Haus denkmalschützen *lassen*

Diskutiere Haus denkmalschützen *lassen* im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, jetzt werden mich welche für bekloppt erklären, aber kann man ein Haus zum Denkmalschutz "vorschlagen"? Gruß, Benny
B

Benny Schaich

Guest
Hallo,
jetzt werden mich welche für bekloppt erklären, aber kann man ein Haus zum Denkmalschutz "vorschlagen"?

Gruß,
Benny
 
Gar nicht bekloppt, sondern sehr vernünftig - Ihr bekommt sicher viele Tipps und Ratschläge und nicht zuletzt alle Vergünstigungen, die es noch gibt (wenn sie nicht auch noch weggeeichelt werden). Am besten sucht Ihr Euch einen Verbündeten (Heimatpfleger, Heimatverein), der Euer Anwesen vorschlägt, und natürlich braucht Ihr Argumente, und am besten noch einen Knüller für den Ortstermin aufheben. Wir lassen jetzt auch die Scheunen auf unserem Grundstück unter Denkmalschutz stellen.
Gruß gf
 
Re

Ja, es sollte nur Details und oder Ausstattungen haben die erhaltenswert sind. Oder das Haus sollte für den Ort eine wichtige Bedeutung gehabt haben. So z.B der Lange Eugen in Bonn, der früherer Bundestag der weder besonderst alt noch schön ist aber eine wichtige Funktion hatte. Viele Grüße Gerd Meurer
 
Hm. Und wie finde ich einen "Knüller"?
Das Haus ist so 1730 erbaut und seit 25 Jahren ist da nix mehr drin passiert. Unterm Dach sieht es aus als wäre mindestens 150 Jahre nix mehr gemacht worden...

Ach ja, die Hütte gehört mir noch nicht, cih will sie erst erwerben...

Gruß,
Benny
 
ein denkmal ist ein denkmal ist ein denkmal...

...aber erst wenn es eingetragen ist, können steuervergünstigungen oder zuwendungen geltend gemacht werden. "...es war einmal ein fachwerkhaus von ca. 1700, dem hatte man schon den abrissstempel aufgedrückt, drei fertiggaragen hätten da mindestens hingepasst, nur weil ein denkmalsachbearbeiter das "alte glump" nicht als denkmal ansah.
wir haben an das landesamt einen antrag mit begründung geschickt, die waren glücklich über den "vorgang" wunderten sich und gaben geld für verformungsgerechtes aufmass, statisches konzept, restauratorische bestandsaufnahme und für die dokumentation. der "denkmalsachbearbeiter" war beleidigt, ist jetzt kläranlagensachbearbeiter. (nicht wegen uns). die bauherrschaft ist immer noch froh ... ein denkmal ist ein denkmal ist ein denkmal...
viel spass und grüsse auch wenn das mal wieder keine antwort war.
christian bernard
 
Denkmalschutz

Hallo und guten Abend,

der Vorredner hat Recht: das ist überhaupt nicht bekloppt. Um ihr Haus unter Schutz zu stellen (die Denkmallisten führt i.d.R. das jeweilige Landesamt) muss das Gebäude Anforderungen erfüllen, die in dem bei Ihnen geltenden Landesdenkmalgesetz aufgeführt sind (künstlerische, ortsbildprägende, wissenschaftliche usw. ... Gründe). Ich würde daher empfehlen, sie schauen mal in dem Gesetz nach (die sind auch im Internet zu finden) und sprechen dann mit Ihrem Gebietskonservator. Auch wenn der sicherlich keine großen finanziellen Versprechungen machen kann wird er Ihnen sicherlich auch mit Rat und Empfehlungen helfen können. Und entgegen der Binsenweisheit, dass guter Rat teurer sei bekommen sie dieses Wissen vollkommen gratis!!!

Viel Erfolg.
Karl-Eberhard Feußner
 
Thema: Haus denkmalschützen *lassen*

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