gerne zur Verfügung.
 
Nachfrag,

hallo,
zu Pkt.2
Geht da nicht eine erhöhte Gefahr für das ganze Haus von aus, wenn nur eine Wand gedämmt würde?
Sind da nicht die Fischerschen Ratschläge zur Umgehung der EnEV ratsam?
Grüße Lukas
 
Anbau

Zu Ihrer Frage 3 sagt die ENEV, dass bei Erweiterungen von mehr als 30 cbm der neue Teil die Anforderungen der ENEV für einen Neubau einzuhalten hat.

Durch die Änderung wird evtl. ein zusätzlicher Stellplatz notwendig!
 
Da fällt mir noch was ein...

nochmal hallo,
Warum soll eigentlich aus dem EFH ein Zweifamilienhaus werden?
Ich glaube man kann sich viel Nervenkram vom Halse halten, wenn die Tochter die Räume 1,2,3... im EFH zur Nutzung überlassen bekommt.
Wieviele Eingänge und Treppen ein EFH hat dürfte egal sein.
Der Anbau unterliegt sicherlich dennoch den vorgenannten Bedingungen.
noch´n Gruß
Lukas
 
Nutzung

Erstmal Danke für die bisher hilfreichen Antworten.
Stellplatz ist kein Problem.
Anbau wird, soweit die Diskussionen in der Familie gediehen sind, vermutlich nicht realisiert.
Somit käme hinter dem Haus eine neue Stahltreppe an die Fassade und im Innenbereich wird die Treppe zum OG auf dem OG mit einer Verglasung/Tür abgetrennt.
Ich denke auch, daß man für solche minimalen Änderungen kein Bauamt bemühen muß, aber hier im Forum wißt Ihr vielleicht mehr.
 
na ja,

das hängt davon auch ab, ob z.b. ein bebauungsplan oder gestaltungssatzung existiert.
hatte einen ähnlichen fall gerade im bekanntenkreis, es gab keinen bebauungsplan, aber eine gestaltungssatzung die tatsächlich u.a. außen liegende treppenhäuser verbot. ernstlich.
und dann: auch ein außen liegendes treppenhaus ist ein gebäudeteil, braucht ergo genehmigungsfähige statik und eventuell wärmeschutznachweis (keine ahnung, wieviel 30cbm sind.)
ich sehe nicht, wie das ohne baugenehmigung gehen soll - es sei denn, bebauungsplan da, dann wird kennnisgabeverfahren reichen, aber da sehe ich denn wiederum schwarz mit dem außenliegenden treppenhaus.
und sollten sie wirklich eine offene hühnerleiter wollen, ich vermute wegen der abgeschlossenheitserklärung und der eigenheimzulage - empfehle ich das studium von §§ 36/37 lbo-nrw. dann ist's eine notwenige treppe, da ja eigene wohnheit und nix mit offen.
 
brauhen wir eine Baugenehmigung

Hallo,
also die lage ist so meine zukünftigen schwiegereltern haben sich vor vielen jahren ein eigenheim gebaut, eine wärme dämerung von außen gibt es noch nicht. Und da wir nächstes jahr heiraten und zusammenziehen wollen hatte ich die idee das wir das erdgeschoß wo wir unser reich haben zu einer wohnung machen dazu müssten wir das garagentor entfernen und das zumauern und ich wollte wissen ob man eine Baugenehmigung braucht und wenn ja was das so kostet.

Danke
 
Da bleiben noch Fragen

- wo liegt das Gebäude, auch in NRW?
- wird aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus? so ist ein Bauantrag erforderlich.
- verändern sich die Außenansichten und die Außenabmessungen, z.B. durch die Wärmedämmung? Bauantrag erforderlich.
- Wird das Garagentor zugemauert, verändert sich dadurch natürlich auch die Außenansicht und ein Bauantrag ist erforderlich
- Soll aus der Garage Wohnraum werden ist ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich.
- Liegt die Garage an der Grundstücksgrenze und soll zu einem Wohnraum werden, wird dies unter Umständen gar nicht genehmigungsfähig sein.
- Ändern sich andere Dinge im Haus z.B. werden Wände abgebrochen oder nachträglich gezogen genügt unter Umständen die hinzuziehung eines Statiker.
- Werden Änderungen an den Bauteilen vorgenommen, die den beiheizten Gebäuteil umschließen muss die EnEV beachtet werden.
- ...
- ...
 
bauerlaubnis

hallo danke für die schnelle antwort die garage liegt nicht am grundstücksende wir haben vor der garage parkfläche für unsere autos. Und könntes du mir eventuel sagen was das so kostet weil wenn das zu teuer ist dann ist das besser wenn wir uns eine eigene wohnung nehmen. wir wohnen in bayern in der nähe von würzburg.


Danke
 
Ich würde sagen,

schaut mal hier im Marktplatz nach. Dort findet ihr bestimmt einen Ingenieur in eurer Nähe, der euch sicherlich auch gerne ein unverbindliches Angebot machen wird. Weitere Adressen gibt es auf den Seiten der Ingenieurkammer oder auch der Architektenkammer. Legt ihr Wert auf gesundes Bauen, dann wendet euch an Baubiologie Fröhlich (**********) in Würzburg dort könnt ihr bestimmt gute Adressen bekommen.
Informationen bzgl. der genehmigungsfähigkeit eures Vorhabens gibt es beim örtlich zuständigen Bauamt. In aller Regel sitzen dort nette Menschen, die gerne weiter helfen.
 
Thema: EnEV und Baugenehmigung bei Umbau

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