Wie finde ich raus, ob das Haus unter Denkmalschutz steht?

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Richters

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Hallo,

wir sind neu hier und haben eventuell vor uns ein Fachwerkhaus (Baujahr 1840) zu kaufen. Leider wissen wir nicht, ob das Haus unter Denkmalschutz steht. Wo krige ich das denn raus? Beim Bauamt? Oder muss ich da zur Denkmalschutzbehörde?
In dem Haus it bereits eine Gasheizung installiert, daraus schließen wir, dass es nicht unter Denkmalschutz steht, aber liegen wir da richtig? Und wenn es nicht unter Denkmalschutz steht, dürfen wir dann Kunststofffenster einbauen???? :D
Vielen lieben Dank schon mal für hilfreiche Antworten :D
Familie Richter
 
Denkmalschutz

als erstes reicht es, beim Denkmalschutzamt anzurufen.
Da Denkmalschutz kein Geheimnis ist, gibt das Amt auch bereitwillig Auskunft, schließlich werden von den DS Behörden auch die Denkmallisten veröffentlicht. Da kann man natürlich auch nachsehen, das ist aber etwas mühsamer.
Wenn man wüsste wo das Objekt genau ist, könnte man vielleicht genaueres sagen.

Ebenso einfach ist es, den Verkäufer zu fragen. Der muss hierüber Auskunft geben, denn das ist eine wichtige Eigenschaft der Immobilie, die übrgens später auch im Kaufvertrag festgehalten wird.
Wer dieses verschweigt, muss damit rechnen schadenersatzpflichtig zu werden oder auch dass der Vertrag ggf. rückgängig gemacht wird.

Welche Heizung im Haus installiert ist, lässt überhaupt keine Rückschlüsse zu, selbst Solaranlagen sind heute im Einzelfall zulässig. Da der DS einer zeitgemäßen Nutzung nicht im Wege stehen darf, könnten Sie später das modernste an Heizung einbauen, was es gibt. Sie dürfen nur nichts tun, was die schützenswerte Bausubstanz schädigen könnte oder beim Umbau schützenswerte Bausubstanz entfernen.
Was schützenswert ist, entscheidet aber der DS.
Das kann von der groben Außenansicht bis zu bestimmten Anstrichen im Inneren reichen.

Warum sollten Sie alte Fenster nicht gegen Kunsttofffenster austauschen dürfen wenn kein DS besteht?
Wenn Sie babei aber größere Änderungen z.B. an der Fassade / Statik vornehmen (z.B. Ständer entfernen), kann es sein dass die Bauämter, die Nachbarn oder die EnEV (Stichwort Dämmpflicht) noch ein Wörtchen mitreden dürfen.
Das könnte u.U. unangenehmer ausfallen, als der DS.

aber: wer will schon ein FW-Haus von 1840 mit Plastefenstern und einem WDVS?

Es gibt so schöne Holzfenster, die auch nicht die Welt kosten. Man darf beim Preisvergleich für Fenster bei FW Bauten eben nicht von Glaslöchern in Normgröße aus dem Baumarkt / Internet ausgehen, die passen ohnehin nicht.

(ich habe 28 zweiflügelige Doppelglas Holzfenster mit Wiener Sprosse und z.T. mit Oberlicht einbauen lassen und habe mal spaßeshalber beim Internet Versender ein ähnliches Fenster mit gleichen Maßen angefragt: die waren teurer und der Einbau mit Gewähr war auch nicht mit drin).

Gruß

Götz
 
Danke :D

Vielen lieben Dank für die Antwort.
Dann rufe ich morgen mal bei unserer Denkmalschutzbehörde an.
Schönen Abend noch :D
 
Auf den Internetseiten einiger Gemeinden ist oftmals die Liste der Baudenkmäler veröffentlicht, ansonsten findet man auch einiges auf Wikipedia oder ähnlichen Seiten, oftmals mit mehr Infos und Bildern. Ansonsten gibt Ihnen die zuständige Denkmalbehörde darüber Auskunft. Die Plastikfenster sollten Sie dort bei der Nachfrage besser nicht ansprechen.
Warum sollte ein Gebäude mit einer Heizung nicht unter Denkmalschutz stehen?
Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist i.d.R. für alle Arbeiten eine denkmalpflegerische Erlaubnis erforderlich. Generell sollten Sie überlegen, ob Sie vor dem Kauf nicht professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Bernd Kibies
 
Denkmalschutz

So, wir haben nun raus gefunden, dass das Haus unter Denkmalschutz steht.
Ist ja an sich kein Problem.
Müssen wir dann vorher fragen, wenn wir neue Holzfenster einbauen wollen? Oder ist das ok, wenn wir das quasi, "einfach so" machen?
Ich bin grad echt am verzweifeln. Hab irgendwo gelesen, dass der denkmalschutz sogar vorschreiben darf, wie man innen streicht? stimmt das?
Liebe Grüße
 
Denkmal

Hallo Familie Richter,

Wenn Sie erhöhte Abschreibungen nach EStG § 7i in Anspruch nehmen wollen, müssen sie die Maßnahmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen.

