Trittschallschutz einer Holzbalkendecke

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yves

Guest
Wir haben eine Holzbalkendecke welche seitens seitens der bauaufsicht erhalten bleiben sollte. Jetzt gibt es allerdings Ärger mit der Frau unter uns, da die Kinder zu laut Laufen!
Wenn wir eine Bestandschutzdecke haben, gelten dann bestimmte Trittschallwerte??? Wir haten die Decke messen lassen und sind auf 58dB gekommen.
 
Was wurde gemessen?

Luftschall oder Trittschall?
Wer will die Decke erhalten? Bauaufsicht? das würde mich wundern. Denkmalschutz? Wenn eine Decke verändert wird, müssen die geltenden Schallschutzwerte eingehalten werden. Wieviele Wohneinheiten sind im Gebäude.
Grenzwerte Luftschall:
> 52 dB bzw. > 54 dB
Trittschall:
< 53 dB bzw. < 53 dB (Teppichboden darf eingerechnet werden)
Welche Baumassnahmen wurden wann durchgeführt? Warum ist die Bauaufsicht eingeschaltet worden? Warum wird noch diskutiert, obwohl die Bauaufsicht einen Bestandsschutz anerkannt hat?
 
Es handelt sich um ein saniertes Mehrfamilienhaus. Es wurde ein Bauantrag eingereicht und genehmigt. In diesem sollte die Decke in Ihrem Aufbau bestehen bleiben. Es wurde allerdings eine Brandschutzdecke (abgehängte Decke) gefordert. Fehlende Schüttung sollte ersetzt werden und die Deckenbalken begutachtet werden. Alles passiert. In der Baubeschreibung wurde zudem auf den Deckenaufbau und wie damit verfahren wird hingewiesen. Die Frau unter uns hat lt. Kaufvertrag eine hochwertig sanierte Wohnung erworben. Sie fordert mit der aussage hochwertig saniert 48db. Wir sind auch Käufer, meinen jedoch das in der Baubeschreibung eindeutig auf die verbleibende Decke als solche hingewiesen wurde.
Die Messung bezog sich auf den Trittschallschutz.
Tepich haben wir gelegt in Bereichen wo die Kinder sich oft aufhalten. Jedoch will ich nicht ständig die Kinder ermahnen
leise zu laufen.
 
Aus meiner Sicht

ist es so, das der Bauherr, wenn die Decke verändert wurde den Schallschutz nach DIN bzw. wenn von einer Komfort-Wohnung die Rede ist, den erhöhten Schallschutz schuldig ist. Ob man sich von der Einhaltung der Norm befreien lassen kann, ist mir im Augenblick nicht bekannt.
Wurde ein Bauantrag eingereicht, musste der Bauherr die Nachweise des Schallschutzes erbringen und vorlegen. Diese Unterlagen sollten sie sich als Käufer übergeben lassen. Nach meiner Meinung stehen ihnen alle Unterlagen die die Baumaßnahme betreffen zu.
Letztendlich denke ich, dass hier der Verkäufer in der Verantwortung steckt und nicht sie als Käufer. Streiten sie sich nicht mit ihrer Nachbarin sondern suchen sie gemeinsam den Kontakt mit dem Verkäufer.
Bei Mehrfamilienhäusern muss der Schallschutz ohne Teppichboden erfüllt werden.
 
Thema: Trittschallschutz einer Holzbalkendecke
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