Bestands-Außendämmung 040 reicht nicht für ENEV?Nachbessern notwendig?

Diskutiere Bestands-Außendämmung 040 reicht nicht für ENEV?Nachbessern notwendig? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo! Wer kennt sich aus??? Stimmen diese Infos: Außenwanddämmung im Falle eines Neubaus nach ENEV muss 0,35K sein. Im Falle von Dachdämmung und...
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Susi Fey

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Hallo!
Wer kennt sich aus???
Stimmen diese Infos:
Außenwanddämmung im Falle eines Neubaus nach ENEV muss 0,35K sein.
Im Falle von Dachdämmung und Dachausbau vom Heuboden zu Wohnfläche wird diese Baumaßnahme im Bezug auf Anwendung von ENEV Normen als Neubau gewertet, falls eine Baugenehmigung gestellt werden muss und die Baumaßnahme dadurch entsprechend bearbeitet wird.
Dann muss das gesamte Haus ENEV erfüllen?
Bei "nur" Einbau einer Gaube in das vorhandene dann bereits gedämmte Dach wird die 20% Klausel angewendet: Wird mehr als 20% der Außenhaut eines Hauses bearbeitet, müssen die ENEV Normen eingehalten werden, die für Neubau gelten. Dann muss auch die Außenwand mit 0,35K gedämmt werden. Wie berechnen sich hier die 20%? Tatsächlich rein nach der Quadratmeterfläche von Außenwand + Dachfläche oder wie?

Jetzt die Problematik:
Unser Haus - ohne Fachwerk,Wand aus massiven Backsteinen gemauert Ziegel- Luft in Ziegelbreite- Ziegel wurde von den Vorbesitzern gedämmt mit Styroporplatten 50mm, WdK 0,40. Die Styroporplatten sind nochmals mit einer Luftschicht zwischen altem Putz und Dämmung angebracht, die etwa 1,5-2 cm dick ist. Also, Wandaufbau von innen nach außen:
Ziegel, Luft in Ziegeldicke,Ziegel, 2cm Luft, 50mm Styropor Dämmplatten, 0,5cm Putz mit Armierungsgewebe.
Da wir beabsichtigen im Dach eine Gaube einzufügen, wird dafür im Jahr 2010 eine Baugenehmigung notwendig sein. Wir werden zu diesem Zeitpunkt das Dachgeschoß zu Wohnraum ausbauen, was aber vielleicht gar nicht beantragt werden muss?
Wird hierdurch notwendig, die bereits vorhandene Dämmung auf 0,35K oder eine andere Dicke nachzubessern???
Bei einer Grundfläche von 200qm, eineinhalb Stockwerken- heißt das Obergeschoß ist das Dachgeschoß, wie wird hier die 20% errechnet? Wie können wir die Wertung als Neubau umgehen, damit wir diese Dämmung nicht nachbessern müssen, falls das verlangt werden sollte? Oder ist der Bestand einer Dämmung irgendwie geschützt?
Ich würde mich freuen, eine fachkundige Auskunft zum Thema Maueraufbau und im Verhältnis dazu notwendiger Dämmstärke (K) und Dicke zu bekommen, da die Info Seiten im Netz nur von 24er Ziegelmauerwerk oder 36er Ziegelmauerwerk ausgehen und unsere Wand dort nicht vorgesehen ist. Ich weiß aber selbst nicht, wie man die Wärmedurchlässigkeit errechnet...
Ebenso wären Erfahrungen wertvol mit der Auslegung im Falle des Gaubenbaus im Bezug auf Neubau Bewertung und 20% Regelung und eine Info zur korrekten Errechnung dieser 20%.
Dann können wir entscheiden, was wir jetzt mit der Außenwand tun müssen.
Viele Grüße,
Susi Fey
 
Immer locker bleiben

Hallo Frau Fey

Am besten sie wenden sich an einen Berater vor Ort, der ihnen im Gespräch weiterhelfen kann.
Hier mal ein paar Antworten:

Mindestanforderung an Außenwand nach ENEV:
Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m²K)

Die 20% Regel der ENEV bezieht sich auf ein Bauteil, z.B: einer zusammenhängenden Dachfläche oder der Giebelwand, wird sie neu verputzt bzw. 20% davon, muss sie nach ENEV gedämmt weden, es gibt aber auch Härtefallregelungen.

