Restauratio GmbH
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Liebe Leute, hier eine Frage an die Ofenspezialisten:
Ein Schornstein wird vom EG her nicht befeuert, im 1.OG wurde eine 150er Buchse mit einem passenden Deckel aus dem Fachhandel (verzinktes Blech) geschlossen, im 2.OG wird selten vermittels eines neueren Eisenofens gefeuert. Der Schornstein wird regelmäßig gekehrt.
Nun hat ein Mieter Bedenken, daß der Verschluß im 1.OG nicht ausreichen würde. Gibt es eine Vorschrift, wie ein vorübergehend nicht betriebener Anschluß eines Schornsteines geschlossen werden muß? Rauchgasbelästigungen im 1.OG gab's bisher nicht. Es kam der Einwand, bei einem Schornsteinbrand würde der Deckel durchbrennen.
Danke für Euere Anregungen
Thomas
Ein Schornstein wird vom EG her nicht befeuert, im 1.OG wurde eine 150er Buchse mit einem passenden Deckel aus dem Fachhandel (verzinktes Blech) geschlossen, im 2.OG wird selten vermittels eines neueren Eisenofens gefeuert. Der Schornstein wird regelmäßig gekehrt.
Nun hat ein Mieter Bedenken, daß der Verschluß im 1.OG nicht ausreichen würde. Gibt es eine Vorschrift, wie ein vorübergehend nicht betriebener Anschluß eines Schornsteines geschlossen werden muß? Rauchgasbelästigungen im 1.OG gab's bisher nicht. Es kam der Einwand, bei einem Schornsteinbrand würde der Deckel durchbrennen.
Danke für Euere Anregungen
Thomas