Kappendecke - Brandschutz der Träger

Diskutiere Kappendecke - Brandschutz der Träger im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Hallo, ich habe eine Frage zu einer Fachwerkscheune von ca. 1897. Im EG der Scheune gibt es eine alte Kappendecke. Wenn man im OG nun eine...
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nora

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Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Fachwerkscheune von ca. 1897. Im EG der Scheune gibt es eine alte Kappendecke. Wenn man im OG nun eine Wohnung planen würde, was wäre dann wahrscheinlich für den Brandschutz notwendig, damit die Bauaufsicht die Nutzung wohnen darüber genehmigt?

a) feuerfester putzanstrich auf die stahlträger, oder eher
b) verkofferung der gesamten decke notwendig?

über der kappendecke würde ess- und wohnbereich liegen. bin über jede anregung dankbar! freu mich über jede meinung!
danke und liebe grüße.
nora
 
Wir haben die gleiche Kappendecke, ebenfalls mit Stahlträgern.Ausmauerung mit Bimssteinen.
Hier war es Überhaupt kein Problem den darüber liegenden Scheunenboden als Wohnraum eintragen zu lassen. Die Decke ist im gesamten ca. 50 cm stark.
Da müßte es schon Gewaltig Brennen, bevor sich da was tut.
 
Hallo,
bin kein Bauprofi, aber bei der Feuerwehr.
Bei einem richtigen Hausbrand können schon nach wenigen (unter 10) Minuten Temperaturen von bis zu 1000 Grad entstehen. Das reicht, um Stahl zu verformen, häufig drücken dann Stahlträger durch die Ausdehnung benachbarte Wände nach außen. Hauptproblem feuerwehrtechnisch ist dabei, dass der Einsturz eines Gebäudes dann ohne "Vorwarnung" erfolgt, Holzbalken knacken bei derartigen Bränden eine ganze Weile, ehe sie brechen und sie dehnen sich auch nicht aus.
Bin gespannt, was die Profis raten
 
Brandschutz

Normalerweise nichts,
wenn das Erdgeschoß ungenutzt ist. Es geht nämlich darum, die Brandausbreitung aus dem EG in das OG zu vermindern. Wenn Sie z.B. das EG als Garage oder Gewerberaum nutzen und darüber wohnt jemand- das wäre ein Problem.
Brandschutz gilt zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten.
Wenn Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus abfackelt, ist das Ihr Problem.
Hauptsache die Feuerwehr kriegt Sie schnell genug raus. Zu schützen sind andere Mitbewohner und Nachbarn. Die Decke muß nur solange durchhalten, bis Sie raus sind.
Genaueres steht in Ihrer Landesbauordnung.
Ich vermute das feuerhemmende Wirkung (F 30) in Ihrem Fall ausreichen sollte.

Viele Grüße
 
@ Georg

F30 würde also bedeuten die Decke quasi mit Gipskarton zu verkleiden,
Oder im Idealfall mit Gipsputz verputzen ?
 
Brandschutz

Das wird die Baugenehmigung ergeben.
Für frei stehende Gebäude mit nicht mehr als einer Wohnung gelten in einigen Bundesländern keine besonderen Vorgaben hinsichtlich des baulichen Brandschutzes für tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen.
Für Gebäude geringer Höhe bzw. mit nicht mehr wie 2 Wohnungen ist F 30- B der Standard.
Es gibt dann noch weitere Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Gebäudeteilen, Rettungswegen, Grenzabständen usw., deshalb kann man zum genannten Fall nichts Konkretes sagen.

Für die Nachrüstung auf F 30 genügt es, die Stahlteile (Unterzug, Stütze) mit Gipskarton zu ummanteln.

Viele Grüße
 
vielen dank

hallo,
das sind ja schonmal alles sehr hilfreiche antworten, vielen dank!!
@ georg: also ich hab in der hessischen LBO nachgesehen, genau, für eine Decke zwischen zwei Nutzungen (ja, werkstatt im EG) ist F30 B vorgesehen.
aber müsste ich nicht auch die kleinen stahlträger der decke beachten, neben unterzug und stütze?
nun sagt z.B. Knauf, sie hätten feuerhemmende Gipsputze.
(www.knauf.ch/files/pdf/12.pdf)
decke komplett mit gipskarton verkleiden fänd ich optisch schade.. nur wenns sein muss..
vielen vielen dank schonmal..!
liebe grüße
 
Brandschutz

Hallo Nora,
ob die Untergurte verkleidet werden müssen, muß man prüfen, ich glaube nicht.
Vielleicht ergibt sich ja was bei der weiteren Planung, es ist ja auch noch schallschutz- und wärmetechnisch etwas mit der Decke zu machen.

An Emil:
Nix feuchte Keller, Erdgeschoss.
Musse besser lesen, nächste Mal.

Viele Grüße
 
Vorsicht!

Hier geht es nicht nur um die Decke über dem EG, die tragenden Teile sind selbstverständlich in der gleichen Feuerwiderstandklasse auszuführen (bei GK 2 und 3 in F30-B). Auf dem Bild sehe ich ausschließlich Stahlträger und -stützen. Die haben grundsätzlich keinen Feuerwiderstand im Sinne der HBO. Was nützt mir hier eine F30-Decke wenn die Tragkonstruktion nach 10 min zusammenfällt?Brandschutzbeschichtungen sind bei Stahl grundsätzlich möglich (sogar bis F90), wenn ich mir aber das Bild anschaue wird das ganze extrem teuer, aufgrund der Verarbeitungsvorschriften und Prüfzeugnisse. Die günstigste brandschutztechnische Lösung ist hier jedenfalls alles mit Brandschutzplatten nach Prüfzeugnissen zu verkleiden. Bei der Kappendecke kann man auch nur mit Putz arbeiten.
 
kappendecke

hallo,

region taunus liest sich für mich so, als würde das das Bauvorhaben in Hessen liegen.

Je nach Gebäudetyp ist hier ein Nachweis zum vorbeugenden Brandschutz oder ein Brandschutzkonzept zu erstellen. In diesem Konzept, das objektbezogen sein muss, ist diese Decke aufzunehmen und seitens des Konzepterstellers über die Ausführung exakte Angaben zu machen. Darauf achten, dass nicht nur Anlage 1 der HBO mit Deckblatt als Nachweis eingereicht wird, weil der der Entwurfsverfasser ungeeignet ist.

spontan würde ich mal sagen Gebäudeklasse 3, Basis F30 aber ggf. auch Gebäudeklasse 4, dann schon auf F60 hoch.

Spontan würde ich sagen, die Flansche mit Zementmörtel in Anlehnung verkleiden (Angaben hierzu in DIN 4102) und die Träger/Stützen entsprechend verkoffern. Alternative Ausführung natürlich auch geputzt möglich. Schwierigkeiten könnte es (siehe Bild) bei der Stütze links geben. Ist diese ggf. ein älteres gußeisernes Modell?

Gruß Marius Tapp
 
Thema: Kappendecke - Brandschutz der Träger
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