Plötzliche Nachricht vom Denkmalamt

Diskutiere Plötzliche Nachricht vom Denkmalamt im Forum Denkmalschutz im Bereich - Seit einem halben Jahr bin Eigentümer eines Einfamilienhauses in Freiburg. Vor dem Kauf hatte ich mich bei der zuständigen Behörde erkundigt, ob...
P

P. Meier

Beiträge
2
Seit einem halben Jahr bin Eigentümer eines Einfamilienhauses in Freiburg. Vor dem Kauf hatte ich mich bei der zuständigen Behörde erkundigt, ob dieses Haus unter Denkmalschutz steht. Diese Frage wurde verneint, bzw. es wurde mir auch mündlich versichert, dass da auch nichts zu erwarten wäre.

Nun, letzte Woche bekam ich plötzlich einen Bescheid, wonach mein Haus unter Denkmalschutz steht. Ist das ok so???
 
Was schert mich was ich gestern gesagt habe

Nach dem Motto verfahren anscheinend noch einige Ämter. Sicher kann man nur sein, wenn man sich die Aussage schriftlich geben lässt.
 
Ist natürlich...

blöd gelaufen. Wenn von Amts wegen solche Aussagen gemacht werden, sollte man sich schon drauf verlassen können. Aber selbst wenn dem so ist: Denkmalschutz muss nicht von Nachteil sein. Anscheinend haben viele Leute Panik davor.
Ich habe mit "meinen" Denkmalschützern und- schützelinen durchweg positive Erfahrungen gemacht.
Also: Kopf hoch!

Gruß
M.Wittwar
 
Hi,

ich kann Martin nur zustimmen. Wir haben auch nur durch die Bank weg positive Erfahrungen gemacht (einige hier im Forum auch schon sehr negative - das muss ich auch erwähnen).

Zumindest kann man dann seine Ausgaben steuerlich geltend machen und das sind bei uns ca 30 %, die wir wieder zurück kriegen. Man muss das positiv sehen...

Grüße Annette
 
Interessanter Link zum Thema Denkmalschutz und Eigentum

Nachfolgender Link (wenn nicht schon bekannt) führt zu einer sehr (!) juristischen Abhandlung zum Thema Denkmalschutz und Eigentum. Es geht im wesentlichen darum zu prüfen, inwieweit in die Eigentumsrechte durch die Verwaltung eingegriffen werden kann. Ich denke der text ist eher für diejenigen geeignet, die ihrem Rechtsanwalt ein wenig "Futter" geben wollen, um gegen den Bescheid der Behörde gerichtlich vorzugehen.

Viel Spaß beim Lesen!!

http://www.fortunecity.de/lindenpark/caesarenstrasse/563/urteil/drecht1m.htm
 
Plötzliche Nachricht vom Denkmalamt

Hallo Herr Meier,
Ihre Angaben sind sehr unklar. Zumindest in Hessen wird die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes im Grundbuch eingetragen. Vermutlich ist es in BW genauso. Diese hätten Sie dann sicher beim Kauf des Hauses bemerkt.Wichtig zu wissen, ist aber, ob es sich bei dem Gebäude um ein einzelnes Kulturdenkmal handelt oder Teil einer denkmalrechtlich geschützten Gesamtanlage ist.
Ansonsten kann die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes auch zu jeder Zeit festgestellt werden.
Trotzdem sollten Sie bei der Behörde nochmals den Widerspruch zwischen der früheren Aussage und dem jetzigen Bescheid klären.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Ulrich Flick
 
Hallo Herr Meier,
die Denkmalpflege in Freiburg gibt sich leider sehr bürokratisch, ich habe hier in letzter Zeit auch ganz unterschiedliche Aussagen an einem Projekt bekommen, je nachdem welcher Konservator die Sache betrachtet !

aber wie auch immer, die Denkmaleigenschaft kann auch einige ( baurechtliche ) Vorteile mit sich bringen.

grüße
von Joachim Faitsch
 
Leider nur Niedersachsen....

aber vielleicht hilft es doch. In Niedersachsen ist ein Gebäude rechtlich gesehen immer ein Denkmal, wenn es über die Denkmaleigenschaft verfügt. Die Eintragung in die Denkmalliste ist nicht erforderlich. Das Gebäude kann jederzeit "nachinventarisiert" werden. Aber meines Wissens ist die unter Schutz Stellung ein Verwaltungsakt, und gegen alle VAs kann man Widerspruch einlegen und / oder klagen. Mit Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Brief vom Amt ist die Widerspruchsfrist 4 Wochen (oder was ausgewiesen ist), ohne ist sie immer ein Jahr.
Ich würde aber sagen: die Denkmaleigenschaft hat in fast allen Fällen mehr Vor- als Nachteile, freuen Sie sich doch!

Johannes Langfermann
 
Thema: Plötzliche Nachricht vom Denkmalamt
Zurück
Oben