Elektrik in altem Bauernhaus (Vermietung)

Diskutiere Elektrik in altem Bauernhaus (Vermietung) im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich möchte demnächst eine Seite meines alten Bauernhauses vermieten. Meine Seite war früher der Stall, hier wurde die Elektrik komplett...
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hans.weber

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Hallo,

ich möchte demnächst eine Seite meines alten Bauernhauses vermieten.
Meine Seite war früher der Stall, hier wurde die Elektrik komplett erneuert.
Die andere Seite möchte ich vermieten, es ist die eigentliche Wohnseite des Hauses.
Hier sind alte Aluleitungen in den Wänden.
FI-Schutzschalter gibt es aber schon. Doch leider keine PE-Leitungen.
Das Haus soll sehr güstig vermietet werden, da eine Kernsanierung hier nicht sinnvoll ist, da der Mietpreis nicht hoch anzusetzen sein wird, dazu ist die Lage einfach zu schlecht (ohne Garten/Terasse) und wer will schon bei einer fremden Familie mit auf dem Bauernhof wohnen. Geplant ist eher eine altersgerechte Wohnung, da auch niedrige Deckenhöhen vorhanden sind, wird eher ein älterer Mensch mit nicht so hohen Ansprüchen dafür zu günstiger Miete gesucht.
Nun ist die Frage: Muss ich alle Leitungen erneuern lassen, weil ich es vermieten will? In dem Haus funktioniert alles tadellos.
Wäre auch eine Elektroprüfung möglich?

Wer kennt sich aus und kann Tipps geben?

Danke
Hans
 
Das ist

Das ist seit ca. 50 Jahren nicht mehr Stand der Technik, seit ca. 30 Jahren verboten. Das war selbst in unserem Haus separat für jede Steckdose nachgerüstet als einzelner Leiter auf der Fußleiste entlang. Super gefährlich ohne. Ein Menschenleben sollte dir mehr Wert sein.
 
Vielen Dank

für deine Antwort.
Die Elektrik ist ja für ihren alten Stand ok, daher die Frage ob eine Prüfung auch genügen würde.
Wenn du jedoch sagst, dass dies seit 30 Jahren verboten ist, dann erübrigt sich die Frage natürlich.
Wo kann ich das denn nachlesen?
 
Keine Ahnung

Frag bitte einen Elektriker. Vielleicht kannst du dich auch auf Bestandsschutz berufen.
Willst du wirklich jetzt die DIN Normen durchackern?
DIN VDE 0100-100:2009-06 DIN Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe (IEC 60364-1:2005, modifiziert)
DIN VDE 0100-410:2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag (IEC 60364-4-41:2005-12, modifiziert)
DIN VDE 0100-600:2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen (IEC 60364-6:2006, modifiziert)
DIN VDE 0105-100:2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen
 
Dann googel mal

Nullung
bzw.
Klassische Nullung
Vielleicht ist das bei dir der Fall...
 
Bestandsschutz besteht solange nichts geändert wird.

Eine elektrische Anlage die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den jeweils aktuellen Vorschriften entsprach, genießt Bestandsschutz. Sie muss nicht nachgerüstet werden.
Zu beachten ist, spätere Änderungen müssen auch wieder den jeweils aktuellen Vorschriften entsprechen. Man kann die Bauteile 1:1 austauschen ohne den Bestandsschutz zu gefährden. Z.B. eine defekte Unterputzsteckdose gegen eine neue austauschen. Unzulässig wäre es aber aus einer Einfachsteckdose eine Doppelsteckdose zu machen. Diese zusätzliche Steckdose müßte dann wieder den dann aktuellen Vorschriften entsprechen. Ein FI wäre für diese Steckdose dann gefordert.
Ändert man was am Strang müssen alle nachfolgenden Bauteile den zum Zeitpunkt der Änderung aktuellen Vorschriften entsprechen.
Unzulässig wäre es auch die Leistung der Anlage zu erhöhen etwas durch stärkere Sicherungen oder Austausch von diazed zu Sicherungsautomaten.
Eine Anlagenprüfung geht natürlich auch in Altanlagen mit klassischer Nullung ohen das eine Änderung erforderlich wäre. Unzulässig ist es jedoch, heute eine Anlage mit Schutzmaßnahme klassische Nullung zu errichten.
 
Murks

Ein FI-Schutzschalter funktioniert ohne Erde/Schutzleiter, sprich bei klassischer Nullung, nur "halb"!!!!
Er schützt in dem Fall allenfalls die Person die ein unter Spannung stehendes Gerät anfasst, reagiert aber nicht auf das defekte Geräte selbst, da der Fehlerstrom vom Leiter über den N wieder zurück fließt, es also keinen Fehlerstrom im eigentlichen Sinn gibt...... Das Spiel geht dann so lange bis das defekte Gerät einen "richtigen" Kurzschluss hat und die Sicherung auslöst.
Im Grunde genommen wurde der Bestandsschutz schon mit dem Einbau des FI ausgehebelt. Ein korrekter Elektriker wird da wahrscheinlich entweder die Installation nur komplett auf den aktuell gültigen Stand der Technik umbauen, oder gar nix machen.
Ein zum Thema passenden Beitrag gibts z. B. hier: https://www.elektrikforum.de/threads/hilfe-fi-schalter-bei-klassischer-nullung.9036/
 
FI muss wieder ausgebaut werden.

In einer Anlage mit klassischer Nullung ist ein FI lebensgefährlich, der PEN darf nicht geschaltet werden! Sollte jemand einen FI in die UV eingebaut haben und danach geht es mit PEN eiter muß der FI wieder raus.
Erweitert man die Anlage und führt einen PE neben dem N mit, muss die Erweiterung durch einen FI überwacht werden. Natürlich dürfen PE und N in diesem Erweiterungsteil nicht wieder vereinigt werden.

Wenn ihr noch Aluadern habt, sind diese evt. auch noch textilummantelt sind dürfte die Ummmantelung ziemlich brüchig sein. Aluadern haben nur ca. 60% der Leitfähigkeit von Kupfer , also weniger strombelastbar.
 
Ehe...

...Du hier noch eine bunte Tüte weiterer Meinungen einsammelst, bitte einen Elektriker um eine Prüfung der Anlage mit Prüfprotokoll.

Alles andere ist ja ganz interessant, aber eben auch unverbindlich.

Ich kannte 'mal Jemanden, der hat's so lange "über den Daumen" gemacht, bis er verkokelt am Kabel hing...

Grüße

Thomas
 
Thema: Elektrik in altem Bauernhaus (Vermietung)

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