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Bert Eulitz
Guest
hallo,
ich bin pächter eines grundstücks in einer kga in berlin. auf diesem grundstück stand ein haus (2 etagen, ca. 60qm grundfläche), das auf drängen des vorstandes bis auf das fundament abgerissen werden musste, sonst hätte ich den pachtvertrag vom vorpächter nicht übernehmen können. auf diesem grundstück war bis dato ein dauerwohnrecht eingetragen. frage: besteht das dauerwohnrecht zeitlich unbegrenzt, oder erlischt das bei vertragsänderung und pächterwechsel? kann ich das haus wieder in vollem umfang errichten oder ist mir das in einer kga nur mit maximal 24qm erlaubt?
ich bin pächter eines grundstücks in einer kga in berlin. auf diesem grundstück stand ein haus (2 etagen, ca. 60qm grundfläche), das auf drängen des vorstandes bis auf das fundament abgerissen werden musste, sonst hätte ich den pachtvertrag vom vorpächter nicht übernehmen können. auf diesem grundstück war bis dato ein dauerwohnrecht eingetragen. frage: besteht das dauerwohnrecht zeitlich unbegrenzt, oder erlischt das bei vertragsänderung und pächterwechsel? kann ich das haus wieder in vollem umfang errichten oder ist mir das in einer kga nur mit maximal 24qm erlaubt?