Denkmalschutz - wie weit muss ich Vorschriften einhalten?

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Petra Baier

Guest
Hallo Forum,
wir beabsichtigen ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus zu kaufen. Gespräche im Vorfeld mit dem Denkmalschutz laufen bereits. Nun wurde uns mitgeteilt, dass Böden im Innenbereich (ebnso wie Türen) nicht abgeschliffen werden dürfen, damit alte Anstriche, die evt. drunter liegen nicht beschädigt werden. Auch der Belag des Küchenbodens soll erhalten bleiben, ist jedoch sehr stark beschädigt und "gammlig" - im Küchenbereich nicht grad sehr hygienisch.

Wie weit muss ich mich denn nun an solche Vorgaben halten (wohlgemerkt im Innenbereich) und was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben des Denkmalsamtes halte?

Ich möchte natürlich in gutem Einvernehmen mit dem Amt sanieren, aber irgendwo muss mir doch gerade im Innenbereich Freiraum zugestanden werden.

Danke im Vorraus
Petra
 
selbstverständlich

Haben Sie den Freiraum. Das Denkmalamt ist angehalten Kultur zu bewahren. Der Boden muss bei wertvollen Farbfassungen untersucht und dokumentiert werden. Um ihn erneut zu nutzen, bedarf es also auch einer Sanierung, hier ist nur das Wie zu klären. Wenn ein Denkmal nicht nutzbar ist, verfällt es. Das trifft natürlich auch auf Ihren Küchenboden zu. Ein Eingriff mit der Auflage "keine Veränderung" im gesamten Haus, käme einer Enteignung gleich. Suchen Sie sich einen Architekten und planen Sie mit dem die Umbaumaßnahmen, da haben Sie immer einen Puffer zwischen sich und dem Amt.
 
denkmalschutz

hallo, nach meinen erfahrungen sind die denkmalschützer immer sehr kompromissbereit. wenn der ist-zustand ordentlich dokumentiert ist (fotos, aufmaß), sind gerade im innenbereich sehr wohl veränderungen mglich, und zwar am besten solche, die reversibel sind, also zum beispiel ein schwimmend verlegter boden auf dem alten. bei meinem haus wurde mit zugestanden, einige der alten bauteile auszubauen und durch neue zu ersetzen; die alten haben wir dann an passenderer stelle orginal wiederverwendet. da gib es also viel verhandlungsspielraum!
gruß günter flegel, wagenhausen
 
Denkmalschutz

generell muss man sagen, daß sie sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich ein Denkmal haben und dieses auch dementsprechend zu behandeln ist. Das Denkmalamt wird sicher Zugeständnisse machen, damit das Haus bewohnbar und gut nutzbar wird. Bei Ihren Küchenboden könnte es der Fall sein, daß der Boden besonders schützenswert ist und deshalb das Denkmalamt darauf bestehen muss, daß er erhalten bleibt. Haben Sie evtl. schon einmal über eine Restaurierung des Bodens nachgedacht?
Auf Ihre Frage ob Sie sich an die Vorgaben des Denkmalschutzes halten müssen kann ich Ihnen nur sagen daß Sie bei Nichtbeachtung gegen geltendes Recht verstoßen.
Für den Fall daß Sie noch mehrere offene Fragen haben suchen Sie sich am besten einen im Denkmalschutz bewanderten Planer, der Sie berät und ggf. versucht mit dem Denkmalschutz Kompromisse zu finden. In der Regel ist es so, daß die Denkmalschutzbehörden daran interessiert sind, daß die Baudenkmäler genutzt werden.
Viele Grüße
Johann Müller
 
Denkmalschutz

generell muss man sagen, daß sie sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich ein Denkmal haben und dieses auch dementsprechend zu behandeln ist. Das Denkmalamt wird sicher Zugeständnisse machen, damit das Haus bewohnbar und gut nutzbar wird. Bei Ihren Küchenboden könnte es der Fall sein, daß der Boden besonders schützenswert ist und deshalb das Denkmalamt darauf bestehen muss, daß er erhalten bleibt. Haben Sie evtl. schon einmal über eine Restaurierung des Bodens nachgedacht?
Auf Ihre Frage ob Sie sich an die Vorgaben des Denkmalschutzes halten müssen kann ich Ihnen nur sagen daß Sie bei Nichtbeachtung gegen geltendes Recht verstoßen.
Für den Fall daß Sie noch mehrere offene Fragen haben suchen Sie sich am besten einen im Denkmalschutz bewanderten Planer, der Sie berät und ggf. versucht mit dem Denkmalschutz Kompromisse zu finden. In der Regel ist es so, daß die Denkmalschutzbehörden daran interessiert sind, daß die Baudenkmäler genutzt werden.
Viele Grüße
Johann Müller
 
*hmh*

Soweit ich das von uns her beurteilen kann, hat das Denkmalamt sehr viel zu tun, deshalb sind sie sehr froh, dass es Menschen gibt, die ein Denkmal erhalten wollen und kümmern sich nicht weiter um diese, sondern um die, die z. B. welche abreißen möchten. Warum Türen nicht abgeschliffen werden sollen, um Farbschichten nicht zu beschädigen, das verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Weil wem nützen diese Schichten denn? Wir haben unseren Dielenboden in der Küche abgeschliffen, das ist echt toll geworden. Alles, was kaputt war, durften wir erneuern, nur bei Sachen, die noch in Ordnung sind (z. B. Haustür), da bat das Denkmalamt darum, diese zu erhalten (also abschleifen und neu streichen). Ansonsten haben wir zum Glück freie Hand. Aber wenn der Boden bei Ihnen kaputt ist, müsste man diesen "sanieren" lassen, und das kostet vermutlich unverhältnismäßig viel Geld. Vielleicht können Sie beim Denkmalamt um einen Zuschuss bitten? Grüße Annette
 
Thema: Denkmalschutz - wie weit muss ich Vorschriften einhalten?

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