Denkmalschutz "beantragen"?! sinnvoll?

Diskutiere Denkmalschutz "beantragen"?! sinnvoll? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, wir haben ein hübsches kleines Bauernhäuschen mit Scheune etc. im Enzkreis. Vermutlich war die Grundsteinlegung vor 250-220 Jahren. Leider...
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Frank Bauer

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Hallo,

wir haben ein hübsches kleines Bauernhäuschen mit Scheune etc. im Enzkreis. Vermutlich war die Grundsteinlegung vor 250-220 Jahren. Leider wurde im die Jahrhundertwende viel "wegsaniert". Ein Treffer im 2. WK gab das Übrige. Im unteren Bereich haben wir einen Buntsandsteinsockel mit Gewölbekeller - wohl aus der Gründerzeit (die uns nicht näher bekannt ist). Die oberen Stockwerke sind Fachwerk - unterschiedlichster Güte und Alters. Leider alles zugeputzt und hinter Styropor versteckt.

Nach langem Kampf haben wir uns entschieden das Häuschen im Fachwerkstil wieder herzurichten. Nun hätten wir gerne auch Denkmalschutz - schließlich werden die teuren Fachwerksarbeiten dann auch zumindest in kleinem Umfang steuerlich gelindert.
Leider hat unser Denkmalpfleger bei seiner ersten Begehung im letzten Jahr beschlossen, dass zu wenig alte Substanz vorhanden und somit keine Grundlage für Denkmalpflege gegeben sei.

Da wir ja keinen rechtlichen Anspruch auf Denkmalschutz haben, der örtliche Gemeinderat uns zwar unterstützt, aber sowohl örtliches Bauamt als auch Denkmalpflege abblocken, wissen wir nicht so recht weiter.

Vielleicht wäre es ja besser das Haus einfach auf alt wieder herzustellen und das mit Denkmalpflege sein zu lassen.

Eventuell kann aber auch jemand hier wertvolle Tipps geben.

Freundliche Grüße
 
Hallo Frank,

vielleicht meldet sich hier jemand, der in der Nähe bei Ihnen wohnt (mit dem selben zuständigen Denkmalamt).

Wir haben damals unser Haus unter Einzeldenkmalschutz stellen lassen und NUR gute Erfahrungen mit allen gemacht (Denkmalamt - die sind bei uns echt ne Wucht ;o).

ABER ich hab hier im Forum dazu auch schon gruseliges Zeugs gelesen! Da wollten die die Farbe der Innentüren (grützegrün) und so bestimmen!
Das ist bei uns zum Glück nicht so. Hier darf man wurschteln, Fragen stellen und sein Haus schön machen ;o)

Also am besten mal jemand fragen, der "in der Nähe" wohnt.

Grüße Annette *wink*
 
Guten Abend,

der Denkmalschutz hat natürlich nicht zur Aufgabe, alle erst einmal machen zu lassen: "wurschteln, Fragen stellen und sein Haus schön machen".
Das sind meist Denkmalbehörden kleinerer Gemeinden zusätzlich mit Friedhofs-, Sozial- oder Schulamt.
Lesen Sie sich das für Ihr Land geltende Denkmalschutzgesetz einmal durch. Informieren Sie sich über den Sinn von Denkmalschutzgesetzen, Ihren Rechten, aber auch Ihren Pflichten. Ist Ihr Haus mit Scheune wirklich denkmalwert?
Wie viel der vorhandenen Bausubstanz ist denkmalwürdig?
Bewerten Sie Ihr Gebäude neutral, hier geht es nicht darum, ob es etwas hübsch usw. ist.
Wollen Sie verputztes FW wieder frei legen oder historisierend rekonstruieren? Wenn der zuständige Denkmalpfleger abwinkt, sehe ich schon mal schlechte Chancen. Sind Sie trotzdem vom der Denkmalwürdigkeit Ihres Hauses überzeugt, können Sie auch noch die übergeordnete Denkmalbehörde einschalten.
Steuerlich, wenn Sie entsprechend verdienen, ist Denkmalschutz schon interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Hallo Herr Kibies,

natürlich ist das nicht die Bestimmung des Denkmalschutzes.

ABER wenn schonmal einer daherkommt, der wirklich vorhat, das Gebäude so zu sanieren, wie es sein soll (mit allem drum und dran, will hier keine Romane schreiben ;o), der zum Denkmalamt rennt und sich mit denen abstimmt, der in Kauf nimmt, dass ihn alle im Ort für total plemplem erklären *grins* ... der hat bei unserem Denkmalamt wirklich alle Pforten offen.

WEIL die haben genug mit Menschen zu kämpfen, die die alten Häuser zerstören und die freuen sich über jeden "Lichtblick". Das ist unsere Erfahrung. Bei uns kann jeder Denkmalpfleger unangemeldet hereinschneien - bei uns geht ihm das Herz auf *grinsgrins*.

Und - ganz ehrlich - wenn jetzt jemand die Farbe meiner Tür oder Kloschüssel bestimmen will - ich persönlich finde das SEHR pingelig. Wenn das in einem öffentlichen Gebäude, privaten uralten Schlösschen oder sonstwas geschieht - völlig ok. Aber schließlich habe ich auch einen modernen Herd - keinen alten - und warum sollte ich dann meine Tür grützegrün streichen sollen - das geht in meinen Kopf nicht rein :eek:).

