Änderung trotz Denkmalschutz

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Thomas Knappmann

Guest
Hallo zusammen,

wir überlegen gerade ein altes Fachwerkhaus zu kaufen, welches unter Denkmalschutz steht. Dieses Haus hat leider auch für ein Fachwerkhaus sehr wenige Fenster. Auch müsste noch eine weitere Tür eingebaut werden. Ist das bei einem Haus welches unter Denkmalschutz steht so ohne weiteres möglich? Für die weiteren Fenster müssten möglicherweise auch die dann oberen Querbalken etwas nach oben versetzt werden. Ein weitere Frage ist, wie ist der Denkmalschutz dokumentiert. Gibt es eine Urkunde oder eine amtliche Bestätigung ( Achtung bin absoluter Anfänger auf diesem Gebiet)

Danke und Gruß
Thomas
 
Sehr geehrter Herr Knappmann,

ein Blick in das Denkmalschutzgesetz Ihres Bundeslandes ist schon einmal hilfreich. Änderungen an dem Gebäude sind erlaubnispflichtig usw.
Die Verkäufer sollten Ihnen die Unterschutzstellungsurkunde vorlegen, darin ist z.B. vermerkt, ob nur einzelne Bauteile unter Schutz gestellt wurden (in Ihrem Fall wohl eher nicht).
Ansonsten sollten Sie den behutsamen Dialog mit der Denkmalbehörde suchen, daß können Sie auch schon im Vorfeld machen.
Grundsätzlich halte ich die Fenstergrößen an einem FW-Haus nicht für zu klein. Sind sie größer, werden Sie oftmals wieder zugehangen. Es war mal schwer in Mode die Fenstergrößen zu ändern, auf die Konstruktion und nachfolgende Schäden wurde dabei wenig Rücksicht genommen.
Mein Tipp: Sie schreiben, daß Sie ein absoluter Anfänger auf dem Gebiet sind. Gönnen Sie sich einen Fachberater!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Denkmalschutz

Hallo Thomas,

am besten vereinbarst Du vor dem Kauf einen Termin mit dem Zuständigen Denkamlpfleger und besprichst dort Deine Fragen. So einfach sind Fenster und Türen nicht zu ändern. Dafür (und auch für weitere Maßnahmen) benötigt man eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalbehörde.

Das Denkmal hat eine Akte bei der Behörde. Darin sind Unterschutzstellung und weitere Maßnahmen dokumentiert. Eine Urkunde ist mir nicht bekannt. Soetwas haben wir für unser Haus nicht und der Vorbesitzer hatte dazu auch nichts. Aber es scheint ja eine Unterschutzstellungsurkunde zu geben. Gibt es irgendwelche Nachteile, wenn ich diese nicht habe? Eingetragen in die Denkmalliste ist das Haus deshalb trotzdem.

Gruß Sontje
 
Also ,

für Hamburg ist die Denkmalsschutzbehörde hier als Mitglied verzeichnet , vielleicht ja auch die Zuständige ?
Ansonsten wie immer für diese Region der Verweis auf hfkHamburgerFensterKontor , Denkmalpfleger Klaus Bartling 040.31794359 www.hamburgerfensterkontor.de Besten Gru
 
Thema: Änderung trotz Denkmalschutz
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