Denkmal-Afa oder Sanierungs-Afa

Diskutiere Denkmal-Afa oder Sanierungs-Afa im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, wir planen in diesem Jahr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an unserem Haus. Unter anderem die Sanierung des Daches, Verpressung...
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SMa

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Hallo zusammen,
wir planen in diesem Jahr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an unserem Haus. Unter anderem die Sanierung des Daches, Verpressung von Rissen im Gewölbekeller sowie die Ausbesserung an zwei Fassaden.

Um die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten möchte ich natürlich die steuerliche Abschreibung nutzen. Da wir in einem anerkannten Sanierungsgebiet (Alltstadt) wohnen hat mich die Stadt auf die Sanierungs-Afa aufmerksam gemacht. Wir könnten aber auch die Denkmal-Afa nutzen.

Nach meinen Recherchen müssten wir als Eigentümer bei beiden Abschreibungen 9 Jahre lang 10% abschreiben können. Ist das richtig?

Würdet ihr eine der beiden Möglichkeiten mehr empfehlen als die andere?

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön für alle Tipps.
 
Eigennutzung

Ja, bei Eigengenutzten Immobilien kannst du deine Kosten für Denkmalerhaltende und Modernisierungsmaßnahmen 10 Jahre mit 9 % Steuerlich geltend machen.
Natürlich vorher bei der UDB deine geplanten Maßnahmen absprechen und genehmigen lassen und nach Abschluß der Maßnahme kannst du dir die entsprechende Bescheinigung für die Steuererklärung ausfertigen lassen. Das kostet zwar auch eine Bearbeitungsgebühr aber zahlt sich in der Regel aus.
Mehr zu Fördermöglichkeiten haben wir übrigens in einem Webinar hier auch Fachwerk.de angesprochen.
Geht die bestimmt die Tage auch zum Download online oder ggf. Hartmut Stöpler ansprechen.

Frohes Schaffen - M.Mattonet, Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Unterschied zur Sanierungs-Afa

Danke für die Rückmeldung. Das ist mir soweit bekannt.

Meine Frage bezieht sich darauf, dass in unserem Fall außer der Denkmal-Afa über das Denkmalamt auch die Sanierungs-Afa (Abschreibung in Sanierungsgebieten) in Frage kommt bei der ein Vertrag mit der Kommune geschlossen wird.

Hier ist eben meine Frage ob eine der beiden Varianten besser ist.
 
Sanierungs-AfA nach § 7h

Wenn tatsächlich in deiner Kommune eine Sanierungs-AfA nach § 7h möglich ist, solltest du zunächst mit der Kommune ins Gespräch gehen. Wenn ich das richtig weiß, sind hier statt 90 % Abschreibung dann 91 % möglich. Ob sich der Aufwand aber lohnt, bei ggf. deutlich strengeren Regeln, siehst du bei einem Gespräch im Rathaus. Ich glaube es nicht wirklich.
 
Kontakt Rathaus

Vielen Dank für die rasche Antwort Herr Mattonet,
mit dem Rathaus habe ich gestern Kontakt aufgenommen. Die haben mich nochmal auf die Sanierungs-Afa hingewiesen und mir Unterlagen zum Verfahren geschickt, verweisen aber auf den Steuerberater.
Ich hab auch das Gefühl, dass die Vorgaben mit Vertrag usw. deutlich strenger sind.

Bislang bin ich ohne den ausgekommen. Daher mein Versuch hier übers Forum Antwort zu bekommen welche der beiden Afas besser ist.

Von dem was geltend gemacht werden kann müssten sie in unserem Fall identisch sein.

Können Sie mir sagen wie sich die 91% zusammensetzen?

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön an Sie, auch für den Tipp mit dem Webinar. Das klingt sehr interessant.
 
Sanierungs-AfA nach § 7h

sieben Jahren bis zu 9 % sowie 7 % in den folgenden vier Jahren.
7*9+4*7= 91%
 
Andere Sätze

Die Sätze sind, nach meinen Recherchen nicht ganz richtig.

Hier gelten, nach meinen Infos für Vermieter und gewerbliche Nutzer: 8 Jahre 9% = 72% + 4 Jahre 7% = 28% = 100% Abschreibung was damit identisch zur Denkmal-Afa sein müsste.

Für Eigentümer sind es, nach meiner Information, bei beiden Abschreibungen 10 Jahre lang 9%.

Damit, meine ich, dass beides eigentlich identisch sein müsste.
Trotzdem frage ich mich, welche Abschreibung ich wählen sollte.

Auf diesen Seiten hatte ich dazu Informationen gefunden:
https://www.wohnmal.info/steuervorteile-immobilien-denkmalschutz-afa/
https://www.wohnmal.info/steuervorteile-immobilien-sanierungs-afa/
 
Thema: Denkmal-Afa oder Sanierungs-Afa

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