Dauer Bearbeitung Bauantrag

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Friederike1

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Liebe Forumsteilnehmer,

würde gern mal wissen, welchen Erfahrungen Sie bezüglich der Bearbeitungszeit eines Bauantrags gesammelt haben. Ich verzweifele nämlich gerade.

Das erste Treffen mit der Unteren Denkmalbehörde fand dieses Jahr im Februar statt, danach gab es immer wieder Abstimmungen zu den Plänen, im Juni hat das Architekturbüro (mit Erfahrung in der Denkmalsanierung) den Bauantrag eingereicht.
Mein Haus muss komplett saniert werden, um es vor dem Verfall zu retten.

In den umliegenden Städten und Kreisen dauert die Bearbeitung eines Bauantrag vier Wochen. Ich habe nach fünf Monaten eine Teilbaugehmigung zum Abtrag des maroden Anbaus und eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Sanierung der Fassaden. Aber die Baugenehmigung steht noch in den Sternen.

Im Juli wurde mir die Erstellung eines Gutachtens auferlegt und die Führung eines Raumbuches empfohlen. Das Gutachten haben wir sehr schnell vorgelegt, das Raumbuch im Oktober abgegeben. Nun ist dieses Grundlage für die Beurteilung des Bauantrags und soll noch mal nachgebessert werden. Der Ton seitens der Behörde ist ausgsprochen rauh geworden, obwohl wir m.E. dermaßen viel Kreide gefressen haben, dass mir zumindest schon ganz schlecht ist.

Also: sind mehr als fünf Monate Bearbeitungszeit normal?

Fragt Friederike
 
Hallo,

wenn dein Bauantrag vollständig eingereicht wurde, dann gilt zunächst mal die Genehnigungsfiktion des § 42 a VwVfG.
Diese Frist kann verlängert werden, muss aber begründet und seitens der Behörde mitgteilt werden.

MfG J. Simon
 
Vielleicht hilft auch ein Nicht-Amtliches Gespräch mit dem Leiter der Abteilung dort, wo Sie die für Sie unerträgliche Situation schildern können und vielleicht auch herausfinden, was das Amt mit Ihrem Projekt für ein Problem hat.
Da das Bauamt auch in seinem eigenen Verständnis kein Bauverhinderungsamt ist, einfach mal das Prinzip "Wie würden Sie in meiner Situation vorgehen?" versuchen. Nicht Kreide fressen, aber die Sache höflich auf den Punkt bringen.
Sie haben Rechte.
 
Der Leiter ist krank

Danke für die Tipps, das Verwaltungsrecht könnte mir helfen. Zumindest verstehe ich jetzt auch die Hinweise auf die "Bestimmheit" des Bauantrags, die in dem Schreiben der Denkmalbehörde zu finden sind. Der Leiter der Behörde war ursprünglich für mich zuständig, sagte mir eine schnelle Baugenehmigung zu, ist aber immer wieder längere Zeit krank und hält sich nun weitgehend raus - auch in der Kommunikation mit der LWL. Und seitdem warte ich und warte ich...
Weiß jemand, wer innerhalb einer Stadtverwaltung der Denkmalbehörde vorgesetzt ist? Ist es gleich der Bürgermeister oder kommt da noch jemand dazwischen?
 
Die untere Denkmalbehörde untersteht in Berlin dem Landesdenkmalamt. Keines der Ämter stellt die Baugenehmigung aus, diese bearbeitet das zuständige Bauamt. Bei Kulturdenkmälern ist das Bauamt verpflichtet eine Stellungnhame der unteren Denkmalbehörde einzuholen. Wenn diese nicht vorliegt, kann keine Baugenehmigung erfolgen.

Zunächst würde ich einmal beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob die Stellungnahme der Denkmalbehörde vorliegt und wenn ja: seit wann. Wenn nicht den Gang zur unteren Denkmalbehörde antreten und nachfragen wo es hängt, ob etwas fehlt und was Sie noch tun können. 5 Monate ist nicht normal.
Nach Abgabe des Bauantrages erhalten Sie ein Schreiben des Bauamtes mit dem Hinweis auf Vollständigkeit des Antrages. Hier beginnt der Bearbeitungszeitraum.

Zitat Stadt Berlin => Bürgerservice: "Bearbeitungszeit – Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über Ihren Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald die vollständigen Bauvorlagen und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen anderer Ämter und Behörden sowie erforderliche Nachweise vorliegen."

Gruß aus Wiesbaden,
Chrstoph Kornmayer
 
Westfalen

Lieber Herr Kornmayer,

danke für die Auskünfte. In Berlin verdiene ich allerdings nur mein Geld. Das Haus steht in Westfalen, wo ich geboren und aufgewachsen bin, und ist seit über 150 Jahren im Besitz der Familie.
Das macht die Kommunikation mit den Behörden natürlich noch schwerer. Allerdings habe ich meinen Architekten sorgfältig ausgewählt im Hinblick auf Erfahrung mit der Sanierung von Denkmälern und bin mit dem Bauleiter sehr zufrieden, was die Planung und den Umgang mit der Substanz angeht. Dummerweise gab es in der Unteren Denkmalbehörde und im LWL personelle Wechsel. So entstand das Dilemma.

Herzliche Grüße aus Berlin
 
Ärger mit dem Bauamt ist das kleinere Übel als Ärger mit dem eigenen Architekten!
 
Thema: Dauer Bearbeitung Bauantrag

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