Strafgebühr vom Denkmalschutz

Diskutiere Strafgebühr vom Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo Leute, weiß jemand, was passiert, wenn man sich nicht an die "Vorschriften" der Denkmalschutzbehörde hält. Mir geht es nicht um Maßnahmen...
E

emroko

Beiträge
68
Hallo Leute,

weiß jemand, was passiert, wenn man sich nicht an die "Vorschriften" der Denkmalschutzbehörde hält.
Mir geht es nicht um Maßnahmen die den Außenbereich (Fassade usw.) betreffen, sondern den Innenaußbau.
Kann es Strafgebühren geben und in welcher Höhe liegen die in etwa?

Vielen Dank im Voraus

emroko
 
Kooperation

Hallo Emroko,

in den Denkmalschutzgesetzen der Länder sind die Bußgeldvorschriften niedergelegt, in Hessen geht das hoch bis fünfhunderttausend Euro. Das ist natürlich Ermessenssache und es wird einen Unterschied machen, ob ein Dachflächenfenster eingebaut oder eine barocke Deckenmalerei abgeklopft wurde.
Neben der Strafzahlung steht meist eine Rückbauverfügung an. "Freikaufen" geht da eher nicht.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
kommt darauf an ob der Denkmalschutz nur für den Außenbereich gilt, oder ob er auch im Innenbereich einbezieht. Am besten erstmal beim Amt nachfragen.
 
kommt darauf an ob der Denkmalschutz nur für den Außenbereich gilt, oder ob er auch im Innenbereich einbezieht. Am besten erstmal beim Amt nachfragen.
 
........

.....was meint Ihr, was passiert, wenn man Auflagen vom Denkmalschutz bekommt bezüglich dem Innenausbau, also den Böden und den Decken. Dass man z.B. kein Laminat (auf Estrich bzw. Spanplatten) verlegen darf und auch das abhängen der Decken (ohne Stuck oder ähnliches)nicht "zulässig" ist? Was passiert schlimmsten falls, wenn man sich nicht daran hält?

Gruß emroko
 
Fachgerechter Rückbau

der teuer werden kann und eine saftige Geldstrafe.
Dazu kommt das man Dich immer auf dem Kieker haben wird.
Also lass es lieber es lohnt sich nicht.
 
Strafgebühr vom Denkmalschutz

Dem Denkmalamt (dem einem oder anderem) gehört gründlich mal die Kappe geputz!

Entschuldige emroko, wenn mein Beitrag nicht´s zu Ihrer Frage beiträgt.Ich musste eben mal was loswerden.

Grüße
Mladen
 
....

...da kann ich dir, Mladen, nur zustimmen.

Aber man muss die Leute vom Denkmalschutz nicht ins Haus lassen, oder? Dann sehen die ja auch nicht, was ich im Innern gemacht habe.

Gruß emroko
 
Erhaltungspflicht und deren Duldung

in gewisser Weise schon. Ich denke in anderen Bundesländern wird es ähnlich sein, in Hessen ist es kurz gefasst so:

Eigentümern von Kulturdenkmälern obliegt eine Erhaltungspflicht. Kommt der Eigentümer der Pflicht nicht nach und es liegt ggf. eine Gefährdung des Denkmals oder Teilen vor, kann die Behörde eingreifen => Anordnen => bei nicht Befolgung => auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen, der zur Duldung dann verpflichtet ist. Das nennt sich "Durchsetzung der Erhaltung".

Desweiteren sind die Eigentümer von Kulturdenkmälern verpflichtet den Ämtern gegenüber alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Nach zuvoriger Benachrichtigung der Eigentümer und Nutzer sind die Behörden berechtigt die Grundstücke zu betreten und die Kulturdenkmäler zu besichtigen => soweit es für die Erfüllung der Denkmalschutzaufgaben nötig ist. So jetzt mal wörtlich aus "unserem" DSchG:

Wohnungen dürfen gegen den Willen des Besitzers nur zur Abwendung drohender Gefahr für Kulturdenkmäler betreten werden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.

Wenn Dein Fußboden also "heilig" ist, sprich Du in einem Kulturdenkmal wohnst, kann die Behörde eine Besichtigung verlangen. Wenn Du also Laminat oder Fertigestrichelemente auf Deinen Boden verlegst und somit vorraussichtlich die Substanz zerstören wirst kann das gehörigen Ärger und vor allem Kosten mit sich bringen.

- Weshalb willst Du denn Laminat auf Dielen verlegen und
- welche Auflagen hast Du denn nun wirklich bekommen?
- Es gibt unterschiedliche Arten der Unterschutzstellung. Was trifft auf Dein
Gebäude zu,
- bist Du Eigentümer?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
....

...danke, Christoph, für deine ausführliche Antwort, die mir auf jeden fall weiterhilft!

Hier meine Problematik:

Im Flur liegen historische Fliesen, die ich lassen möchte. In den angrenzenden Räumen ist im Moment Estrich und Spanplatten verlegt, mit gleichem Niveau zum Flur. Wenn ich jetzt kein Laminat legen darf und muss Dielen legen, dann bekomme ich eine Stolperkante/Absatz von ca. 20mm. Es ist doch irrsinnig den Estrich raus zu brechen und auch die Spanplatten zu entfernen! Kann das der Denkmalschutz verlangen?

Vielen Dank im Voraus.

emorko
 
Ob es um die Spanplatten schade ist, wäre noch festzustellen. Da gibts einige Produkte, die man nicht im Wohnbereich verbaut haben möchte.
Es gibt Bodenbeläge in Landhausdielenoptik, aber nur in Laminatdicke. Bevor sie mit dem Denkmalschutz einen Krieg anfangen, gehen sie besser mal in ein gutes Fachgeschäft oder auf eine Fachmesse und lassen sich beraten, was es alles gibt.
 
Welche Auflagen hast Du denn nun wirklich bekommen?

Gruß ins Pfälzer Bergland,
Christoph Kornmayer
 
.....

....nein also ich möchte bestimmt keine "Krieg" oder Ärger mit dem Denkmalschutz, will einfach nur wissen, wie die Situation ist und was auf mich zukommen kann.
Ich schaue mich dann mal um, was es in Dielenoptik gibt. Klar die Spanplatten hab ich schnell demontiert.
Also bis jetzt habe ich noch keine konkreten Auflagen bekommen, nur das was im Gespräch bei der Besichtigung entstanden ist und was ich per E-Mail gefragt habe.

Warum denn Pfälzer Bergland?

Gruß emroko
 
Thema: Strafgebühr vom Denkmalschutz

Ähnliche Themen

M
Antworten
1
Aufrufe
321
Flexsn
Flexsn
D
Antworten
8
Aufrufe
724
DieLehmschmierer
D
F
Antworten
12
Aufrufe
2.503
Jürgen Kube
J
H
Antworten
1
Aufrufe
1.366
Ruhestand
R

Neueste Themen

Zurück
Oben