Denkmal AfA Prozedere

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M. Böhme

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Hallo liebe Community,

mein Mann und ich besitzen ein im Ensembleschutz stehendes altes Hafenarbeiterhaus, das wir in den Jahren 2006 + 2007 sowie 2013-15 aufwändig saniert haben. Die Abnahme unserer Arbeiten ist an deren Ende ordnungsgemäß erfolgt, alles gut.

Nun tragen wir uns mit dem Gedanken, einen Teil der Kosten im Rahmen der Denkmal AfA geltend zu machen. Hier also meine Fragen:

Wie aufwändig und langwierig ist das Prozedere?
Kommt erneut jemand von der Behörde bei uns vorbei oder wird in der Regel am Schreibtisch entschieden?


Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps und Erfahrungen. :)
 
ich kann nur für die Region Hannover sprechen:

1. Antrag mit detaillierten Angaben, vor Beginn der Maßnahme

2. Erteilung der Genehmigung durch DS

3. Durchführung gemäß Genehmigung

4. nach Abschluss der gesamten Massnahme Begehung durch den DS

5. Vorlage aller Rechnungen + Kopien der Überweisungsträger (oder gleichwertiger Nachweis, dass der Antragsteller das Geld wirklich selbst gezahlt hat).

5. Erteilung der entsprechenden Bescheinigung durch den DS. das hat etwa eine Woche gedauert.

6. Vorlage beim FA. Dann wurde es zäh.



Stolpersteine:

1. AFA fähig sind nur solche Maßnahmen, die der Erhaltung der Bausubstanz dienen, die unter DS Auflagen stehen, Dachausbau, neuer Wohnraum etc. geht z.B. nicht.
Wenn der DS sich nur auf die Außenansicht beschränkt, sind Massnahmen im inneren nicht AFA fähig.
Das muss man in der Genehmigung des DS nachlesen.

2. viele Finanzbeamte sind von einer solchen Situation überfordert.

3. Ob sich das FA der Auffassung anschließt, dass es sich um die Arbeiten von 06-07 und 13-14 um die selbe Maßnahme handelt erscheint mir vielleicht problematisch.
Entscheidend könnte sein, dass der DS nur eine Maßnahme genehmigt hat, die erst jetzt abgschlossen werden konnte.

Viel Erfolg

GE
 
Erfahrungsbericht Bescheinigung durch Denkmalschutzbehörde

Hallo!

Da habe ich bessere Erfahrungen gemacht, allerdings ist das wahrscheinlich auch abhängig vom Denkmalschutz-Ansprechpartner.

Im Vorfeld unserer Sanierung haben wir mit unserer Ansprechpartnerin beim Denkmalschutz besprochen, welche Maßnahmen sie bescheinigt. Das war in unserem Falle alles,
- was vorher beantragt und genehmigt wurde,
- was zudem der Sicherung oder dem Erhalt des Denkmals
- oder der zeitgemäßen sinnvollen Nutzung des Denkmales dient.
Ausstattungsdinge wie Bodenbeläge, Möbel, Handtuchhalter, etc. werden nicht bescheinigt.

Im Vorfeld haben wir auch den Abriss verschiedenster Umfänge mit dem Ziel der Bestandssichtung (bei Fachwerk muss da ja die Wandverkleidung runter, ggf. der Fußboden raus, etc.) beantragt.

Eigentlich kann nach Fertigstellung der Maßnahmen die Bescheinigung beantragt werden, aufgrund des Umfangs der Baumaßnahmen beantragen wir die Bescheinigung jährlich. Die Ausstellung ist jeweils gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Umfang der beantragten Bescheinigung.
Bisher sind die Erfahrungen gut.

Teilweise habe ich auch Werkzeuge zur Sanierung gekauft. Die Bescheinigung hierfür wurde nicht ausgestellt. Aber dafür wurde bescheinigt, dass solche Werkzeuge für die Instandsetzung des Denkmals benötigt werden. Auslagen für Bücher und Gebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden. Darum kümmert sich jetzt mein Steuerberater (vielleicht können sie nur anteilig angesetzt werden).

Sprich Euren Ansprechpartner in der Denkmalschutzbehörde darauf an, welche Umfänge er/sie bescheinigt (Stichworte Erhalt/Sicherung des Denkmals, sinnvolle Nutzung ...) und wie lange er/sie dafür benötigt (hat bei uns schon mal ein paar Monate gedauert). Zum Prozedere gibt es dort vielleicht noch ein Merkblatt oder eine Vorlage für die Beantragung.
Dann ist ein guter Steuerberater sicherlich hilfreich. Der weiß dann nämlich, wie er die Begründung gegenüber dem Finanzamt zu führen hat, wenn es von dort Zweifel an der Notwendigkeit oder so gibt.

