eigenheimzulage: Wann wird gezahlt; Voraussetzungen

Diskutiere eigenheimzulage: Wann wird gezahlt; Voraussetzungen im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo und guten TAg, Wir sind dabei unser Haus fertig zu stellen. Das heisst momentan bin ich beim Innenausbau. Küche ist fertig und...
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O. Bruns

Guest
Hallo und guten TAg,

Wir sind dabei unser Haus fertig zu stellen. Das heisst momentan bin ich beim Innenausbau. Küche ist fertig und betriebsbereit sowie auch das G.-WC. Um die Eigenheimzulage zu beantragen, muss die Fertigstellungsanzeige beim Bauamt eingreicht sein. Nur haben wir jetzt wieder ddas berühmte Jahreswechsel-Problem. Wenn ich's recht verstanden habe geht uns u.U. ein Jahr Förderung verloren wenn die Anträge jetzt gestellt werden wir aber erst im neuen Jahr einziehen. Ist das richtig? Wäre es besser die Fertigst.-Anzeige erst Anfang des Jahres (2006) einzureichen sowie auch den Antrag der Eigenheimzulage? Bewilligungs-/Bemessungsgrundlage ist doch , so wie ich weiss, der Eingandsstempel des Bauantrages beim Bauamt oder? Dieser war in 2004. Kann mir jemand in verständlichen Worten erklären wie es am geschicktesten zu handhaben wäre? Danke im Voraus!

O. Bruns
 
mit der Eigenheimzulage...

verhält es sich nach meinem Wissennsstand so, daß sich bis
Ende des Jahres zunächst unbedingt zu Ihrer neuen Adresse
ummelden müssen. Die Eigenheimzulage können Sie dann
bis März 2006 für 2005 und 2006 beantragen...
Maßgeglich ist das Ummeldedatum!
Gruß
Dietmar Hensch
 
Zu Eigenheimzulage

Tja, Danke jedoch hatte ich bisher gedacht das auch der zeitpunkt der Abgabe des Bauantrages und das Datum des einganges beim bauamt maßgebend ist...Vielleicht ist hier ja jemand vom entsprechendem Amt der mir hier etwas sagen kann? Danke.
 
Antrag muß auf jeden Fall...

... noch in 2005 gestellt werden!
Ab 1.1.2006 werden keine Anträge mehr angenommen.
Zur Antragstellung muß entweder der Kaufvertrag oder aber der Beginn der Bauarbeiten nachgewiesen werden.
Dazu ein Auszug aus der gestern veröffentlichten Pressemitteilung des Bundestages:
>>Die Übergangsregelung bei der Abschaffung der Eigenheimzulage sieht vor, dass Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, noch
Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren haben. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die
Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.<<
Also:Beantragung noch in 2005, Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten in 2006 (Vereinfacht gesagt: Fertigstellung und Einzug)= Volle Förderung noch für 8 Jahre.
Hier noch ein Link zur Anleitung eines Antrages auf Eigenheimzulage. (S. 1, rechte Seite ist alles noch einmal erklärt.)
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
 
kompliziert

Die Eigenheimzulage wird zum 1.1. abgeschafft. So wie ich die Pressemitteilung verstehe, muss zwischen dem Einzug / Übergang von Nutzen und Lasten und der Stellung des Bauantrags / Abschluss des Kaufvertrages unterschieden werden. Während der Zeitpunkt des Einzugs/... für den Beginn des achtjährigen Förderzeitraums maßgeblich ist, ist die Stellung des Bauantrags (vor oder nach dem 1.1.2006) für die Geltendmachung der Eigenheimzulage entscheidend. Also wird man noch vor dem 1.1. einen Bauantrag stellen oder einen Kaufvertrag abschließen müssen. Will man gleichzeigtig auch noch für das 2005 und nicht erst ab 2006 Eigenheimzulage beziehen, muss man auch noch in diesem Jahr einziehen.
So auch das Beispiel aus der Pressemitteilung: "A hat den Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen. Be­sitz, Nutzen und Lasten gehen im Jahr 2006 auf ihn über; im selben Jahr zieht er ein. Für A gelten noch die bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes. Einen An­trag auf Eigenheimzulage kann er nach Einzug im Jahr 2006 stellen." sowie eindeutig "Das Jahr der Fertigstellung, der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen gelten, keine Bedeutung."
link zur Pressemitteilung zum nachlesen - http://www.bundesfinanzministerium..../Pressemitteilungen/2005/20051018__PM126.html
 
