Noch nie wurde so viel geerbt wie heute. Doch trotz üppiger Freibeträge fallen immer wieder auch hohe Steuerzahlungen an. Verschenkt man beispielsweise eine Immobilie schon zu Lebzeiten, kann das später finanzielle Vorteile haben. Doch es gibt einige Dinge, auf die man achten sollte und die in dieser Planung berücksichtigt werden müssen.
Wichtig ist vor allem, dass dieses Vorhaben frühzeitig geplant wird. Viele Details gilt es zu beachten, wie beispielsweise das Nießbrauchrecht. Natürlich setzt sich niemand gerne mit dem Thema Tod auseinander, doch je früher alles unter Dach und Fach ist, desto einfacher macht man es auch den eigenen Kindern. Das zählt nicht nur für eine Patientenverfügung oder für die eigenen Konten bei der Bank, sondern auch für Immobilien. Je nach Familiensituation und Anzahl der Kinder muss man sich natürlich auch überlegen, an wen man die Immobilien weitergeben möchte und auf welche Art. Nur so kann aufgebautes Vermögen auch erhalten bleiben. Dadurch können zusätzliche Kosten oder Streitigkeiten bei der Erbschaft vermieden werden.
Sowohl bei einer Schenkung als auch bei einer Erbschaft können Steuern anfallen. Für Erben gibt es Erbschaftssteuerklassen, die nach Familienzugehörigkeit gestaffelt sind und auch der Steuerfreibetrag orientiert sich daran. Die Steuersätze orientieren sich an der Höhe einer Erbschaft. Eine Schenkung bringt jedoch einen großen Vorteil mit sich: Der Beschenkte kann den Steuerfreibetrag alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Wenn man zum Beispiel ein teures Fachwerkhaus besitzt, dann liegt dieses häufig über dem eigentlichen Freibetrag und müsste versteuert werden. Verschenkt man dieses aber zu Lebzeiten immer nur zu einem geringen Prozentsatz über viele Jahre hinweg, dann bleibt die Schenkung steuerfrei. Zudem muss auch immer nur der Wert, welcher über dem Freibetrag liegt, versteuert werden.
Eine solche Entscheidung sollte jedoch nie aus dem Bauch oder einer Laune heraus gefällt werden. Es geht um viel, bei einer Schenkung werden alle Eigentumsrechte abgetreten. Das heißt, dass die Immobilie nicht mehr als finanzielle Sicherheit hinterlegt werden. Braucht man im Alter dringend Geld, kann das zu einem Problem führen. Deshalb sollte in einem Schenkungs- oder Übergabevertrag genau festgehalten werden, was mit der Immobilie bis zum Tod geschieht, wie das Nutzungsrecht geregelt ist, wer ein Wohnrecht hat und ob es ein Widerrufsrecht gibt.
Ohne notarielle Beurkundung ist ein Schenkungsvertrag jedoch nicht gültig. Zudem sollte man sich generell juristisch beraten lassen, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Wer die Immobilie einmal auf die Kinder übertragen hat, kann diese nur schwer wieder zurückfordern, weshalb man sich das Ganze sehr gut überlegen sollte. Es gibt verschiedene Modelle, wie die Übertragung bereits zu Lebzeiten gestaltet werden kann. Die beste Möglichkeit ist der Eintrag eines lebenslangen Wohnrechts. Man kann die Immobilie aber auch Stück für Stück übertragen und trotzdem darin wohnen bleiben, am Ende ist eine private Lösung innerhalb der Familie, immer die beste.