Wie hoch und wann gibts Eigenheimzulage

Diskutiere Wie hoch und wann gibts Eigenheimzulage im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Wir haben es etwas kompliziert und keiner kann uns sagen, wie hoch die Eigenheimzulage sein wird, bzw. wann sie gezahlt wird. Ich schildere...
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Kathrin Beckmann

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Wir haben es etwas kompliziert und keiner kann uns sagen, wie hoch die Eigenheimzulage sein wird, bzw. wann sie gezahlt wird. Ich schildere einfach mal kurz:

Ich (weiblich) 1 mal EHZ für 8 Jahre erhalten 1996-2003
Mein Sohn EHZ von 2002-2003 (bzw. ich für Ihn für gleiches Objekt.
Mein Freund und ich + Sohn planen nun 1 EFH Baugenehmigung ist beantragt, Baubeginn Ende 2004.
Gesamtfertigstellung gesamt ist für 2011 geplant.
Einziehen wollen wir ca. 2009.
Ab wann gibts Zulage??? Für wen, wie viel.
Das Grundstück gehört mir und meinem Freund je zur Hälfte.

Verwirrt??? Ich auch!!!
Trotzdem wäre ich für Antworten sehr adnkbar, da es jetzt an die Finanzierung geht..
 
Eigenheimzulage

Hallo,

wenn Sie schon einmal Wohneigentum gefördert bekommen haben, dann tritt bei Ihnen "Objektverbrauch" ein und somit gäbe es für Sie kein Geld mehr.
Entstehung des Anspruch auf Eigenheimzulage tritt grundsätzlich mit Beginn der Nutzung ZU EIEGENEN WOHNZWECKEN des hergestellten bzw. angeschafften Objektes.
Wenn es mehrere Miteigentümer gibt, so erhält jeder Miteigentümer für seinen Miteigentumsanteil gem. der BMG Ermittlung und den Einkunftsgrenzen Eigenheimzulage ab Anspruchsbeginn.
Ansonsten: www.steuernetz.de, unter gesetzten nach dem Eigenheimzulagegesetz gucken.
Das Gesetz ist eigentlich ganz leicht zu verstehen.
Viel Erfolg!
Gruß
 
Vergessen Sie die EHZ

Bei Ihnen und Ihrem Sohn ist Objektverbrauch eingetreten. Außerdem steht zu erwarten, dass die EHZ zum Jahresende endgültig gestrichen wird. Entwurf liegt dem Bundeskabinett bereits vor und wird wahrscheinlich auf den letzten Drücker verabschiedet, wie voriges Jahr. Für den Fall des Kaufes wird es wohl eine Regelung geben, dass, wer Eintragung noch dieses Jahr schafft, noch in den Genuss kommt. Bei Neubau funktioniert das logischerweise nicht, da ist Beginn der Eigennutzung. Und bis 2009 ist mit absoluter Sicherheit die EHZ obsolet. Verkaufen Sie Ihr Grundstück und kaufen Sie Sich eine Einzeldenkmalruine: Da haben Sie (auch noch) 10f EstG - damit fahren Sie besser als mit EHZ.

Gruß
Bettina Ingenkamp
 
Hallo Bettina,

ob für meinen Sohn objektvervrauch eingetreten ist, ist ja grad die Frage... Die einen so, die anderen so...

Ander Geschichte mit dem Grundstück lässt sich nun nix mehr ändern, das haben wir bereits seit 4 Jahren....
Und Baubeginn Ende des Jahres schaffen wir auch, somit sichern wir uns den Anspruch auf die Eigenheimzlage....

Also alles in allem macht mich Ihre Antwort nicht schlauer....
 
Warum macht Sie das nicht schlauer?

Eigenheimzulage gibt es erst, WENN MAN EINZIEHT!!!

Also wenn Sie 2009 einziehen, kriegen Sie vermutlich eh nix mehr, weil die die EHZ GANZ STREICHEN wollen.
Aber vielleicht gibts bis dorthin was anderes.

Die EHZ können Sie sich NICHT sichern, höchstens, wie gesagt, sie ziehen dieses oder vielleicht nächstes Jahr noch ein. Sie bekommen sowieso keine, wenn, dann Ihr Freund. Ihr Sohn auch nicht mehr, weil er die schon "verbraucht" hat.

Grüße Annette
 
noch was...

wenn das Grundstück jedem zur Hälfte gehört, dann gibts auch für jeden die Hälfte.
Für Sie dann aber nix mehr - also dann nur noch die Hälfte für Ihren Freund.