Hier ein Auszug:
***1.3 Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn Ihrer Ausführungen mit der Bescheinigungsbehörde abgestimmt worden sein. Die Abstimmung kann innerhalb eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens oder eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.***

Sie können formlos eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der Behörde beantragen.

Wenn die Behörde Ihnen Auflagen macht, die wirtschaftlich nicht zumutbar sind , sind diese Auflagen dann einfach weg.

Die Behörde kann die Zumutbarkeit wiederherstellen, indem sie einen Zuschuß zahlt, oder die erhöhten Aufwendungen bestätigt.

Denkmalrecht ist profanes Verwaltungsrecht und hat eigentlich nur stumpfe Waffen.

Die schärfste Waffe ist : "Auf Zeit spielen".

Wenn Sie verhandeln, lassen Sie durchblicken, daß Sie "Alle Zeit der Welt haben"

Naja , in der Regel sind das alles liebe Verwaltungs- Zeitgenossen.

Es gibt auch noch das Landesamt für Denkmalpflege.

Die sind in der Regel auch nicht "vom Bau", sondern meistens Kunsthistoriker.

Die Forderungen nach Holzfenstern wird aber nicht alles sein.--- 2- oder 3 flüglig --- evtl. mit Sprossen.

Zwischen einem Holzfenster aus dem Baumarkt und einem denkmagerechten Fenster, liegen preislich gesehen Welten:

250,- zu 900,-

Viele Grüße
 
zunächt einmal müssen Sie sich informieren, welche Belange der Denkmalschutz berührt, ob sie mit Fördermitteln rechnen können oder ob die DS-AfA für Sie in Frage kommt.

Das kann man nur beim Denkmalamt mit ausreichender Sicherheit herausbekommen, und beim Steuerberater.
Hier ist ein informelles Vorgespräch immer sinnvoll, in dem Sie sich als potentieller Käufer outen.

Wenn man ein wenig mehr Infos hat, überlegt man sorgfältig, ob es immer noch passt.

Wenn man dann tatsächlich gekauft hat, bekommt man eine schriftliche Belehrung über die Vorschriften, die einzuhalten sind. Daran muss man sich halten.

Wenn man das nicht tut (oder Baumaßnahmen heimlich durchführt) kann es sein, dass man die Maßnahmen rückbauen muss.
Besonders prickeld ist, dass man vor Beginn der Baumaßnahme nachfragen muss. Theoretisch ist das Denkmalamt berechtigt, Maßnahmen rückbauen zu lassen, die nicht vorab genehmigt waren, auch wenn sie bei rechtzeitigem Antrag genehmgungsfähig gewesen wären. Also Vorsicht!

Entscheidend ist also einen Konsens mit dem DS herbeizuführen, ansonsten kann's schwierig werden.
Wer aber ein altes, denkmalgeschütztes Haus kauft, wird ja vielleicht auch den Charakter dieses Hauses erhalten wollen und nicht unbedingt eine billige Bauruine erwerben wollen, die möglichst schnell und preiswert nach modernen Vorstellungen umgebaut werden soll.
Das wäre auch wirtschaftlich vollkommen unsinnig.

Um die Frage kurz zu beantworten: ja, Sie müssen fragen, wenn sie Fenster welcher Art auch immer einbauen wollen, bei Holzfenstern ist ein wohlwollender Bescheid aber viel wahrscheinlicher, als bei Plaste-Löchern.
Was das Streichen betrifft: wenn Sie gotische Fresken im Flur finden, könnte es kompliziert werden, ist aber doch eher unwahrscheinlich.
1840 hat man mit Kalkfarben angestrichen, das wäre auch heute zumeist eine gute Wahl.

So: don't worry.

Viel Spaß wünscht
Götz
 
Oberste "Bürgerpflicht" ist...

... Ruhe bewahren...
DS mit dem DS ist ja nicht schlimm oder böse. Noch habt Ihr das Haus ja nicht gekauft...
Evaluiert doch erst mal, welche Auflagen genau bestehen. Eine Vorschrift zum Material oder der Farbe des Innenanstrichs ist zwar nicht ganz unmöglich, aber sehr sehr sehr unwahrscheinlich, also wirklich Ruhe bewahren und keine Angst.
Meistens betrifft DS das äußere Erscheinungsbild und die dabei verwendeten Materialien.

