Feldsteinsockel mit Bitumen gegen drückendes Wasser (Hang) schützen?

Diskutiere Feldsteinsockel mit Bitumen gegen drückendes Wasser (Hang) schützen? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, das teilunterkellerte Umgebindehaus liegt am Hang am Rand einer Aue (lehmiger Boden). Daher drückt eine Menge Wasser gegen den...
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Hagen Stenzel

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Hallo,
das teilunterkellerte Umgebindehaus liegt am Hang am Rand einer Aue (lehmiger Boden). Daher drückt eine Menge Wasser gegen den Feldsteinsockel - der Keller ist, da die Drainage kaputt ist, periodisch bis Hüfthöhe geflutet.
Nun wird die Kellerdrainage gesäubert, eine Drainage um das Haus gelegt, um das Wasser abzuleiten und das Oberflächenwasser wird durch geneigte Flächen vom Haus weggeleitet.
Die teilweise neu gemauerten Wände stehen auf einer horizontalen Sperre auf dem Sockel, der 40 cm über dem Erdreich steht.
Außerdem sollte eine Bitumenschicht am Sockel angebracht werden, die mit Noppenfolie gegen die Drainagekiesschicht geschützt werden soll. Nachdem, was ich gelesen habe muss dazu die Oberfläche völlig eben sein - absolut unmöglich bei so einem Sockel.
Meine Frage: muss man überhaupt mit Bitumen abdichten?
Meine Sorgen betreffen die GRundwasserqualität (wir benutzen den BRunnen am Haus) und die Künstlichkeit des Stoffes. Von uns aus müssen der Keller und der Sockel nicht trocken sein, Hauptsache er ist nicht nass. Würde die Drainage um das Haus dafür reichen?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Hagen
 
Gegen die

Abdichtung vor drückendes Wasser mit Bitumenbahn ist bei einer genauen und pingeligen Ausführung nichts negatives zu sagen.Ob im Kaltklebeverfahren wie von Dörken, oder im Heißklebeverfahren.Ganz wichtig ist der geeignete Untergrund der glatt geputzt und vorgestrichen sein muß!Also keine Kanten oder Ecken, und Winkel am besten abrunden.
Das abrunden geht am besten mit einer leeren Bierflasche.
Dadurch kann man eine gleichmäßige Hohlkehle ausbilden.
Zum Thema Grundwasser , müssen Sie keine Angst haben.
Bei Bitumenbahnen waschen sich keine Schadstoffe oder Oele aus.Zum Vorstreichen würde ich lösungsmittelfreien Voranstrich ( Emulsion ) verwenden.
Aber am wichtigsten ist die Ausführung.Jede Naht und Ecke muß super dicht werden.Sonst war alles um sonst.
 
Hallo Hagen,

Eine Dränage hat den Zweck den Lastfall “Aufstauendes Sickerwasser” in den Lastfall “Bodenfeuchte” herab zu setzen.
Vorausgesetzt die Dränage wird ordentlich ausgeführt und dann auch regelmäßig gespült funktioniert das auch.
Dann braucht es eine vertikale Abdichtung “nur” gegen Bodenfeuchte.
Diese kann mit Bitumen sowohl mit Bahnenware als auch mit KMB erfolgen, die Materialien sollten bauaufsichtlich zugelassen sein, sie sind dann auch umweltverträglich. Eine weitere Möglichkeit ist die Abdichtung aus mineralischen Dichtungsschlämmen.
Noppenbahnen sind kein geeigneter Schutz von Abdichtungsschichten.
Hier dürfen keine Punkt- bzw. Linienlasten vom Füllmaterial auf die Abdichtung wirken.
Als Schutzschicht geeignet sind Perimeterdämm- oder Drainschutzplatten mit Gleitfolie.

In der Praxis bewirken Drainagen sehr oft das Gegenteil von dem was sie erreichen sollten. Hier sollten Sie jemanden ran holen der was davon versteht, eventuell auch vor dem verfüllen durch einen SV begutachten lassen.

