Dielentor wieder freilegen

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Maccaroni

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Wir stehen kurz davor, ein altes Fachwerkhaus, BJ unbekannt, zu kaufen. Dort wo mal das Dielentor war, ist eine Verkleidung aus Spanplatte mit aufgemaltem Fachwerk und eine "moderne" Tür. Vermutlich ist hinter dieser Verkleidung das alte Dielentor, zumindest die Öffnung, noch vorhanden, innen ist dort auch nur Leichtbauwand. die Optik mit der Plattenverkleidung hat das Haus ca. 30 Jahre.
ich würde natürlich gerne, wemnn alle anderen Arbeiten abgeschlossen sind, gerne wieder ein Dielentor dort eingebaut.
ich verändere ja die Fassade, ist das gehnehmigungspflichtig?
 
Da kann eine einfache Bauvoranfrage helfen. Bei ernsthaftem Kaufinteresse muss man wegen Einsicht in Zonen- und Bebauungspläne, Erschliessung und so weiter sowieso aufs Amt.
 
Danke

für die schnelle Antwort. Eine Bauvoranfrage ist ja formlos möglich, eine bauzeichnung der Ansicht kann ich erstellen und Ideen, wie das Dielentor ausgesehen haben könnte und wie wir das heute gestalten würden haben wir.
Für mich ist das der erste Hauskauf, ich habe einen aktuellen Lageplan, einen Grundbuchauszug. Mein Partner klärt demnächst mit dem Bauamt ab, ob demnächst Erneuerung von Kanal oder Straße ansteht.
Das Haus steht mitten in einem Dorfkern inmitten ähnlicher Häuser und Landwirtschaftlichen Betrieben an einer nebenstraße
Was ist denn ein Zonenplan? warum ist es in diesem Fall, dörfliches Mischgebiet, wichtig, in den Bebauungsplan zu sehen?

viele Grüße

Maccaroni
 
Zonenplan ist die Bezeichnung in der Schweiz, bei Euch könnte es sich anders nennen - es ist ein Plan und eine dazugehöriges Reglement, worauf bis ins Detail genau steht, welches Grundstück in welche Zone gehört was darauf gebaut werden darf und wie.

Weiter sind Grundbuchauszüge wichtig, z.B. wegen Dienstbarkeiten, die sehr lästig werden können. Ebenso ist es gut zu wissen, was in der Regionalplanung läuft - die geplante Stadtumfahrung findet sich nicht in den Plänen, bis sie beschlossen ist, aber wenn man kauft, wo man es schon hätte wissen können, ärgert man sich doch sehr.
All diese Pläne und Vorschriften, wo Dinge festgelegt sind, die das zu erwerbende Gut betreffen, sollte man vorher einsehen, weil sie die Verfügungsgewalt über das Eigentum einschränken.
Im besten Fall findet sich da nichts, was man als Einschränkung empfindet - dann kann der Kauf in die Phase der Gebäudebeurteilung gehen. Hier kann ich Ihnen bei ernsthaftem Interesse nur empfehlen, mal hinter diese Leichtbauwände zu schauen.
 
Moin Maccaroni,

u.U. gibts dort eine "Ortsbildsatzung" die vor allem die Gestaltung von Fassaden und Fenstern regelt.
Aber Grundsätzlich wird der Rückbau in den ursprünglichen Zustand eher gern gesehen.
Mal bei den Nachbarn rumfragen schadet auch nix, die sollte man vor dem Kauf sowieso beschnuppern.

Gruss, Boris
 
Nachbarn beschnuppern

machen wir am Wochenende. Mit der Hoffnung vielleicht mal ein Foto des alten Zustandes des Dielentores zu sehen :)
beim Bauamt ist alles abgeklärt, bauliche Maßnahmen die uns betreffen, stehen nicht an.
Mal sehen, wie ich möglichst zerstörungsfrei hinter die Platten gucken kann.

Viele Grüße

Maccaroni
 
Moin Maccaroni,

mittlerweile gibt's recht günstige Endoskope für an den Schlapptopp.....mit eingebautem Display so ab 80 Öre.

Gruss, Boris
 
Heute

haben wir die Entscheidung getroffen, wir kaufen das Haus!
Hinter die Verkleidung konnten wir nicht schauen. Das Haus ist ziemlich klein. Was außen in den nächsten Jahren gemacht werden muß ist die Giebelseite mit dem zugesetzten Tor. von der Größe (bzw. "Kleinteiligkeit" des Hauses werden sich die Kosten in Grenzen halten. Mit einem Architekten hatte ich mich diesbezüglich schon mal unterhalten. Vermutlich ist das originale Tor zerstört, aber der Torbogen noch erhalten. Von daher rechne ich sowieso, dass ich ein großes neues Fenstertürelement in Sonderanfertigung kaufen muß.....
 
Thema: Dielentor wieder freilegen

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