"blöde" Frage zur steuerlichen Abschreibung

Diskutiere "blöde" Frage zur steuerlichen Abschreibung im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, als ziemlicher Neuling plane ich ein altes Fachwerkhaus zu erwerben. Für das Ziel meiner Begierde strebe ich den Stand als Einzeldenkmal...
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Kai Christiansen

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Hallo,

als ziemlicher Neuling plane ich ein altes Fachwerkhaus zu erwerben. Für das Ziel meiner Begierde strebe ich den Stand als Einzeldenkmal an. Nun habe ich gelesen, dass man die Modernisierungskosten 8 Jahre lang mit 9 % und weitere 4 Jahre mit 7 % steuerlich absetzen kann. Mal ganz doof gefragt: Heißt dass, ich bekomme die (natürlich genehmigten) Maßnahmen zu 100 % über die steuerliche Absetzung zurückerstattet? Und können die Kosten inkl. oder exkl. MwSt abgesetzt werden? Ich danke im voraus für kluge Antworten.
Claudia Christiansen
 
100%ig nicht ;-)

Wenn, ja wenn! die Kosten absetzbar sind, senken sie das zu versteuernde Einkommen. Ich hoffe, dass ich jetzt nicht völlig falsch liege, wenn ich meine kleine Beispielrechnung aufmache:

Deine steuerlich anrechenbaren Kosten betragen 10.000€.

Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 100.000€ (mindestens oder ;-)).

9% von 10.000€ = 900€

100.000€-900€ = 99.100€ zu versteuerndes Einkommen.

Angenommen du hast einen Steuersatz von 50%, dann hast du vorher 50.000€ Steuern gezahlt und nach der Abschreibung zahlst du 49.550€ Steuern.

Die 900€ Abschreibung bringen Dir also 450€ Steuerersparnis. Bei geringerem Einkommen und kleinerem Steuersatz wird es entsprechend weniger.

Alles klar?

Gruß
Hartmut Stöpler
 
und natürlich

die bruttokosten inkl. umsatzsteuer - so sie anfällt, was bei der privat genutzten immobilie immer der fall sein dürfte.
soweit zur theorie - die praxis ist natürlich - wie immer - ein bißchen komplizierter. im normalfall ist ein vertrag mit der denkmalpflege (alternativ ein sanierungsvertrag in sanierungsgebieten) über die maßnahmen erforderlich - und zwar VOR beginn selbiger. da das wort "herstellung" ein dehnbarer begriff ist, hat dies zudem den vorteil, dass das finanzamt daran gebunden ist und nicht jede einzelne maßnahme überprüfen kann.
 
Huhuuu :eek:) *wink*,
noch eine kurze Anmerkung:

1. Mit dem Denkmalamt alles absprechen.
2. Über ALLES und von allem Belege sammeln (Pinsel, Handschuhe, Glühbirnen für die Notbeleuchtung... Heizung... Dachdecken... Elektrik ... usw.).
3. Alles schön abheften und in eine Liste (gibts vom Denkmalamt) eintragen.
4. Den Ordner mit der Liste, den Belegen und den Fotos (!) ans Denkmalamt geben. Die wollen schließlich sehen, ob man alles brav gemacht hat, für was man da Belege einreicht.
5. Man erhält vom Denkmalamt eine Bescheinigung für das Finanzamt - das man der Steuererklärung beifügt (das Finanzamt prüft das eh nicht, das tut zuvor Denkmalamt - und streicht auch schon mal das ein oder andere raus!)
6. Steuererklärung machen (siehe Hartmut - der macht das nämlich ganz richtig ;o)
7. Sich freuen, wenns fett Entschädigung für das Leben auf der Baustelle gibt :eek:) (o:

Grüße Annette vonner Baustelle (seit 4 oder 5 Jahren? - weiß nimmer, hab das Zeitgefühl verloren *verwirrtguckentu*) :eek:)
 
es wäre wirklich zu schön gewesen,

deshalb hatten wir es so ähnlich erwartet. Bei fast voller Erstattung würde sich wohl jeder zehnmal überlegen, warum er kein Denkmal kauft und nicht andersherum. Wir lassen uns trotzdem nicht abschrecken. Alles zusammengenommen ist die Steuererleichterung immer noch besser als kein Zuschuss, unbezuschusste Plastikfenster oder gar Neubau. Vielen Dank für Ihre Antworten!
 
Hallo Kai,

also bei uns macht das über 30% der "Baukosten" aus, was wir in den 9 Jahren wieder zurückerstattet bekommen. Ist doch was! :eek:).

Grüße Annette
 
auch direkte subventionen

würde ich nicht gleich in den wind schreiben - diverse förderprogramme von kommune/kreis/land sind ja denkbar.
mit glück stolpert man auch mal in einen fördertopf :)))
also gründlich erkundigungen einziehen und auf den busch klopfen - bei mir sind es so immerhin 15% der gesamtbausumme geworden.
 
Thema: "blöde" Frage zur steuerlichen Abschreibung

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