U-Wert Geschossdecke

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Tobias

Guest
Hallo,

nach der Energieeinsparverordnung von 2009 müssen man ja innerhalb von zwei Jahren nach einem Hauskauf die Wärmeleitfähigkeit der Geschossdecke unter einen Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 drücken.

Was für einen Wärmedurchgangskoeffizient kann ich von einer Geschossdecke (also die Decke von den Räumen, die direkt unterm Dachboden liegen) erwarten ? Baujahr 1800 ?

Gruß,

T
 
Den U-Wertrechner kenne ich. Allerdings weiß ich nicht, wie die Decke aufgebaut ist. Deshalb zielt meine Frage eher auf einen ungefähren Schätzwert ab. Welchen Wertebereich kann ich ungefähr erwarten ?

Gruß,

T
 
Lass die Finger vom u-Wert...

.... das ist nur ein Anhaltswert. Wenn du dämmen willst dann so, das es dem Haus nicht schadet.

Wenn du ein Fachwerkhaus hast gelten da so und so andere Regeln...

Mfg
Rene
 
...

Hallo Tobias,

wenn Du mit dem U-Wert Rechner zugange bist, wirst Du feststellen können, daß bei einem gewönlichen Altbau-Deckenaufbau die ursprüngliche Substanz wenig Einfluss auf den endgültigen U-Wert nimmmt. Zumindest in Bezug auf die von der ENEV geforderten Werte. ... Der Haupteinfluss kommt hier eher vom verwendeten Dämmstoff der in einer gewissen Dicke erforderlich ist um die geforderten Dämmwerte zu erreichen.

In alter Bausubstanz sollten Dämmaßnahmen nicht einfach auf Teufel komm raus, und Eins Fix Drei ausgeführt werden. Andernfalls handelt man sich hierdurch schnell bauphysikalische Probleme ein, die an die Substanz gehen können. Eine entsprechende Planung sollte daher sorgfältig erfolgen, was auch die Kenntniss über den vorhandenen Aufbau voraussetzt.

Gehn Sie's also mit Bedacht an. Die ENEV läßt durchaus auch Aussnahmen gelten, und die vorgaben für Einzelbauteile sind letztendlich nicht entscheidend. Kriterium ist das Erreichen eines Vergleichswertes für das Gesamtgebäude, was durchaus auch Verrechnungen von CO2- Einsparungen aus der Nutzung Regenerativer Energien zuläßt (z.B. Holzfeuerung / leider kein Ökostrom für die 100W Glühbirne ...;) ).

Gruß aus Berlin
 
Danke für Eure Antworten.

Wir haben vor, die alte Ölheizung durch eine Holzpelletheizung, mit der Möglichkeit auch Holzscheite zu verbrennen, zu ersetzen.

Würde das wohl schon für eine Ausnahme ausreichen, so dass wir die Geschossdecke, die ziemlich groß ist, nicht dämmen müssen ?
 
...

Hallo Tobias,

mit meiner Aussage wollte ich nicht innitieren, daß eine Dämmung der oberen Geschossdecke nicht angebracht ist! Im Normalfall ist diese der erste Ansatzpunkt bei erforderlichen Dämmaßnahmen und nach ENEV sogar Pflicht. ... Ich sprach von den zu erreichenden U-Werten.

Was die Verrechenbarkeit mit Ihrer "Öko"-Heizung angeht kann man Ihnen ohne genaue Kenntniss Ihres jetzigen Primärenergiebedarfs (ohne Holzheizung) im Vergleich zu dem eines entsprechendem Vergleichsgebäudes keine Auskunft geben. Hierzu selber in die ENEV einlesen und eine Bedarfsberechnung durchführen oder aber einen Energieberater fragen.

Wenn sie hier einen fähigen Berater finden, kann der Ihnen auch eine brauchbare Kosten-Nutzenanalyse für verschiedene Ausbauvarianten erstellen. Eine Energieberatung für ein Eigenheim liegt so bei 600 bis 1000€, wobei die Hälfte dieses Betrages bei Förderung nach BAFA vom Staat übernommen wird. ... Klingt erstmal nach viel Geld, lohnt sich aber, sofern man dadurch wirklich in die Lage versetzt wird, zielgerichtet an die Ausführung von Dämmaßnahmen gehen zu können. Fragen Sie ggf. nach Refernzen und sprechen Sie mit den ehemaligen Kunden. ... Dann sollen das auch klappen, daß Sie hier an einen fähigen Berater gelangen.

Gruß aus Berlin,
 
Thema: U-Wert Geschossdecke

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