Grüße aus Schönebeck
 
und wenn

doch Restbedenken zur schwarzen Kunst (die heißt nicht umsonst so) besteht, dann Zementdichtungsschlämme mit Gewebeeinnlage. Bei der Noppenbahn aber, wenn Ihr was gutes für Haus tun wollt, so wie oben beschrieben, die 3-lagige Noppenbahn verwenden. Oft sieht man den Fehler, daß die einlagige mit Noppen an die schwarze Kunst gelegt wird - das drückt sich rein ! Vor allem bei KMB-Material. Vorher alle Ecken mit der Flex mit Radius etwa 2 cm abrunden und Löcher vorspachteln. Unebenheiten in der Fläche bedeuten eigentlich nur mehr Material, Absätze sind anzugleichen oder abzuflexen. Bei der Dränage nicht die gelbe nehmen, Besser Strabusil F (blau) oder die rote Stangenware a 2,5m.Das lässt sich auch besser verlegen als so ein Schlauch. Bei Gefälle und Einbindung in die Schleuse kann eigentlich nicht allzuviel schiefgehen, wenn man sauber arbeitet, da gehe ich mit Oli nicht ganz mit. Ganz anders bei umlaufender Kellerschleuse mit Pumpenschacht.
 
@Olaf

Eine Dränage besteht aus Dränleitung, Dränschicht, Kontroll- und Spühleinrichtungen und dem Übergabeschacht.
Bitte nicht mit den provisorischen gelben Autobahn Entwässerungen verwechseln.

Die besten Dränagen sind die, die nie Wasserbelastet werden.


Grüße aus Schönebeck
 
warum

schreibst Du mir das?? Habe genug nach DIN eingebaut und als Bauleiter manche 2x machen lassen.....
Ich habe hier davor gewarnt - bitte richtig lesen zu dieser späten Stunde ! Vielleicht bist Du auch nur in zu vielen Fragen mit vielen Antworten unterwegs :)-))
 
Kleine

Nebenfrage.Man hat mir jetzt ein paar mal erzählt das in einigen Gegenden Drainagen nicht erlaubt sein sollen.
Ist da was dran? Und was soll der Bauherr dann tun?
Im übrigen,verwende ich bei solchen Abdichtungen Bitumenbahnen die zur Abdichtungen im Brückenbau verwendet werden.Bis jetzt bin ich immer gut damit hin gekommen.
Ach wenn es ein bisschen teurer war.
 
Hallo Boris,

die Einleitung von Dränwasser ist vielerorts verboten, das stimmt so.
Z.B. weiß ich das dies in ganz Münster verboten ist.
Das heißt es gibt dort keine Dränagen.

Olaf,
ich glaube gelesen zu haben, das Dränagen nicht sonderlich schwierig auszuführen sind, das genaue Gegenteil ist aber der Fall.
Und genau das habe ich zum Ausdruck gebracht.



“---Vielleicht bist Du auch nur in zu vielen Fragen mit vielen Antworten unterwegs---”

Olaf,
dann schau mal nach welches Spektrum Du abdeckst und welches ich…-.

Und beachte auch das es sich hier um zwei Antworten in einem Eintrag handelt, das handhabst Du ja auch anders.

Grüße aus Schönebeck
 
Dränanlagen

Dränanlagen sind nicht verboten, auch die Einleitung von kurzzeitig drückendem Wasser nicht.
Es kann sein, das manche Kommunen die Versickerung von solchem Wasser auf dem Grundstück verlangen.
Die dauernde Einleitung von Grund- und Schichtenwasser ist grundsätzlich nicht erlaubt, da hier in die Grundwasserruhe eingegriffen wird.
Ausnahmen gibts nur im Bergbau und der Landwirtschaft sowie bei der Wasserhaltung in Baugruben.

Viele Grüße
 
Hallo Herr Böttcher,

Dränagen sind natürlich nicht verboten.
Die Einleitung von Dränwasser in das öffentliche Abwassernetz ist genehmigungspflichtig, in vielen Städten und Gemeinden aber bereits Verboten.

Dränungen bei Grundwasser sind sowieso Verboten, diese würden ja letztendlich eine Grundwasser Absenkung bedeuten. Die Genehmigung für eine Grundwasserabsenkung gibt es nur für die Bauphase.

Grüße aus Schönebeck
 
Dränwasser

Wenn solche Kommunen die Einleitung verbieten, dann müssen Sie den Grundstücksbesitzern auch vorschreiben, was mit dem Dränwasser zu geschehen hat.
Es sind also keine Verbote, sondern Gebote , z.B. die Versickerung auf dem Grundstück.
Das ist bei bindigem Boden übrigens nicht so einfach.
Die Kommunen wollen nur nicht eine ständige Einleitung von Grundwässern, also warum sollen Sie kurzeitig anfallendes Regenwasser nicht im Regenwassersammler haben wollen? Das geht nur aus einem Grund, man geht dann von einer Klärung des Wassers auf dem Grundstück selber aus. Das setzt eine ausreichende Reinigungsleistung der Bodenschichten auf dem Grundstück voraus.
Wenn das nicht gesichert ist, dann müssen die Kommunen dieses Wasser abnehmen und einer Klärung zuführen.

