Wann Denkmalschutz?

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Susanne F.

Guest
Hallo
Wir denken gerade über den Kauf eines Fachwerkhauses nach (Gewölbekeller, Gewölbedecke EG ,... ), bei dem das Baujahr nicht feststeht, aber der Besitzer dies gerade durch Nachforschungen herausfinden will. Nun würde mich interessieren wann ein Haus denkmalgeschützt wird? Welche Kriterien sind für den Denkmalschutz wichtig? Muß der Denkmalschutz beantragt werden oder wird ein Haus von amtswegen unter Denkmalschutz gestellt? Vielen Dank für Hilfe!
 
Wann Denkmalschutz?

Hallo, Susanne!
Wir haben uns auch gerade ein Fachwerkhaus gekauft, welches am Rande einer denkmalgeschützten Gesamtanlage steht; dieses geschah von Amts wegen. Heißt im Klartext: Alles, was das äußere Erscheinungsbild betrifft, muß genehmigt werden und ist steuerlich absetzbar. Wir möchten das Haus nun als Einzelkulturdenkmal einstufen lassen. Dies läuft über Antrag von uns. Heißt für uns: Alles, was die angemessene Modernisierung betrifft, kann steuerlich abgesetzt werden, also auch Innenausbau mit Bad etc. Entsprechend können auch die Zuschüsse, die man erhalten kann, aber nicht muß, erweitert werden.
Wenn der Denkmalschutz nicht besteht, kann er also beantragt werden. Mein Rat hier: Mal bei der zuständigen Denkmalbehörde des Landes anfragen, sich weiter bis zur unteren Denkmalbehörde hangeln und bei denen persönlich vorstellig werden. Dann ggf. einen Architekten hinzuziehen, der vom Denkmalamt empfohlen wird bzw. mit dem die schon lange vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ad 1 weiß der Architekt, wie ein solcher Antrag gestellt und vor allem begründet wird. Ad 2 besteht u. U. bereits ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Denkmalamt und Architekt, so daß bestimmte zeitaufwendige Vorgänge beschleunigt bzw. informell abgekürzt werden können.
Ich wünsche Euch viel Spaß mit dem Haus, Gruß, Manfred Tessin
 
hallo susanne, genannte fragen sind auch abhängig davon, in welchem bundesland sich das gebäude befindet; ich könnte hier vorab empfehlen, zur unteren denkmalbehörde bei dem zuständigen bauaufsichtsamt zu gehen und hier einmal anfragen; es gibt unterschiede, was unter denkmalschutz gestellt wird -vom ensemble bis zum einzeldenkmal-; ein unter denkmalschutz befindliches gebäude hat sicherlich z.b. finanzielle vorteile, dennoch ist das mitspracherecht den landesamtes f. denkmalpflege bei umbauten nicht zu vernachlässigen; vielleicht fragen sie auch einen sach- u. fachkundigen architekten ihres vertrauens; hoffe ihnen weitergeholfen zu haben; grüsse aus würzburg
 
stand der dinge

hallo susanne,
wir wollten uns nur mal nach dem stand der dinge erkundigen;
haben sie das objekt gekauft?
grüsse aus würzburg
 
Thema: Wann Denkmalschutz?

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