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anonymus
Guest
Kann man ein Haus, das unter Denkmalschutz steht und um das sich der Denkmalschutz jahrelang überhaupt nicht gekümmert hat, auch ohne Zustimmungen dieser Instanz renovieren - klar, dass mir dann die steuerlichen Vergünstigungen verloren gehen würden.
Anfang des Jahres erhielt ich die erste denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Einbau von 3 Gauben und zur Sanierung des Dachstuhls. Zu der Zeit ahnte ich überhaupt noch gar nicht, dass weitere umfangreiche Maßnahmen an meinem Haus notwendig sein könnten. Nach etwa 5 weiteren Monaten brauchte ich die nächste Genehmigung vom Denkmalschutz zur Instandsetzung der Straßenfassade. Wenige Wochen später, als mir der volle Umfang der Schäden an meinem Haus bekannt waren, bat ich um eine finanzielle Unterstützung. Diese wurde mir zugesagt und plötzlich um 50% gekürzt. Nach intensiven Bemühungen, rief mich nach etwa 10 Tagen die zuständige Konservatorin endlich an. Sie begründete die Kürzung damit, dass die Renovierungsmaßnahmen bereits vor der Bewilligung der Gelder begonnen hätten, denn der Dachstuhl sei schon saniert, die Gauben eingebaut und die Straßenfront zum großen Teil abmontiert. - Diese war aber einsturzgefährdet. Irgendwie habe ich langsam das Gefühl, ich bin im falschen Film........
Mit dieser Dame werde ich kein Wort mehr reden. Leider kann ich sie aber nicht umgehen, wenn ich denkmalschutzrechtliche Genehmigungen beantrage. Daher meine Frage, ob eine Renovierung auch ohne funktioniert.
Ach, meine Gauben sind aus ihrer Sicht scheußlich, und seien "Jodlergauben" - was auch immer das sein mag. Bis auf die Geckpfähle hat der Denkmalschutz diese Gauben aber genauso genehmigt - mit Stempel und Unterschrift!! Sie bestreitet einfach alles.
Auch über ihren Vorgesetzten habe ich es versucht. Den läßt sie genauso abblitzen.
Vielleicht doch ein Fall für Bild-Zeitung oder Fernsehen. Ist aber irgendwie auch nicht meine Art.
Viele Grüße
Birgit Sillus
Anfang des Jahres erhielt ich die erste denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Einbau von 3 Gauben und zur Sanierung des Dachstuhls. Zu der Zeit ahnte ich überhaupt noch gar nicht, dass weitere umfangreiche Maßnahmen an meinem Haus notwendig sein könnten. Nach etwa 5 weiteren Monaten brauchte ich die nächste Genehmigung vom Denkmalschutz zur Instandsetzung der Straßenfassade. Wenige Wochen später, als mir der volle Umfang der Schäden an meinem Haus bekannt waren, bat ich um eine finanzielle Unterstützung. Diese wurde mir zugesagt und plötzlich um 50% gekürzt. Nach intensiven Bemühungen, rief mich nach etwa 10 Tagen die zuständige Konservatorin endlich an. Sie begründete die Kürzung damit, dass die Renovierungsmaßnahmen bereits vor der Bewilligung der Gelder begonnen hätten, denn der Dachstuhl sei schon saniert, die Gauben eingebaut und die Straßenfront zum großen Teil abmontiert. - Diese war aber einsturzgefährdet. Irgendwie habe ich langsam das Gefühl, ich bin im falschen Film........
Mit dieser Dame werde ich kein Wort mehr reden. Leider kann ich sie aber nicht umgehen, wenn ich denkmalschutzrechtliche Genehmigungen beantrage. Daher meine Frage, ob eine Renovierung auch ohne funktioniert.
Ach, meine Gauben sind aus ihrer Sicht scheußlich, und seien "Jodlergauben" - was auch immer das sein mag. Bis auf die Geckpfähle hat der Denkmalschutz diese Gauben aber genauso genehmigt - mit Stempel und Unterschrift!! Sie bestreitet einfach alles.
Auch über ihren Vorgesetzten habe ich es versucht. Den läßt sie genauso abblitzen.
Vielleicht doch ein Fall für Bild-Zeitung oder Fernsehen. Ist aber irgendwie auch nicht meine Art.
Viele Grüße
Birgit Sillus