Viele Grüße
 
@ Oli

was du glaubst zu lesen weis ich nicht, du hast mir aber geraten: "Bitte nicht mit den provisorischen gelben Autobahn Entwässerungen verwechseln."

- und das wollte ich nur klären ! Wie gesagt, ich bin für klare Worte und nicht für Rätsel.

Im übrigen kann ein gewissenhafter Privatmann durchaus die Dränage für sein Haus gewissenhafter verlegen als ein Bauhandwerker im Leistungsdruck. Dabei handelt es sich weniger um ein seltenes Handwerk als vielmehr um eine gewissenhafte Ausführung von normalen "Bauarbeiten", die in der Praxis oftmals die Hilfsarbeiter machen -leider !!!!
 
Hallo Herr Böttcher,

“Wenn solche Kommunen die Einleitung verbieten, dann müssen Sie den Grundstücksbesitzern auch vorschreiben, was mit dem Dränwasser zu geschehen hat.”

Nein, das müssen Sie nicht. Entweder es gibt eine Genehmigung oder nicht.

Ob der Grundstücksbesitzer das Wasser auf seinem Grundstück versickern lässt oder den Bau seines Keller nach DIN 18196 Teil 6 ohne Dränage plant und ausführt oder ganz ohne Keller baut ist nur seine Angelegenheit.

Wenn das Wasser nicht dem öffentlichen Kanalnetz beigeführt werden darf, kann das Wasser per Versickerung auf dem Gelände verbleiben.
Das setzt aber stimmige Parameter wie z.B. Durchlässigkeitswerte des Bodens, Grundstücksgröße und Lage voraus.
Es nutzt nicht sonderlich viel, das Wasser einen Hang hinauf zupumpen, es dort versickern zu lassen und wenn es im Tal wieder am Haus ansteht erneut den Berg hoch zupumpen.

Olaf,
eine Drainage mag eine handwerklich geschickte Privatperson durchaus bauen können.
Die Frage ist nur, ob mehr aus dem Bauch heraus oder nach einem Plan.
Mit der Planung einer Dränung sind selbst guten Handwerkern oft überfordert.


Grüße aus Schönebeck
 
Dränwasser

Diese Satzung erlaubt die Versickerung auf dem Grundstück, damit ist die Einleitungsproblematik geklärt.
 
Nee, nee Herr Böttcher,

so kann ich da nicht mitgehen.
Man kann klären ob eine Versickerung des Wasser auf dem eigenen Gründstück möglich ist.
Dazu sind die von mir oben genannten Parameter wichtig.

Viele Grundstücke können durch ihre bescheidene Größe, bindige Böden, Hanglage, anfallende Wassermenge ganz einfach nicht das Wasser per Versickerung aufnehmen was da anfällt.


Grüße aus Schönebeck
 
Vielen Dank

für die vielen Wortmeldungen und Tips!
Ich habe zur Klärung der Notwendigkeit der Vertikalsperre (Bitumen) noch eine Präzisierung: die Drainage wird nur in U-Form um den hangaufwärtsliegenden Teil des Hauses, der auch den Keller umfasst, gelegt. Für den übrigen Teil sah ich keine Veranlassung, weil das Wasser ja dort nicht vom Hang gegendrückt.
Aus diesem Grunde kann Wasser natürlich immer kapillar 1)unter dem Sockel und in diesem hochsteigen & 2) aus dem nichtdrainierten hangabwärtsliegenden Teil des Hauses (Stall) hochsteigen.
Ich hatte gehofft, dass mit einer gut gelegten Drainage, die verbleibende Bodenfeuchte (die der Keller und der Sockel ja immer hatten) kein Problem ist, weil die Horizontalsperre über dem Sockel und auf der Schüttung (unter dem Fußboden) das Haus im hangaufwärtsliegenden, bewohnten Teil ausreichend trockenhält.
Wie gesagt, der Keller darf feucht sein, eben nur nicht nass.
Nochmals herzlichen Dank für Eure Mühe!
 
Dein

gewolltes Ergebnis dürfte kein Problem sein. Wichtig ist sich mit der Verlegeanleitung und gegebenenfalls mit der DIN vertraut zu machen. Und gewissenhaft arbeiten ! Viel Erfolg aus Mittelsachsen in die Lausitz !
 
Thema: Feldsteinsockel mit Bitumen gegen drückendes Wasser (Hang) schützen?

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