Genehmigter Bauantrag kontra Denkmalschutz ?

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Carmen Neitmann

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Uns liegt seit einem Jahr ein genehmigter Bauantrag (Nutzungsänderung) vor, wir sind im Umbau. Nun soll das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden. Was gilt nun ?
Können wir den Umbau gemäß dem genehmigten Bauantrag weiter
ausführen oder nicht ?

Mit freundlichen Grüßen
Carmen
 
moin,

wenn ich Sie richtig verstehe, steht das Objekt noch nicht unter Denkmalschutz. Ergo koennen Sie damit noch machen was Sie wollen, natürlich nur im Rahmen der genehmigten bzw. genehmigungsfreien Vorhaben.
Woher wissen Sie das das Gebaeude unter Schutz gestellt werden soll und wenn ja welche Klasse? Denkmalschutz ist nicht gleich Denkmalschutz.
 
Antwort zu moin

Nachbarn erzählten von einem Fotografen, der kürzlich, während unserer Abwesenheit, Fotoaufnahmen des Gebäudes machte ( auch vom benachbarten Gutspark ).
Wir leben hier auf dem Land, sagen wirs so ... es ist mir zugetragen worden, das der Gutsspeicher wesentlich für das
Erscheinungsbild der Ortstruktur von Bedeutung ist.
Über Kassifizierung des Denkmalschutzes weiß ich noch nichts.
 
"Woher wissen Sie das das Gebaeude unter Schutz gestellt werden soll und wenn ja welche Klasse? Denkmalschutz ist nicht gleich Denkmalschutz."
@Olaf Bernhardt:
Bitte klären Sie mich mal auf, bin ganz neugierig geworden!
@Carmen Neitmann:
Hallo, bin leider das Wochenende nicht verfügbar, würde ansonsten weiter helfen bzw. weitere Infos geben.
Ansonsten etwas Geduld.
Grüße
Bernd Kibies
 
Hallo Herr Kibies,

ich meine damit, dass es doch nur die Fassade oder nur das Dach, vielleicht sogar nur die Treppe eines Objektes Denkmalgeschuetzt sein kann
 
Antwort an Herr Kibies

Für weitere Informationen wäre ich dankbar, ich fasse mich in Geduld.
Gruß Carmen
 
Denkmalschutz

Guten Tag,

warum fragen Sie nicht einfach Ihren Kreisdenkmalpfleger was er von Ihrem Anwesen hält und laden ihn dazu auf einen Kaffee ein, oder was man in Brandenburg bei solchen Gelegenheiten so macht. Bei selbiger können Sie sich doch gleich kostenlos fachlich beraten lassen, was Ihren Bauantrag angeht.
Die Baugenehmigung gibt Ihnen doch eine gute Position. Wenn man die im Nachhinein nicht will, wirds sehr teuer für die Gemeinde oder den Kreis.

Grüße vom Niederrhein
 
Thema: Genehmigter Bauantrag kontra Denkmalschutz ?

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