Frage zu Brandschutzklassifizierung Decken

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Thomas K.1

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Hallo,

mit großem Interesse habe ich zuvor den Artikel über „Brandschutz Fachwerkwand“ gelesen.

Nun meine Frage, gelten dieselben Prinzipien auch für die Decke zwischen 2 Etagen?
In meinem 4 Fam. Fachwerkhaus muss ich die Decken erneuern, dabei werden wohl auch Brandschutzanforderungen gestellt werden (kläre ich derzeit ab).

Da ich die alten Dielen sichtbar lassen wollte, hatte ich vor, einen ökologischen Aufbau zu wählen. Interessant ist hierbei der Aufbau mit Holzfaserplatten auf der Homepage von Gutex, der als F30B bezeichnet wurde.

Meine Frage zum allgemeinen Verständnis wäre, ob
a) ich durch eine Verdopplung eines als F30B bezeichneten Aufbaus dann automatisch F60 erhalte?
Ist mein Verständnis da richtig?

b) ich als B1, B2 etc. ausgezeichnete ökologische Stoffe wie Lehm, Hanf, … in eine Klassifizierung für F30, F60 oder F90 einordnen kann? Verstehe hier den Zusammenhang noch nicht ganz.

Hoffe auf eure Hilfe
Danke und Gruß
Thomas
 
Brandschutz

Das Brandverhalten und Angaben zum Brandschutz erhalten Sie von den Materialherstellern.
Allerdings sollten Sie die Bemessung und Planung solcher Umbauten lieber einem Fachmann überlassen.
Hier geht es nicht nur um viel Geld im Schadensfall, sondern auch um Leben und Gesundheit.

Viele Grüße
 
Brandschutzklassifizierung Decken

Sehr geehrter Herr Thomas ???,

zu den Fragen die Anworten:

a.) NEIN! b.) Lehm ist ohne organische Beimengungen ein nichtbrennbarer Baustoff der Klasse A. Nach der DIN 4102 Teil 4 reicht ein 2,0 cm Putz für F 30. Alle anderen Konstruktionen sind im Einzelfall zu prüfen.

Ein wichtiger Hinweis ist das neu erschienene WTA-Merkblatt 8-12 "Brandschutz bei Fachwerkgebäuden". Dies sollte der Planer berücksichtigen, da es aus meiner Sicht den Stand der Technik wiedergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Veit Mach
Architekt, ö.b.v. Sachverständiger, Brandinspektor
 
Thema: Frage zu Brandschutzklassifizierung Decken
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