Dauerwohnrecht und Bestandschutz

Diskutiere Dauerwohnrecht und Bestandschutz im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - hallo, ich bin pächter eines grundstücks in einer kga in berlin. auf diesem grundstück stand ein haus (2 etagen, ca. 60qm grundfläche), das auf...
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Bert Eulitz

Guest
hallo,
ich bin pächter eines grundstücks in einer kga in berlin. auf diesem grundstück stand ein haus (2 etagen, ca. 60qm grundfläche), das auf drängen des vorstandes bis auf das fundament abgerissen werden musste, sonst hätte ich den pachtvertrag vom vorpächter nicht übernehmen können. auf diesem grundstück war bis dato ein dauerwohnrecht eingetragen. frage: besteht das dauerwohnrecht zeitlich unbegrenzt, oder erlischt das bei vertragsänderung und pächterwechsel? kann ich das haus wieder in vollem umfang errichten oder ist mir das in einer kga nur mit maximal 24qm erlaubt?
 
lustige frage,

die leider nicht einer relevante info enthält: wer hat wem wo ein dauerwohnrecht eingetragen? oder meinen sie das bauordnungsrechtlich in dem sinnde, dass dauerhaftes wohnen genehmigt war, das haus als wohnhaus genehmigt war?
frage ist einfach: beim abriß entfällt der bestandsschutz. neubeu nur, insofern es nach heutigen vorschriften genehmigungsfähig ist.
 
Hallo Bert Eulitz,
ich bin wahrlich kein Jurist, aber will gern meine Gedanken äußern.
1. Ein intaktes Haus abzureißen ist offensichtlich Schwachsinn. Aber das ist so in diesem Land, damit §§ eingehalten werden. Vielleicht war es ein "Schwarzbau" ?
2. Was sagt denn die Satzung wie der Garten & Grundstück genutzt werden dürfen?
3. Wenn wieder ein Haus gebaut werden soll, dann ist in jedem Fall eine Baugenehmigung nötig mit komplexer Planung.
Dies alles muß von der Kommune und auch vom Eigentümer genehmigt sein. Was wie gemacht werden darf regelt m.E. eine Bauvoranfrage.
4. Ich würde mir einen kompetenten Planer suchen und damit beauftragen.
5. Auf einem gepachteten Land würde ich wahrscheinlich nicht bauen wollen.
Freundliche Grüße
D.Fr.
 
vielen dank

hallo,
danke für die info's, habe mich leider etwas unverständlich ausgedrückt...
das haus war sicherlich 80 jahre alt und bis vor 8 jahren auch dauerhaft bewohnt. hatte dann viele jahre keinen nutzer und sah auch danach aus! der pächter, der das haus die letzten jahre vor mir hatte, ließ es leider ungenutzt weiter verfallen. der aus- und umbau dieses hauses war im pachtvertrag vorgesehen, allerdings dauerte es der kga wohl zu lange. ich als neuer pächter dieser parzelle wollte es fertigstellen, allerdings wurde mir der abriss (fundament konnte bleiben) auferlegt, sonst hätte ich den pachtvertrag nicht so ohne weiteres bekommen. meine befürchtung ist, man will keine festen häuser haben, damit der verband nicht in siedlergebiet umgewandelt wird.
die anderen dinge wie planung , etc. sind mir bei neubau bekannt!
 
Thema: Dauerwohnrecht und Bestandschutz

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