Eigenheimzulage neben Sonderabschreibung wegen Denkmalschutz?

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Leo Herpers

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Ich habe in 2001 ein Haus dessen Front denkmalgeschützt ist erworben. Die von mir beantragte Eigenheimzulage für dieses Anwesen wurde mir gewährt.

Es stellt sich nun die Frage, ob ich neben der Eigenheimzulage noch die Sonderabschreibung wegen Denkmalschutz in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
 
fragen:

haben sie neben dem kaufpreis herstellungsaufwendungen (auf die fassade) gehabt?
handelt es sich um ein eingetragens einzeldenkmal oder liegt das gebäude nur in einem denkmalbereich? lioegt es in inem ausgewiesenen sanierungsgebiet?
grundaätzlich lautet die antwort: entweder oder. entweder ehz oder 7i ff. 7i ff. subventionieren zudem nur herstellungs- und erhaltungsaufwendungen . nicht aber den kauf. die ehz subventioniert dagegen kauf und herstellung.
eine ausnahme gibt es, die nach dem urteil des bfh nun auch bundeseinheitliche praxis ist: sind herstellungsaufwendungen nötig, kann auf den kauf ehz, auf die herstellung 7i ff. angewendet werden.
sie schreiben, dass nur ihre fassade geschützt ist - ich gehe daher davon aus, das sie nur in einem denkmalbereich liegen und kein einzeldenkmal sind. damit sind sowieso nur herstellungskosten für die fassade nach 7i ff. abziehbar - so denn welche ihrerseits vorgelegen haben. sollten sie sonstige sachen denkmalgerecht saniert haben, bedarf es für den fall einer bescheinigung der denkmalbehörde. und dann fängt das große rechnen an mit einer prognose ihrer einkommensentwicklung für die nächsten 12 jahre.
ja und ann wäre noch die frage, wie der voreigentümer verfahren ist, ob er 7i ff. beansprucht hat.
machen sie einen termin beim steuerberater!
 
Zuschüsse gibt es

Wie schon im vorhergehenden Bericht erwähnt, ist es richtig auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuzuziehen. Muß aber sagen, daß ich beides in Anspruch nehme. Habe die Fassade, das Dach etc. erneuert und deshalb auch die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen. Zusätzlich hatte seinerzeit die Stadt pro Objekt einen Zuschuß gewährt. Es kann also sein auch von der Stadt etwas zu bekommen. Das müßten Sie bei sich eruieren. Voraussetzung ist aber immer das sie was am Haus machen.
 
Bericht von www.immowelt.de

Steuerersparnis für Selbstnutzer

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil Käufer von selbstgenutzten Baudenkmälern entscheidend gestärkt
(Az.: X R 19/02).

Diese können demnach:
 für den Kaufpreis der Immobilie die Eigenheimzulage beanspruchen
 und zusätzlich die Sanierungskosten steuerlich absetzen
Konkret bedeutet dies:
 Der Staat gewährt acht Jahre lang jährlich ein Prozent des Kaufpreises als Eigenheimzulage. Bemessungsgrenze: 125.000 Euro. Kostet die Immobilie diesen Betrag oder liegt der Kaufpreis darüber, gibt es jährlich 1.250 Euro. Bei einem geringeren Kaufpreis ist die Förderung entsprechend niedriger. Beispiel: Kostet die Immobilie 50.000 Euro, zahlt der Staat 500 Euro pro Jahr (ein Prozent des Kaufpreises). Für jedes Kind gibt es zusätzlich acht Jahre lang 800 Euro jährlich. Einschränkung: bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden (Ledige: 70.000 Euro brutto in zwei Jahren, Verheiratete: 140.000 Euro brutto in zwei Jahren, plus 30.000 Euro für jedes Kind).
 zusätzlich können die Sanierungskosten zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Betragen diese Kosten beispielsweise 100.000 Euro, verringert sich das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr um 9.000 Euro. Je nach individuellem Steuersatz sinken die Forderungen entsprechend.
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil eine Unklarheit aus dem Weg geräumt: Zwar ist prinzipiell eine Doppelförderung ausgeschlossen. Allerdings erklären die Richter: nur dieselben Aufwendungen dürfen nicht mehrfach gefördert werden. Kaufpreis und Sanierung sind allerdings unterschiedliche Aufwendungen. Die verschiedenen Förderungen müssen also lediglich klar diesen unterschiedlichen Aufwendungen zugeordnet werden.

Auch bei selbstgenutzten Denkmalimmobilien gilt: Wer noch vor dem 31. Dezember 2003 den Kauf unter Dach und Fach brachte, profitiert von den alten Fördersätzen (höhere Grundförderung bei der Eigenheimzulage; Abschreibung: zehn Jahre zehn Prozent).
 
Thema: Eigenheimzulage neben Sonderabschreibung wegen Denkmalschutz?
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