Eigenheimzulage

Hallo,
nach den Auskünften, die ich erhalten habe, kann der Antrag auf Eigenheimzulage auch noch nach dem 1.1.2006 gestellt werden, frühestens jedoch mit dem Datum des Einzugs.
Maßgeblich dafür, dass man überhaupt noch einen Anspruch hat, ist beim Hauskauf, dass der Abschluss des Kaufvertrages, beim Neubau die Einreichung des Bauantrages, Einreichung der Bauunterlagen bzw. der Baubeginn vor dem 1.1.2006 erfolgt.
Die Förderung beginnt dann jedoch erst im Jahr des Einzugs. Man verschenkt also mindestens 1 Jahr Fördermittel, wenn man nicht mehr vor dem 1.1.2006 einzieht.

Viele Grüße
Wolfgang
 
Nicht ganz...

...richtig.
Wenn der Antrag noch in 2005 gestellt wird und der Übergang von Besitz , Nutzen und Lasten erst zum 1.1.2006 auf den Antragsteller übergeht, bedeutet das für das Finanzamt, dass die Fertigstellung eben erst zum 1.1.2006 ist.
Der Antragsteller hat ab diesem Zeitpunkt ein Anrecht auf 8 Jahre Förderung.
Wenn der Besitz, Nutzen und Lasten noch in 2005 auf den Antragsteller übergehen, er den Wohnsitz aber nicht mehr in 2005 ins Haus verlegt (mit amtlicher Ummeldung) verliert er ein Jahr Förderung.
Freundlichst,
Frank Scholtysek
 
D A N K E...

...für die ganzen doch sehr informativen Antworten! Also: wir werden die Fertigstellungsanzeige noch dieses Jahr beim Bauamt abgeben sowie uns zu unsrem neuen Haus ummelden und auch noch diesen Monat den Antrag auf EHz. abgeben. Somit dürfte einer 8-jährigen Förderung nix im Wege stehen und evtl. kommt im Januar/Februar schon das erste Geld. Nochmals Danke.
 
Eigenheimzulage

Hallo,

aus einer recht guten Internetseite der bayerischen Finanzverwaltung (http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/4-eigenheimzulage.htm) habe ich entnommen, dass man den Antrag erst stellen kann, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind UND das Haus auch tatsächlich eigengenutz wird.

Da es Probleme geben dürfte, den Wohnsitz bereits vor Fertigstellung eines Neubaus bzw. vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten beim Hauskauf anzumelden und der Umzug erst in 2006 erfolgt, kann man den Antrag dann wohl auch erst in 2006 stellen und verliert in jedem Fall ein Jahr Förderung.

Aber vielleicht ist das ja auch nur eine bayerische Auslegung des Rechtslage :).
Am besten, man fragt das für den neuen Wohnort zuständige Finanzamt nach deren Auffassung.

Viele Grüße
Wolfgang
 
...und evtl. kommt im Januar/Februar schon das erste Geld

... da muß ich euch enttäuschen. Die EHZ wird immer einmal im Jahr jewils zum 15.3. ausbezahlt.
Gruß, Frank
 
Auszahlungszeitpunkt

Hallo,

die EHZ bekommt man ca. einen Monat nach Antragstellung und dann immer am 15.3. für das laufende Jahr. Also erhält man, wenn man jetzt noch einen Antrag für 2005 stellt auch ca. im Jan. Geld für 2005.

Viele Grüße

Frank
 
Thema: eigenheimzulage: Wann wird gezahlt; Voraussetzungen
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