So, ich hoffe, ich habe jetzt hier keine Lawine losgetreten, das ist nur meine persönliche Meinung und ich akzeptiere die der anderen auch.

Grüße Annette
 
Denkmalschutz "beantragen"?!sinnvoll ?

Sehr geehrter Herr Bauer,
den Empfehlungen und Überlegungen von Herrn Kniebis kann man nur beipflichten. Sie sollten sich das mit dem Denkmalschutz sehr gut überlegen. Vielleicht können Sie derzeit nicht überschauen, ob der Denkmalpfleger mit seiner Ablehnung nicht sogar einen großen Gefallen getan hat. Nach Ihren Schilderungen über die früheren baulichen Veränderungen an dem Gebäude, könnte die Denkmalwürdigkeit möglicherweise sachlich und rechtlich nicht gegeben sein.

Sie sollten ferner bedenken, daß die Denkmalpflege bei einer Unterschutzstellung Ihres Hauses dann auch denkmalpflegerische Forderungen an die zu verwendeten Matrialien, die Gestaltung usw. des Gebäudes stellen muß.
Sie bekommen damit einen deutlich höheren Kostenaufwand für die Erneuerung Ihres Hauses als ohne Denkmalschutz.
Auf Zuschüsse seitens der Denkmalpflege haben Sie auch nach dem Gesetz keinen Rechtsanspruch. Hier steht in der
Regel die Formulierung "nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel". Wenn Sie Pech haben, würden Sie bei einem Gebäude dessen Denkmalwürdigkeit nachrangig ist,nur einen geringen Zuschuß erhalten, müssten aber die Forderungen der Denkmalpflege erfüllen. In jedem Fall erhalten Sie nur einen Zuschuß auf den denkmalpflegerischen Mehraufwand. Dieser wird Ihnen nicht unbedingt voll ersetzt - es gibt nur einen Zuschuß auf den Mehraufwand. Den Rest der Mehrkosten tragen Sie.
Gerade bei Fachwerkfreilegungen, sieht man erst nach dem Abschlagen des Putzes, welcher finanzielle Aufwand nun für die Herstellung der Fachwerkfassade erforderlich wird.
Da gibt es ungeahnte Überraschungen.Freiliegendes Fachwerk ist der Witterung ausgesetzt. Es hat einen deutlich höheren dauerhaften Unterhaltungsaufwand als eine verputzte
Fassade.
Unsere Vorfahren wussten schon, warum sie ihr Fachwerk verputzt haben. Durch den Putz haben sie das Fachwerk und ihr Haus vor den Einflüssen der Witterung geschützt. Im Bereich des Denkmalschutzes sieht man dieses heute ähnlich. Daher ist man dort bei soclhen Fachwerkfreilegungen inzwischen auch sehr zurückhaltend.

Denken Sie über alle Ihre Vorstellungen nochmals ganz ernsthaft nach.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
Sehr geehrter Herr Flick,
Kibies, nicht Kniebis!
Diese Namensvariante ist mir völlig neu!
Grüße

Bernd Kibies
 
Werte Vorredner

Annettes Erfahrungen mit dem Denkmalamt kann ich bestätigen, bei uns ist das ähnlich. Wir haben vor dem Erwerb des Hauses mit dem zuständingen mitarbeiter der unteren Denkmalbehörde und einer Dame vom Amt für Denkmalpflege in Münster gesprochen, und mit denen unsere Pläne erörtert. Bei abweichenden Auffassungen haben wir faire Kompromisse finden können, ansonsten wird hier fairerweise nach dem Grundsatz "wer nicht viel fördert, darf auch nicht viel fordern" verfahren. Wir dürfen nicht machen was wir wollen, aber das läuft hier sehr kooperativ ab.
Direkte förderung gibt es kaum bis gar nicht, aber die Möglichkeit, die Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen, sind rechtlich verankert und machne die Überlegung durchaus nachvollziehbar.
Aber Achtung, die Warnung vor überpingeligen Mitarbeitern des Denkmalamtes ist sehr berechtigt und wird auch durch verschiedene Beispiele hier im Forum und aus unserem Bekanntenkreis untermauert.
Was in jedem Falle bleibt ist ein hoher "logistischer" Aufwand bei einem Denkmal, weil fast alles schriftlich beantragt, erläutert und genehmigt werden muß.
Ich finde, man muß in der Lage sein, auch mit schwierigen Menschen klarkommen zu können, man muß sich schriftlich und im Gespräch gut ausdrücken und auch überzeugen können und darf zu guter Letzt die "Auseinandersetzung" mit Behörden nicht scheuen, dann kann das reibunglos laufen.
Fazit: überlegt gut, was Ihr wollt, macht Euch ein Bild von den Entscheidungsträgern.
Vergeßt nicht, daß es Ärger geben kann, den man mit Geld nicht vergessen machen kann.
Daß sich die Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung nur dann richtig lohnen werden, wenn eine ausreichend hohe Steurlast vorliegt, da könnnen die Menschen der steuerberadenden Zünfte weiterhelfen.
Viel Erfolg bei der Suche nach der richtigen Entscheidung, Grüße, Mario Albrecht
 
Thema: Denkmalschutz "beantragen"?! sinnvoll?

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