Eins ist klar: "Einfach so machen" kann nach mächtig nach hinten losgehen.
Klärt erstmal die Anforderungen/Ansprüche... Kompromisse sind auch möglich...
Alles vor dem Kauf: Ihr müsst dem DS mehr oder weniger formlos Eure Ansprüche und angedachten Maßnahmen unterbreiten, dann geben die ihren Senf dazu, dann lachen alle erstmal herzlich und dann wird Tacheles geredet... was die so wollen, was ihr so wollt und könnt...

Alles vorher abklären, und zwar schriftlich... also Ansprechpartner, unterschrift, Stempel, zackbummmm

MfG,
sh
 
"Zwischen einem Holzfenster aus dem Baumarkt und einem denkmagerechten Fenster, liegen preislich gesehen Welten:

250,- zu 900,-"

stimmt, aber nur wenn es auch passt!
 
Naja, so einfach ist das nun auch nicht. Einen Blick in das Denkmalschutzgesetz Ihres Bundeslandes sollten Sie schon riskieren.
In NW gibt es z.B. die gesetzliche Erhaltungspflicht (§ 7 Abs. 1 DSchG NW) oder die Erlaubnispflicht (§ 9 Abs. 1 a DSchG NW).
Sie sollten allerdings auch keine Angst vor dem Denkmalschutz haben, sehen Sie es als Chance und verantwortungsvolle Aufgabe.
Wenn Sie ein paar Tipps benötigen, können Sie mich auch gern über meine E-Mail Adresse kontaktieren.

Bernd Kibies
 
Vielen Dank

Vielen lieben dank an alle!
Dann werde ich morgen mal die lieben Kollegen vom Denkmalschutz anrufen und mal n paar Löcher in den Bauch fragen :D
Ach, gegen Sprossenfenster haben wir nix ;) Haben wir jetzt auch. Das ist ja auch schön. Wir wollen (und müssen) auch das haus von außen so lassen wie es ist, gar keine Frage und auch die schönen Deckenbalken sollen bleiben, aber ich mag mir ungern vorschreiben lassen, in welcher Farbe ich mein Wohnzimmer zu streichen hab ;) Oder welche Tapete dran darf.
Das Problem ist, wir haben erfahren, dass die Heizung eingebaut und auch das Bad modernisiert wurde, ohne da mal irgendwo nachzufragen. Das wurde einfach so gemacht. Ich hab n bisschen Angst, dass die dann kommen und sagen alles Rückgänig.... Der jetzige Besitzer hat das so schon übernommen vor 7 Jahren. Bei ihm war nie der Denkmalschutz. Aber bei unserem Glück kommen die wöchentlich ;)
 
da ist erstmal ein entspanntes Gespräch angebracht.
Solange man nichts gekauft hat, aber einen "willigen" Eindruck hinterlässt gibt's eigentlich nichts zu befürchten.

Das der DS im inneren Farben vorschreibt dürfte eine Ausnahme sein, auf Tapeten würde ich aus nderen Gründen ganz verzichten.
 
Bzgl. Tapete und Heizung...

... möchte ich denn doch eher "Entspannung" verordnen...

Ruhig bleiben...

MfG,
sh
 
Tapete

auf Tapete ganz verzichten? Wieso wenn ich fragen darf? ich meine, das würde mir nichts aus machen, wenn wir haben jetzt auch keine Tapete :D (Wohnen zur zeit in einer umgebauten scheune)
 
das ist jetzt eine Annahme, aber

typischerweise sind doch Häuser diesen Alters mit Lehm gebaut und verputzt.
Wenn man darauf eine Tapete klebt, ist der schöne feuchtigkeitsregulierende Effekt des Lehmputzes beim Teufel.

Ich persönlich finde einen mit Kalkfarben gestrichenen Lehmputz eigentlich ideal.
Macken kann man rasch selbst beheben, das Geld für die Tapete spart man.
(ok, die Farben sind im Fachhandel etwas teurer).
 
Netter Mann :D

Hallo, ich haabe heute mit dem sehr netten Mann von unserem Denkmalschutzamt telefoniert. Und er hat mir wirklich die Angst genommen.
Was innen im Haus passiert, interessiert hier quasi niemanden, da können wir quasi machen, was wir möchten. Nur außen müssen wir uns an die Stadtvorgaben halten, aber das ist wirklich kein Problem.
Wir kriegen sogar Zuschüsse von der Stadt, einen Berater und ein Steuerberater klärt uns ostenlos auf. Das nenne ich mal Service :D
Und euch allen ganz ganz vielen lieben dank für die netten antowrten :D
 
Na siehste...

geht doch...

... übrigens ordnet der DS i.d.R. keine Maßnahmen an, er kann nur bei geplanten oder notwendigen Eingriffen und Umbauten mitsprechen.

MfG,
sh
 
Thema: Wie finde ich raus, ob das Haus unter Denkmalschutz steht?
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