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Petra Baier
Guest
Hallo Forum,
wir beabsichtigen ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus zu kaufen. Gespräche im Vorfeld mit dem Denkmalschutz laufen bereits. Nun wurde uns mitgeteilt, dass Böden im Innenbereich (ebnso wie Türen) nicht abgeschliffen werden dürfen, damit alte Anstriche, die evt. drunter liegen nicht beschädigt werden. Auch der Belag des Küchenbodens soll erhalten bleiben, ist jedoch sehr stark beschädigt und "gammlig" - im Küchenbereich nicht grad sehr hygienisch.
Wie weit muss ich mich denn nun an solche Vorgaben halten (wohlgemerkt im Innenbereich) und was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben des Denkmalsamtes halte?
Ich möchte natürlich in gutem Einvernehmen mit dem Amt sanieren, aber irgendwo muss mir doch gerade im Innenbereich Freiraum zugestanden werden.
Danke im Vorraus
Petra
wir beabsichtigen ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus zu kaufen. Gespräche im Vorfeld mit dem Denkmalschutz laufen bereits. Nun wurde uns mitgeteilt, dass Böden im Innenbereich (ebnso wie Türen) nicht abgeschliffen werden dürfen, damit alte Anstriche, die evt. drunter liegen nicht beschädigt werden. Auch der Belag des Küchenbodens soll erhalten bleiben, ist jedoch sehr stark beschädigt und "gammlig" - im Küchenbereich nicht grad sehr hygienisch.
Wie weit muss ich mich denn nun an solche Vorgaben halten (wohlgemerkt im Innenbereich) und was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben des Denkmalsamtes halte?
Ich möchte natürlich in gutem Einvernehmen mit dem Amt sanieren, aber irgendwo muss mir doch gerade im Innenbereich Freiraum zugestanden werden.
Danke im Vorraus
Petra