Kann ohne Baugehmigung ein Gebäude auf einer Flurkarte korrekt eingezeichnet sein?

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Stefan Hansen

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Hallo,
bei dem von uns eingereichten Bauantrag war eine Flurkarte dabei, auf der die Gebäude des Grundstückes eingezeichnet sind. Die Baubehörde hat angeblich keine Genehmigung für ein Gebäude, welches eingezeichnet ist, vorliegen.

Wie kann auf einer Flurkarte der exakte Grundriss eines "Schwarzbaus" eingezeichnet sein? Wer ist für die Flurkarte zuständig und aktualisiert diese? Was muss geschehen, damit eine Flurkarte aktualisiert wird? Kann überhaupt ohne Genehmigung eine Aktualisierung erfolgen? Kennt jmd. die Prozesse? Uns liegt eine Flurkarte von 1978 vor, auf der das Gebäude eingezeichnet ist. Ist das evtl. ein Beweis, dass es wohl doch eine Genehmigung gab?


Viele Grüße S.H.
 
Moin,

die Antwort auf Ihre Frage: Ja
Das Katasteramt führt die Vermessungsarbeiten durch und es kommt auch schon mal vor, dass ein "Schwarzbau" mit eingemssen wird. Vielleicht ist aber das von Ihnen genannte Objekt ein genehmigungsfreies Gebäude und das wiederum ist in der jeweiligen LBO geregelt.
 
Gibt es beim Katasteramt evtl. eine Angabe "Selbst gemessen" oder "wegen Genehmigung eingezeichnet", .... Wie lange bewahren die Unterlagen auf?
 
Moin,

die Bezeichnungen "selbst gemessen" oder "wegen Genehmigung eingezeichnet" sind mir so nicht bekannt. Auf jeden Fall steht soetwas nicht in einer Flurkarte.

Bauunterlagen werden eigentlich sehr lange aufbewahrt. Meiner Kenntnis nach aber bei der Baurechtsbehörde und nicht beim Katasteramt. So ist das bei uns und wenn nicht durch Kriegswirren verloren, finden sich dort auch Unterlagen von 1880 oder 1912 (oder wann auch immer). Jedenfalls richtig schöne alte Pläne. Dann sollte ein jüngerer Bau allerdings in den Akten verzeichnet sein, es sei denn die Vermututng von Olaf Bernhardt trifft hier zu.

Gruß Sontje
 
Kann ohne Baugenehmigung ein Gebäude auf einer Flurkarte korrekt eingezeichnet sein ?

Sehr geehrter Herr Hansen,
grundsätzlich ist das möglich. Das richtet sich nach den jeweiligen Landesbauordnungen und den Katastergesetzen der Bundesländer.
Entscheidend ist die Frage, ob es zum Zeitpnkt seiner Errichtung einer Baugenehmigung bedurfte. Dieses hängt in der Regel von den planungsrechtlichen Gegebenheiten und der Nutzungsart, sowie der Größe und der Lage auf dem Grundstück, ab.
Der Katalog der genehmigungsfreien Baumaßnahmen war vor 1978 wesentlich kleiner als heute.Insoweit ist eine Illegalität des Bauwerks nicht auszuschließen.
Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit des Gebäudes liegt immer bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Dieses sind derzeit Sie. Wenn weder Sie, noch die Baubehörde Hinweise auf die Rechtmäßigkeit des Gebäudes auffinden können, muß man nach "Vorne" schauen und klären,ob und unter welchen Voraussetzungen es jetzt genehmigt werden kann. Recherchen in der Vergangenheit haben nur Sinn, wenn man Anhaltspunkte hat, sonst gibt das ein zeitaufwendiges und meist ergebnisloses Suchen. Ihr Problem ist kein Einzelfall.

Sprechen Sie mit der Baubehörde über die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung, gerade auch im Hinblick einen weiteren dauerhaften rechtmäßigen Bestand und Nutzung des Gebäudes.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
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