Natürlich ist das hier nur ein Erfahrungsbericht, ich übernehme keine Gewähr dafür, dass das anderswo genauso läuft oder laufen müsste. Auch habe ich jetzt nicht alle Begrifflichkeiten in meinen Unterlagen nachgelesen und bin kein Fachmann für steuerliche oder denkmalschutzrechtliche Belange!

Viel Erfolg und damit einen guten Start ins Jahr 2016!
Koarl
 
ich hatte nicht sagen wollen, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, ganz im Gegenteil.
Die ganze Sache hat super funktioniert.
Es ist halt ein bürokratischer Akt.
Die Empfehlung mit dem Steuerberater kann ich nur unterstreichen.

Alles, was der Erhaltung der schützenswerten Bausubstanz und deren zeitgemäßen Nutzung dienst, war AFA-fähig.

Nun haben wir ein Einzeldenkmal innerhalb eines Ensembleschutzes, so dass praktisch das ganze Gebäude innen und außen betroffen ist.

da ist ein hübsches Sümmchen AFA zustandegekommen.
 
Denkmal AfA Prozedere

Wow, vielen lieben Dank für euren gewaltig informativen Input! Da ist ja schon sehr viel verwertbares dabei!

Ich entnehme euren Berichten, dass der ortsansässige Denkmalschutz in das AfA Prozedere erheblich involviert ist?

Leider ist es nämlich so, dass wir mit der für uns zuständigen Dame nicht besonders gut ausgekommen sind (damit stehen wir hier nicht alleine, aber das ist ein anderes Thema). Die Bauabnahme ist zwar odnungsgemäß erfolgt, aber über AfA hatten wir mit der Dame damals noch nicht gesprochen und mir graut ein wenig davor, den Kontakt nun erneut zu suchen.

Desweiteren haben wir nach Bauabnahme auf eine unserer Gauben sowie auf ein Nebengebäude ein Gründach gepflanzt, das uns zuvor nicht genehmigt worden war. Daher frage ich mich bzw. euch, ob es üblich ist, dass nach AfA Antragsstellung nochmals jemand vom Amt vorbei kommt. Das wäre peinlich und wahrscheinlich mit recht viel Ärger verbunden... :-/
 
fachwerk-I8258_20151229125024.JPGich habe mal den Original Antrag eingescannt.

Diesem Antrag waren alle Original Rechnungen und Überweisungsträger in Kopie beizufügen.
Nach einer Woche kam die re Besch. zurück, die reicht man (oder der Steuerberater) beim Finanzamt ein.

Eigentlich ganz einfach.

gruß

GE
 
Der erste Teil - Einreichen der Unterlagen beim Landesamt für Denkmalpflege - sieht in Hessen genauso aus. Ich bin die Kostenaufstellung vorher mit der Mitarbeiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde durchgegangen, das ist aber eigentlich nicht notwendig.
Wie das Finanzamt damit umgeht... darauf bin ich gerade noch sehr gespannt ;-)

Übrigens geht es streng genommen wohl nicht um AfA (Abschreibung für Abnutzung), sondern um erhöhte Abschreibung für Baudenkmale.
 
ich kann auch nur.....

...von meinen Erfahrungen in Hessen schreiben, aber die waren durchweg gut. Sicher ist das Vorgehen und die Abwicklung in den Bundesländern unterschiedlich.

Die Einzelquittungen wurden zusammen mit dem Antrag auf die Steuerbescheinigung beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht. Die untere Denkmalschutzbehörde war da raus, die war für die Genehmigung der Maßnahme zuständig. Völlig unabhängig davon war es, ob die Maßnahme abgeschlossen ist oder nicht. Das Einreichen war ein laufender Prozess und wurde jährlich gemacht.

Da es sich bei mir um ein Einzeldenkmal handelt, waren alle Quittungen erlaubt. Und wenn es nur eine Glühbirne oder eine Kloschüssel war. Die Aussage damals war: "... alles was zur ordnungsgemäßen Nutzung des Denkmals an Kosten anfällt ist abschreibungsfähig....". Möglicherweise liegt das aber am Status des Kultur-(Einzel)-Denkmals.

Die daraufhin gebührenpflichtig ausgestellte Steuerbescheinigung konnte dann beim Finanzamt eingereicht werden und die erhöhte Abschreibung nahm ihren Lauf.
Allerdings ist der Aufwand jede Quittung aufzuheben, zu katalogisieren und einzureichen nicht zu unterschätzen ;-)

Grüße und einen guten Rutsch nach 2016

Martin
 
Thema: Denkmal AfA Prozedere
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