Verpflichtungen nach Denkmalkauf

Diskutiere Verpflichtungen nach Denkmalkauf im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Moechte ein Denkmal aus städtischem Besitz kaufen. Kann die Stadt von mir vertraglich verlangen, es innerhalb eines bestimmten Zeitraums saniert...
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Anja Deisen

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Moechte ein Denkmal aus städtischem Besitz kaufen. Kann die Stadt von mir vertraglich verlangen, es innerhalb eines bestimmten Zeitraums saniert zu haben und bei Nichtbefolgung Strafen oder Rueckabwicklung des Kaufs geltend machen? Dies vor dem Hintergrund, dass die Sanierung nur durch Zustimmung städtischer Behoerden (Bauordnungsamt, Denkmalschutzbehoerde etc) ueberhaupt moeglich ist... Hat jemand Erfahrungen mit solchen Inhalten in Kaufverträgen??
 
Denkmal verpflichtet

Hallo Anja,
Erfahrungen mit solchen Vertragsklauseln habe ich nicht. Von daher kann zumindest ich in Deinem konkreten Fall wenig dazu beitragen.
Sicher ist aber, das man als Eigentümer eines Denkmals sowieseo dazu verpflichtet ist, es zu erhalten. Tut man das nicht, kann die Denkmalschutzbehörde auf Kosten des Eigentümers eine Sanierung veranlassen.
Ein Denkmal hat ja eine bestimmte Bedeutung für die Allgemeinheit, die es zu erhalten gilt. Dafür gibt´s ja dann auch (noch) ein wenig Zuschüsse.
Auch wenn die Denkmalschutzbehörde, wie in Deinem Fall, Teil des verkaufenden Verwaltungsaparates ist, so sind die Damen und Herren dort an die Vorgaben des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes gebunden.

Leider keine erschöpfende Antwort, aber vieleicht findet sich hier ja noch ein(e) Vertragsrechtskundige(r).

Gruß aus Nordhessen
Martin Wittwar
 
Instandsetzungspflichten

Guten Tag,

die Erhaltungspflicht ergibt sich einmal schon aus den meisten Bauordnungen der Länder, aber im speziellen Fall eben auch aus den Denkmalschutzgesetzen: Denkmäler sind zu erhalten und zu schützen.
Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, Denkmäler im eigenen Bestand lieber zu verkaufen und im Privatbesitz verkommen zu lassen, werden Denkmäler aus Gemeindebesitz nur mit Instandsetzungsverpflichtung abgegeben. Dies ist eine politische Entscheidung und auf Grund der gesetzlichen Vertragsfreiheit möglich. Die Sicherung mittels Rückauflassungsvormerkung ist da eine gängige und wirksame Methode. Schließlich soll der Verkauf dem Denkmal auch nützen.

mit Grüßen vom Niederrhein
 
Denkmal verpflichtet - Bauordnung auch

Hallo
Dank zunaechst. Ich moechte das Denkmal ja auch gerne sanieren, wenn ich es sinnvoll nutzen kann. Und fuer diese sinnvolle Nutzung brauche ich das Bauordnungsamt, auch wg. Erschliessungsmöglichkeiten/Strassenzugang. Jetzt habe ich in einem anderen Fall erfahren, dass das Denkmalrecht all dieses bricht. ISt das so? Dann muesste ich ich ja die Baugenehmigung bekommen, wenn ich die Auflagen des Denkmalschutzes erfuelle, oder??
 
Thema: Verpflichtungen nach Denkmalkauf
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