Grüße Annette
 
... nochmal...

... ich hab grade in Ihrem Profil gelesen, dass es nicht um einen Neubau sondern um einen Umbau bzw. eine Sanierung geht.

Bei einem vorhandenen Haus ist es eigentlich so, dass da als Stichpunkt für das erste Jahr der Eigenheimzulage der Kauf steht. 2. STichpunkt ist der Einzug.

Also wenn man das Haus erwirbt (!!! ob Erbe zu Erwerb gehört, glaub ich nicht!!), sollte man noch im gleichen Jahr einziehen, sonst gibt es Abzüge. Ziehen Sie erst im Jahr drauf ein, erhalten Sie nur 7 Jahre EHZ, 2 Jahre später nur 6 Jahre...

Grüße Annette
 
Hallo Annette

erstmal vielen Dank für die vielen Infos.....
Ich dachte, der Gesetzgeber hat die EHZ einheitlich geregelt, egal ob Altbau oder Neubau.
Das Grundstück, welches wir erworben haben verfügt über keinen Wohnraum. Die Scheune soll dazu umgebaut werden.
Wir waren bei 4 verschiedenen Bausparberatern bzw. Banken und jeder sagt was anderes.
Ich bin verbraucht ;-), ist klar.
1. Meinung Mein Sohn kriegt für volle 8 Jahre, mein Freund 50% für 8 Jahre.

2. Meinung: gar nichts

3. Meinung: Nur wenn wir zwischen Bauantrag (noch 2004) und Einzug nicht mehr als 5 Jahre verstreichen lassen, haben wir uns einen Anspruch gesichert.

4. Meinung Mein Freund 100% für 8 Jahre. Mein Sohn 100% für 6 Jahre, da schon 2 Jahre bei mir verbraucht.

Klingt alles irgendwie nicht ganz so dumm, aber es kann nur eins stimmen????

Aber wobei sich alle einig waren, ist das wir einen Anspruch haben, wenn wir Baubeginn noch dieses Jahr anzeigen...
ich guck jetzt mal bei steuernetz.de, vielleicht macht mich das ja schlauer.....

Der G
 
was jetzt?

ein UMBAU oder
ein NEUBAU???
oder beides?

Und wer hat an was wieviel ANTEIL?

Gibt es ein HAUS oder 2 getrennte WOHNUNGEN?
Grüße Annette
 
Hallo Annette

es gibt keine Wohnung. Es existiert eine alte Scheune, die zu Wohnzwecken umgebaut werden soll. Somit zählt es für's Bauamt als Neubau. Gestern hatten wir unser erstes Finanzierungsgespräch mit der Bank.
Eigenheimzulage kann man sich sehr wohl sichern, und zwar mit Anzeige des Baubeginns. Auch wenn die EHZ abgeschafft wird, so zählt das nicht für bestehende Verträge.
Gezahlt wird mit Einzug. Das ist aber was anderes. Die Höhe errechnet sich aus den Ausgaben, die in einem 2-Jahreszeitraum (ab Beginn des Baus) angefallen sind, max. 1.250 €. Und laut Angabe der Bank ist mein Sohn nicht objektverbraucht.... muss aber nicht stimmen, wie gesagt, ich hab auch schon andere Aussageb gehört.

Liebe Grüße Kathrin
 
ich würde mal vorher beim Finanzamt nachfragen.
Es kann ja ein Unterschied sein, ob es für das Bauamt als Neubau gilt aber für das Finanzamt als Umbau...
Grüße Annette
 
Hallo Annette,

auf Deinen rat hin, hatte ich nun meinen Termin beim Finanzamt....
Ehrlich gesagt, hätte ich mir den auch schenken können. Die Dame sagte mir folgendes:

Beginn des Anrechnens (Bemessungsgrundlage) ist Datum der Baugenehmigung..... (Das kann nicht sein, weil diese eine Gültigkeit von 3 Jahren hat, ohne dass ich begonnen haben muss)
Wenn ich heirate, kriege ich sogar lt. ihrer Aussage ein zweites Mal EHZ !!! Ist das nicht toll...

Jetz bin ich genau so schlau wie vorher, aber wenigstens hab ich einen Antrag mitgekriegt....

Also, lassen wir uns einfach überraschen....

Liebe Grüße Kathrin
 
Thema: Wie hoch und wann gibts Eigenheimzulage

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