Da kommt man ins" Grübeln"!!!

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Marcus Dreves

Guest
Entgegen meiner lieben Nachbarn, welche ihre Reihenhaus Jugendstilvilla mit viel "Dummheit" auf Neubaustandart gebracht haben, versuche ich mein Objekt behutsam zu sanieren und möglichst viel Originalsubstanz zu erhalten. Nun wurde der in Zeiten der "DDR" teilsweise angebrachte Zementputz (in schönster "Schollenform") entfernt und es soll ein dem original Putz gleichweriger Luftkalkputz, teilweise ausgefilzt, teils als Kellenwurfputz aufgebracht werden.
Dies entspricht auch 100% der für das Gebiet festgesetzten Baugestaltungssatzung und den sorgfältig studierten Bauakten und Bildern aus der Zeit der Erbauung. Doch nun schreibt mir das sonst im Tiefschlaf befindliche Bauordnungsamt, dass ich für das Entfernen des Putzes keine erforderliche Baugenehmigung habe und empfiehlt mir eine sofortige Einstellung der Bauarbeiten. Mir blieb die Spucke weg, der betreffende Baukontrolleur hat ansonsten für jegliche Vernichtung von historischer Bausubstanz "zwei blinde Augen".

Da ich mich diesbezüglich auch durch meine Arbeit in einem Denkmalerhaltungsverein bei diesen Herren unbeliebt genacht habe, lässt die Vermutung erahnen, hier möchte man nun auf "primitivste" Form Macht demonstrieren.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht!!!


Ein schönes Wochenende aus Sachsen sendet Euch

Marcus
 
was sagt

denn das denkmalamt? mein denkmalamt küsst jedem die füße, der seinen altzement-ostputz freiwillig entfernt. da rollen die den roten teppich aus und bezahlen anschließend die fassadenbegrünung.
haben die eine meinung?
was schreiben denn die herren genau zur begründung ihrer androhung?
irgendwie klingt das ganze wirklich nach posse, denn ich denke, es wird sich um den üblichen graubraunen potthäßlichen strukturputz fast ohne kalk handeln?
allerdings gab es im villenbau auch schon sehr früh (strukturierte) zementputze, die dann auch schützenswert sind. zementputz ist ja keine nachkriegs-erfindung.
haben sie denn orginalbefunde am haus?
 
Das Denkmalamt!

Das Denkmalamt ist in etwa gleich so aktiv, wie das momentan erwachte Bauordnungsamt. Eine Nachfrage an dieses werde ich am Montag machen um mir die genauen Kritikpunkte mal genauer erläutern zu lassen. Das Objekt selbst steht nicht unter Denkmalschutz, wird aber nach der behutsamen Sanierung eines der wenigen Objekte in der Stadt sein, welches nicht, wie die unter Denkmalschutz gestellten Objekte mit hohen Fördermitteln fast vollständig entkernt wurde. Bei dem Altputz handelt es sich , wie richtig benannt um diese "geniale" DDR Variante. Hart, graubraun und ich übernehme das Wort "potthäßlich". Der von mir jetzt verwendete "Solubel" Luftkalkputz entspricht genau dem Originalbefund.
Das bauamt schreibt. Anläßlich einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass Sie an dem Gebäude uf dem o.g. Grundstück mit der Durchführung von Bauarbeiten begonnen haben. An dem Gebäude wurde an verschiedenen Stellen der Außenputz entfernt. Diese von Ihnen begonnenen Bauarbeiten sind genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung wurde nicht erteilt. Sie haben auch keinen entsprechenden Antrag gestellt.
Die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten umfassen die Erneuerung der schadhaften Bleche, Gesimsabdeckungen, Kehlen usw. im Dachbereich. Die alten Ziegeln werden nur da, wo schadhaft ausgetauscht. Einige Balkenköpfe werden instandgesetzt. Der Außenputz wird dem Originalputz gleichwertig erneuert ( es gibt ein paar kleinere Restflächen ), die vorhandenen Originalfenster aufgearbeitet. Kann man mehr für ein nicht unter Denkmalschutz stehendes Objekt tun?

Ich werde mich nach dem Gespräch mit dem Denkmalamt noch einmal zu Wort melden und berichten.


Grüße von Marcus
 
Paragrafenreiterei

Hallo,
Dem Amt geht es ja wahrscheinlich nicht um das entfernen des Putzes, und die richtige Ausführung, sondern um irgendeinen Bürokratischen Akt, nachdem man nach Paragraph sundso für das entfernen eines Putzes an der Fassade eine Genehmigung braucht, da das ganze für einen wie einen Beamten denkenden Menschen wohl illegal ist (Außerdem entgehen der Stadt dann Gebühren).

Das einfachste ist vielleicht nachzufragen ob man diese Baugenehmigung oder den Antrag auf Baugenehmigung oder den Antrag auf ein Antragsformular für eine Baugenehmigung vielleicht nachreichen kann, da würde ich mich vielleicht ganz sachlich mit jemandem vom Bauordnungsamt unterhalten welche Möglichkeiten bestehen, meistens lassen die dann auch mit sich reden.
Schönes Wochenende trotzdem,
Herbert
 
irgendwie

glaube ich es nicht - sie bekommen einen schriebs ohne jede rechtsgrundlage, nichts.
die SächsBauO ist so ein typisch neumodisches gesetz, wo möglichst jede eventualität aufgezählt wird und so gibt es auch einen § 61 Abs.1 Nr.10d und worum geht es da? um verputz! und seine genehmigungfreiheit. der erwähnung hätte es auch nicht bedurft, genehmigungspflichtig sind immer nur änderungen baulicher anlagen - verputzen ist instandsetzung und für optische belange sind andere öffentlich-rechtliche regelungen zuständig (gestaltungs-, erhaltungssatzungen, denkmalpflege, b-pläne, nachbarschaftsgesetze - usw.), das fällt nicht in den belang von bauordnungen.
und so sieht es mit den übrigen arbeiten auch aus: instandsetzungen (bisweilen mag die abgrenzung schwierig sein, aber nicht bei denen von ihnen durchgeführten arbeiten) sind genehmigungsfrei - schluss, aus, ende. allenfalls besteht eine anzeigepflicht -z.b. nach denkmalschutzgesetzen (greift ja aber bei ihnen nicht)

wie sage ich doch immer: "meine schöne geliebte (schuldenfreie) heimatstadt ist immer eine reise wert - aber ziemlich oft bin ich froh, nicht mehr in diesem selbstgefälligen kuhdorf ganz weit im osten zu wohnen."
 
Thema: Da kommt man ins" Grübeln"!!!
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