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Ute Czeschka
Guest
Hallo, wir sind im moment dabei die Hälfte eines unter Denkmalschutz stehenden gebäudes zu erwerben. Um den unteren Raum etwas heller zu gestelten, würde ich gerne ein großes Rundbogenfenster einbauen, welches sicherlich zum Stil eines solchen Hauses passen würde. Das Denkmalamt hat an sich bereits ein terassenfenster pro Wohnetage und Wohneinheit zugelassen. Könnte ich aus einem normalen Terassenfenster auch ein solches zweiflügliges Rundbogenfenster machen? Wie genau nimmt das Denkmalamt die definition Terassenfenster?
Danke für ihre Info`s
Danke für ihre Info`s