MÄNGEL IN NEU VERLEGTEM DIELENBODEN

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Dieter Zorn

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Hallo! Ich benötige dringend ein fachliche Expertise. Bei der Sanierung unseres 120 jährigen Altbaus hat ein Schreiner"FACH"Betrieb neue Dielenböden verlegt. Unterbau sind intakte, aber optisch schwer mitgenommene Nadelholzdielen. Diese wurden verspachtelt und mit Deitermann Ausgleichsmasse nivelliert. Hierauf wurden unbehandelte Eichendielen- 20 cm breit- der fa gunreben verlegt. laut bodenleger wurden die dielen auf diesem untergrund komplett vernagelt/ verschraubt, der vom Hersteller empfohlene wandabstand von 15 mm wurde NICHT eingehalten, die erste dielenreihe (jeweils an der wand) vertikal verschraubt. bereits nach einigen tagen wölbten sich die böden an mehreren stellen an den längsfugen. die erste nachbesserung hat keinen erfolgt gezeigt, trotzdem wurde eine zweite nachbesserung gestattet. hierbei wurden die dielen, auch in der mitte des raums, alle deutlich sichtbar) an ca 40 stellen von oben verschraubt, die bohrlöcher mit eichenspachtel der marke clou verdeckt. dies will und kann nicht nicht akzeptieren, da dies technik ausdrücklich gegen meinen willen und ohne einverstädnis geschah. auch diese nachbesserung hat, abgesehen von ca 20 qm beschädigten dielen keinen erfolg gebracht, der boden liegt nach wir vor nicht ordentlich und wölbt sich nun an neuen stellen
Hierzu meien fragen:
- offenbar wurden die dielen nicht komplett wie angegeben und beauftragt verschraubt, sonst könnten sich diese nicht nach oben wölben- ist dies richtig?
- ist die vorbereitung mit der ausgleichmasse fachgerecht/ üblich oder hat dies auswirkungen auf die dielen (spachtelmasse schnellbindend und konnte ca 2 wochen trocken bzw aushärten)
- kann ich, ohne einen sachverständigen das drama vorab begutachten zu lassen, eine wirkliche fachfirma beauftragen den schaden zu beheben (eine firma steht schon in den startlöchern). sind die kosten hierfür dem ersten auftragnehmer problemlos in rechnung zu stellen oder wäre zum gegenwärtigen zeitpunkt schon die hinzunahme eines anwalts anzuraten.

glücklicherweise ist die rechnung noch nicht komplett beglichen, der materialschaden ist aber trotzdem immens und übersteigt den rechnungsbetrag des schreiners.

vielen dank für ihre hilfe,

dieter zorn
 
die

Art des Vorgehens richtet sich ein wenig nach der Vertragsgrundlage des Auftrages. Wurde die VOB ausdrücklich vereinabrt oder ist es ein normaler Privatauftrag. Dann gilt das BGB. Zu beiden Möglichkeiten findet man die Texte und rechtliche Kommentare im Netz.

Wieviel Zeit lag zwischen deitermann-Spachtel und Eichendielenverlegung? Mit welcher Holzfeuchte wurden die eingebaut und wie war die Baustellenumgebung bezüglich Feuchte.
 
hallo olaf

danke für die rückmeldung. es handelt sich um einen privatauftrag. die spachtelmasse konnte 2 wochen austrocknen, die holzfeuchte laut hersteller bei 7-11%, wurde von mir nicht überprüft. ich bezweifle aber auch, dass der schreiner diese nachgemessen hat. teile des zimmers wurden vor 5 monten mit knauf rotbandgips verputzt/ ausgebessert, die wände wurden mit diffusionsoffenen gips-wandfüller der marke ardex vor 2,5 monaten gespachtelt, die wände vor einem monat vorgestrichen. ich gehe daher davon aus, dass die feuchtigkeit im rahmen liegt und keine auswirkungen auf den boden haben kann. der zeitpunkt der velegung wurde aus diesen gründen extra nach hinten verlegt.

