Eigenheimzulage - Auskunft Finanzamt

Diskutiere Eigenheimzulage - Auskunft Finanzamt im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wollte eben auf dem Finanzamt noch 'auf den letzten Drücker' den Antrag auf Eigenheimzulage abgeben, konnten die aber nicht annehmen...
P

Philipp Kawalek

Beiträge
228
Hallo,

wollte eben auf dem Finanzamt noch 'auf den letzten Drücker'
den Antrag auf Eigenheimzulage abgeben,
konnten die aber nicht annehmen, weil wir noch nicht drin wohnen.

Haus in 2005 gekauft,
wg. Sanierung/Modernisierung Bauantrag gestellt, Baugenehmigung wurde erteilt,
Baubeginnsanzeige auch eingereicht und seitdem losgelegt.
Leider werden wir dieses Jahr entgegen Planung nicht mehr fertig.

Auskunft des Finanzamt:
Einzig das Datum des Eigentumsüberganges bzw. des Bauantrages muß in 2005 liegen,
der Antrag auf Förderung kann sehr wohl noch in 2006 gestellt und bearbeitet werden.

Im Gesetzentwurf vom 29.1.2005 auch so nachzulesen
(www.dstv.de/waswirwollen/ entw_gesetz_abschaffung_eighzul.pdf):

"...Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der
Förderung noch erfassten Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen
eingegriffen, denn wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis
zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem
Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden
Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind."

Weiter unten:

"Wer vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung eines Objekts beginnt, zum Erwerb eines
Objekts vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließt oder einer
Genossenschaft beitritt, hat noch Anspruch auf Eigenheimzulage, d.h. für ihn gelten noch die
bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum
von acht Jahren."

Kann ich mich darauf also verlassen?
Sind die Politiker, die in den Medien gesagt haben,
'Anträge' (welche meinten sie denn jetzt?) unbedingt bis
zum 31.12.2005 einzureichen, danach ginge nichts mehr,
nicht in der Lage, ihre eigenen Gesetze zu verstehen?

Etwas ratlos verbleibend,
Philipp Kawalek
 
verlassen

- ist man, wenn mann sich auf mündliche Auskünfte verlässt, auch und gerade bei den Finanzbehörden, denn in der Tat sehen die selbst nicht mehr durch.

Jedoch in Deinem Fall ist die Aussage richtig. Denn Antrag kannst Du gegebenenfalls auch später stellen 2006, 2007..., wenn die Voraussetzungen (Bauantrag oder Erwerb vor 01.01.2006)erfüllt sind.

In Deinem Fall speziel geht Dir jedoch mindestens ein Jahr der Förderung verloren, soweit Du nicht noch in diesem Jahr einziehst. Die sogenannte Neujahrsfalle!

Trotzdem noch einen schönen Tag, Grüsse Kai
 
@Kai
ich dachte, die Neujahrsfalle gäbe es nicht mehr? Seit es die "neuere" Version der EHZ gibt (gleiches Geld für Altbau/Neubau usw.) ist die doch weggefallen (oder???).
Wir sind vor 3 Jahren allerdings noch reingeraten und haben nur 7 Jahre bewilligt bekommen.

Grüße Annette
 
Neujahrsfalle

@annette
nein daran hat sich nichts geändert, ist wie vorher zu beachten. Wäre das nicht so, hätte sich ja etwas verbessert, und das darf wohl nicht sein.
Grüsse kai
 
Thema: Eigenheimzulage - Auskunft Finanzamt
Zurück
Oben