Darf Denkmalamt Eigenleistung als "nicht fachgerecht" verweigern?

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Guten Tag liebe Fachwerk-Community:

bevor ich nun meinen Kaufvertrag zu dem von mir ausgekuckten Fachwerkhaus unterzeichne habe ich noch eine Frage: darf das Denkmalamt/untere Denkmalschutzbehörde Eigenleistung als "nicht fachgerecht" verweigern?
Eigentlich heißt es ja, ein denkmalgeschütztes Haus muss "fachgerecht" saniert werden. Kann das Amt vorschreiben: die "fachgerechte Sanierung" kann nur ein Fachbetrieb? wer legt überhaupt fest, was "fachgerecht" bedeutet?? Selbst hier im Forum gibt es dazu oft genug sehr unterschiedliche Meinungen. Meine Angst dahinter: ich möchte möglichst viel in Eigenleistung machen (weils mir Spaß machen würde und natürlich der Finanzen wegen). Ich denke durchaus praktisch begabt zu sein aber viele der anstehenden Arbeiten habe ich natürlich noch nie zuvor gemacht. Kann das Amt nun sagen: das darfst Du nicht selber machen, nimm einen "Experten" - womit sofort viel höhere Kosten verbunden wären (in erster Linie Stundenlohn).
Versteht mich bitte nicht falsch: ich möchte hier nicht wieder eine Diskussion aufmachen, ob Handwerker ihr Geld wert sind - ohne die entsprechende Eigenleistung wäre mein Projekt ganz klar NICHT finanzierbar. Ich bin selbstständig und einen Kredit erhalte ich nicht, daher muss alles aus laufenden Einnahmen kommen und dann schrittweise gemacht werden,- auch wenn das vielleicht 20 Jahre dauert.

Kommt das Amt vorbei und schaut sich an, was man gemacht hat? auch wenn man keine Förderung erhält? Können Sie im schlimmsten Fall auf Rückbau bestehen??

Fragen über Fragen.

Der Punkt ist der: es liegt für das Haus bereits ein Abrissantrag des aktuellen Eigentümers bei der Denkmalschutzbehörde vor,- wenn ich es nicht mache, wird das sehr schöne Haus wohl endgültig verfallen.

Für Eure Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken!
 
Fachgerecht heisst du musst Arbeiten in mittlerer Art und Güte leisten. Es bedeutet keinesfalls das die Arbeiten nur vom "Fachbetrieb" ausgeführt werden dürfen.
 
Was bedeutet das? Gemessen woran?

vielen Dank, Mario. Aber woran gemessen? mittlere Güte ...
Ich versuche mich einzulesen und zu testen....habe noch nie angeblattet: nun mach ich im Schuppen mal nen ersten Test,- nur aus "Spaß" zwei Balken zu verbinden....woher soll man es sonst wissen. Hmm, mal sehen.
 
"Mittelmaß" darf halt kein Pfusch sein, es wird aber auch keine Premiumqualität verlangt.

Holzarbeiten ist halt immer so eine Sache. Aber wenn du dir das zutraust ist ja schonmal gut.

Du kannst ja mal nach dem Buch gucken:

"Anschuhen, Verstärken und Auswechseln" von Manfred Gerner 1998 (ISBN 3-931991-19-9)

oder schaue mal bei Matthias Burger bei youtube .
 
Nicht Experten, lieber einen Fachmann

Hallo, das war ein kleiner Witz. Aber nun mal ganz im Ernst. Das Amt kann vorschreiben, bestimmte Arbeiten nur von FACHLEUTEN ausführen zu lassen. Dies betrifft aber in der Regel ganz spezielle Arbeiten, z. B. Abriß, Sanierung von tragenden Konstruktionen fällt mir da spontan ein, weil das Amt ja für Ihre und die Gesundheit der Anwohner ein Stück weit verantwortlich ist, besser gesagt als Vertreter des öffentlichen Rechts die geltenden Gesetzes, die nicht alle verkehrt sind, durchsetzen muß. Ich würde Ihnen empfehlen suchen Sie sich einen Ingenieur, der Ihre Eigenleistung begleitet und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Er kann dann auch gegenüber dem Amt bestätigen, das Sie haben alles fachgerecht ausgeführt. Dies hat den Vorteil, das Ihnen auch viele Anfängerfehler vielleicht erspart bleiben.
Mit freundlichem Gruß
Michael Schmidt
 
Praxis

Ich habe einige Auflagen vom Denkmalamt, dass bestimmte Arbeiten mit einer Schnittzeichnung vorher eingereicht werden müssen. In meinem Fall sind das die Fenster, die ich als Innenfenster geplant habe. Auch für die Ausführung der Ortgänge und dem First gab es Auflagen. Für die Isolierung ist ein Bauphysiker/Energieberater dabei, der die gewünschten Konstruktionen als für das Haus unbedenklich bestätigen muss. Ansonsten war nur nur für eine größere Arbeit ein Statiker erforderlich, aber das hat eigentlich wenig mit Denkmalschutz zu tun, das hätte das Bauamt auch sonst genau wissen wollen.

Es war in keinem Fall die Frage ob etwas durch mich ausgeführt wurde, oder durch einen Fachbetrieb. Anstehende Arbeiten müssen mit dem Denkmalamt abgestimmt werden. Manches ist natürlich einfacher wenn von vorneherein ein Fachbetrieb eingeschaltet wird. Manches ist auch ein Haftungsfrage oder eine Sicherheitsfrage.

Rückbau ist eine andere Frage. In den meisten Fällen geht das gar nicht, da eine zerstörte Konstruktion einfach weg ist. Manches kann man wieder für die Optik neu machen, aber einmal zerstört ist immer zerstört. Es geht dem Denkmalamt um die Erhaltung von Konstruktionen und nicht nur um die Optik. Z.B. wird häufig eine Verkleidung mit Leichtbauplatten erlaubt, weil diese leicht reversibel sind.
 
Vorgaben Denkmalschutz

ist, dass das Denkmal fachgerecht in Stand gesetzt bzw gehalten wird.
Die Jungs und Madl von dort dürfen in keiner Weise Einfluss nehmen wer was wie und wann macht.
Die dürfen keinen Betrieb vorschlagen oder empfehlen oder einen Handwerker, also auch den Besitzer, ablehnen. Wäre eine Verzerrung des Marktes.
@TE: Wenn du ein Haus instand setzt muss du dich an gültigen Vorschriften halten, das ist klar aber da hilft dir ein Architekt / Statiker, aber wer die Arbeiten ausführt geht nur dich allein etwas an, du musst ja auch bezahlen.
Das ist bei Elektrik etwas anderes, da muss ein Meister unterschreiben, dass alles nach Stand der Technik gemacht wurde.

Klaus
 
Genau so...

...ist das. Der Denkmalschutz kann ein Ergebnis vorgeben. Allerdings muß dann auch die Frage gestattet sein, ob sie was dazugeben. Wer fordert, sollte fördern. Klappt aber leider nur selten...

Den Weg zu diesem Ergebnis aber wählt der Bauherr (im Einvernehmen mit dem Baurecht).

Viel Erfolg

Thomas
 
Thema: Darf Denkmalamt Eigenleistung als "nicht fachgerecht" verweigern?
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