dieter
 
Dem "Fachbetrieb" nochmal ne Frist setzten, 2 Wochen sollten genug sein, ihn drauf aufmerksam machen was gemacht werden soll, ohne Brutal rum zu schrauben und die Löscher zu spachteln. Gleichzeitig sollten Sie ihm mitteilen, das ggfls. eine Fremdfirma auf seine kosten die Schäden behebt. Sollte dies nicht fruchten, Anwalt einschalten und die Fremdfirma beauftragen.
Was befindet sich denn unter dem Zimmer? Vielleicht ist aufsteigende Feuchtigkeit der Übeltäter.
 
Fristen setzten

Wenn Sie Fristen setzen oder ähnliche Sachen machen wollen, sollten Sie vorher zu einem RA gehen.
Wenn das einen Sinn haben soll, hilft kein DIN A 4 Pseudopapier.
Der Zettel ist rechtlich nicht Wert.
Fristen, Abnahme, Protokoll, Gutachter, Gegengutachter, Prozess …

Wie sagt der Forenkollege so trefflich:

VORHER klären, dann gibts NACHHER keinen Ärger - meistens.

FK
 
Da

es sich um einen BGB-Vertrag handelt, gelten die Regeln der VOB, die den meisten am Bau Beteiligten bekannt sind, nicht. Mit Sicherheit kann aber eine Nachfrist nicht schaden. Laut BGB sind aber mehrere (3 ?) Nachbesserungsversuche möglich. Die sollten aber auch erfolgreich sein und keinen Schaden hinterlassen. BGB = grundsätzlich mängelfrei. Alternativ: man kündigt den Auftrag. Das aber nicht ohne vorherige Rechtsberatung. Rechtsberatungen hier hier leider nicht möglich. Dann mal in Foren über Rechtsfragen Thema eröffnen.
Tip: Fotos zu Beweiszwecken machen.
 
vorab danke für die vielen Rückmeldungen.
Ich denke, dass ich mir hier besser einen fachkundigen Rechtsanwalt zur Seite ziehen werde. Ich habe berechtigte Zweifel, dass eine dritte Nachbesserung den gewünschten Erfolg zeigen wird.
Grundsätzlich mangelfrei sind die Arbeiten definitiv nicht ausgeführt. Dass ich ggf. ein Fremdfirma mit der Ausbesserung beauftragen würde habe ich dem Betrieb schon mitgeteilt, dies ist aber auf Unverständnis und agressive Ablehnung gestoßen. Alleine deswegen bevorzuge ich nun eine Rechtsberatung.

Aufsteigende Feuchtigkeit ist gundsätzlich nicht ausgeschlossen, die darunter liegenden zimmer wurden vor kuzem neu verputzt. Aufgrund dessen sollte aber auch eine Dampfsperre unter dem Dielenboden verlegt werden, was auch in Rechnung gestellt wurde.

Ich gehe inzwischen davon aus, dass die Dielen nicht einzeln und mehrfach verschraubt wurden und sich daher der Boden in diesem Maße wölbt.

Alles in allem ägergerlich, wir haben das komplette haus, teils in Eigenleistung und Teils mit Firmen 10 Monaten von Grund auf saniert, auf den letzten Metern treffen wir auf dieses Problem.....
 
ich

glaube nicht, daß es einen Bau gibt, wo es keine Ärger, Mängel oder Terminprobleme gibt. Entscheident ist immer, wie die Betroffenen reagieren. Da kann es auch notwendig sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dass der Streit dann nicht einfacher wird, dessen muß man sich bewußt sein. Ob dann die optimale Lösung kommt, dessen kann man nie sicher sein. Und ob das finaziell mit +/- ausgeht, wage ich zu bezweieln. Aber beim nächsten Mal ist man schlauer......
... oder man macht alles selber und ärgert sich dann nur über sich selber. Viel Erfolgt wünsch ich Dir
 
Thema: MÄNGEL IN NEU VERLEGTEM DIELENBODEN

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