Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Naturschutzgebiet

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Uli4

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Hallo,
ich kann in absehbarer Zeit ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus was um die 400 Jahre alt sein soll kaufen. Der Hausbesitzer der dort 50 Jahre lebte ist verstorben und ich hätte eine Kaufoption darauf. Es ist eine Perle in einem Naturschutzgebiet was man so nicht oft findet. Natürlich bin ich mir im klaren das so ein Haus viel Arbeit mit sich bringt.
Jetzt stellen sich natürlich viele Fragen die meine Kaufentscheidung beeinflussen werden. Ich bin jetzt natürlich nicht erfahren mit den ganzen Denkmalschutz Vorschriften und was mich durch die Bausubstanz alles erwarten könnte. Ich hoffe das mir hier mit meinen Fragen vielleicht geholfen werden kann.

- dürfte man größere Fenster natürlich im passenden Stiel einbauen

- ist es erlaubt / möglich das Haus zu entkernen und die Etagen durch eine neue Holzkonstruktion zu erneuern

- auf welche Denkmalschutz Vorschriften sollte man sich auf jeden Fall einstellen
 
Denkmal

Ohne genauere Angaben würde ich mal bei beiden Fragen vermuten, dass das Denkmalamt nicht begeistert ist. In den meisten Fällen dürften größere Fenster kaum in die vorhandene Balkenstruktur passen und das Erscheinungsbild auch massiv verändern.

Der Denkmalschutz erstreckt sich auch auf die Konstruktion. Also zählt auch der Austausch der inneren Konstruktionsbalken mit zu den schützenden Teilen. Die Frage ist auch ob es vernünftig ist die Konstruktion im Innern zu ändern, da ein Fachwerkhaus ein System darstellt in dem auch eine Decke mit für die Stabilität sorgt. Ein Fachwerkhaus kennt keinen Ringanker und so wird auch die Stabilität der Aussenwände durch die Verbindung durch Deckenbalken stabilisiert.

Jedoch muss auch der Denkmalschutz im Auge behalten, dass ein Haus nutzbar sein muss. Funktionale Änderungen in einem gewissen Maß muss auch das Denkmalamt akzeptieren. Ich würde zumindest eine grobe Planung schriflich zusammenschreiben und mich an die Gemeinde wenden, die als untere Behörde für die Denkmale zuständig ist. Mein Tipp ist zusammenzuarbeiten und auch versuchen das Wissen der Mitarbeiter mit zu nutzen und zu fragen was es für Möglichkeiten gibt die sie akzeptieren würden. Der Fachverstand der Mitarbeiter ist häufig besser in diesem Spezialgebiet als vieler Handwerker die ich so kenne.

Viel Erfolg
 
Letztlich...

...wirst Du um die Beauftragung eines Architekten nicht umhinkommen. Der spricht dieselbe Sprache wie die Ämter, weiß im Vorfeld optimalerweise schon, was kritisch werden könnte. Und da Du größere Maßnahmen vorhast, geht es sowieso nicht ohne Bauantrag.

Wenn er altbauerfahren ist, kann er Dich sicher auch vor einer möglicherweise übertriebenen Entkernung abhalten. Es gibt einen Haufen Leute, die zahlen beträchtliche Summen für historische Baumaterialien und deren Einbau. Du hast das schon da, und am originalen Fleck. Keine Baukasse ist unendlich, und oft macht der übereifrige Jungbauherr mit viel Aufwand wertvolle Substanz kaputt.

Ob mit großen oder kleinen Fenstern, eine solche Perle solltest Du Dir sichern.

Viel Erfolg

Thomas
 
Kommt drauf an

welche Teile unter Denkmalschutz stehen. Wenn nur die Außenhülle Denkmalwert hat, dann ist der Bauherr im Innenraum relativ frei in seinen Entscheidungen. Bei der Außenhülle sind dann aber keine Veränderungen möglich, welche nicht dem historischen Bestand entsprechen. Also keine größeren Fenster etc. Wenn man Pech (oder, je nach Perspektive, Glück hat) gibt es im Inneren Einbauten, Wandgestaltungen, die Denkmalwert haben, dann wird der persönliche Gestaltungsraum schon eng und teuer.
Genaue Auskunft kann da aber nur das zuständige Amt geben.
Bevor ich mir da einen Architekten hole, würde ich eine unverbindliche Voranfrage über den Denkmalstatus einholen - und des Umfangs des Naturschutzes.
Wobei ich mich frage, warum man sich für ein 400 Jahre altes Haus interessiert, wenn man eigentlich alles ändern will,...
Naturschutzgebiet ist natürlich nett - aber das bedeutet auch, dass Bautätigkeiten, welche in irgendeiner Form die Natur stören könnten, nicht möglich sind und auch die Gartengestaltung stark eingeschränkt wird - je nach lokaler Gesetzgebung.
 
Thema: Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Naturschutzgebiet
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