Mindestanforderung an Dach nach ENEV:
Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,30 W/(m²K)

Ist die Gaupe größer als 20% der Dachfläche auf der sie sitzt gilt für diese Dachfläche auch die Mindestanforderung nach ENEV

ist das Dach noch nicht gedämmt, gilt auch für den Ausbau von "Innen" der maximale U-Wert für geneigte Dächer von 0,30 W/(m²K)

Um den U-Wert der Wand berechnen zu können sind die Dicke der Ziegel und deren Dichte noch von Bedeutung, bei einem Aufbau von Innen nach Außen von 11,5cm Ziegel, 11,5cm stehende Luft, 11,5cm Ziegel, 2cm Luft und 5cm Dämmung mit Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/mK und 0,5cm Putz kann man ganz grob den Wärmedurchgangskoeffitient U = 0,46 W/(m²K) annehmen.

mfg

Andreas Kiefer
 
Hallo,

zum Wandaufbau: "Stehende Luftschicht" stimmt vermutlich nur partiell, weil bei diesem Wandaufbau bis weit ins 20.Jh hinein de Mauerwerksschalen durch mehrere Binder(einbindende Steine) pro m² verbunden wurden.
Wahrscheinlich kommen Sie mit dier Dämmung einigermaßen zurecht und fürchten die Neubaukosten. Zu recht !
Für den Ausbau des DG brauchen Sie eine Baugenehmigung, da müssen Sie auch EnEV-Normen einhalten. Es bleibt aber Ihrem Rechenknecht überlassen, ob er es vorzieht, den Nachweis auf das ganze Haus zu beziehen oder nur auf den in Angriff genommenen Teil oder auf erneuerte Teile. M.E. ist die mittlere Lösung für Sie günstiger. Dann fällt das EG ganz aus den Nachweisen raus.

Viel Erfolg
 
mittlere Lösung?

Hallo!
vielen Dank für die Antworten, die mir tatsächlich weiterhelfen können. Aber nun folgende Fragen:
1.
zu Hr Kiefer:
Da tatsächlich die sogenannten Binder wie beschrieben in der Wand eingemauert wurden, stellt sich die Frage, ob die ungefähre Berechnung des U Wertes von 0,46 unter diesen Umständen noch stimmt? Dazu kommt, dass wir von innen eine Wandheizung einbauen wollen und sich daducrh der Innenputz um die entsprechende Dicke verändern wird.
2.
Hr Beckmann, ich lese aus Ihrer Antwort heraus, dass es trotz Gaubenbaus auf ca 20% der bisherigen Dachfläche und damit verbundene notwendige Einhaltung der ENEV Normen für den Dachausbau & Gaubenbau ( was auch unsererseits dann gewünscht ist )eine Möglichkeit gibt, das untere Stockwerk aus der ENEV Verpflichtung komplett herauszuhalten und so die bisherige Dämmung nicht nachbessern zu müssen, da wir damit wirklich gut zurecht kommen. Aber ich konnte nicht wirklich herauslesen, wie wir das anstellen müßten Das wäre unsere Lösung!
Könnten Sie das vielleicht noch einmal ausführen?
Vielen, vielen Dank und viele Grüße aus der herbstlichen Landschaft,
Susi Fey
 
Dachgeschoßausbau

Hallo Frau Fey,

wenn Sie unten nichts machen, müssen Sie unten auch nicht nachrüsten. Von der Wandheizung würde ich unter diesem Aspekt mal schweigen.
Der u-Wert der wand läßt sich leider nicht rechnen, ohne nähere Kenntnis vom Stein zu haben. Ich würde von ca. 0,5 grob überschlägig ausgehen.

Grüße
 
Wand

Hallo Frau Frey,

1. Durch den Auftrag von 2cm Innenputz verbessert sich das Wärmedämmverhalten der Wand nur unwesentlich.

2. Die Binder beeinflussen das Ergebnis nach ihrem Anteil pro m² Wandfläche wodurch sich das Ergebnis leicht verbessert, rein mathematisch, auf ca 0,43 im Bereich Stein bei meinen angenommenen Werten

mfg
Andreas kiefer
 
Meines Wissens

kann auch nach §25 eine Befreiung beantragt werden, wenn der Spaß unwirtschaftlich ist.
Falls du doch die Dämmung von 0,4 auf 0,35 bringen müsstest ist dies höchstwahrscheinlich unwirtschaftlich. Da kann die ein Energieberater sicher weiter helfen.

Gruß Marko
 
Thema: Bestands-Außendämmung 040 reicht nicht für ENEV?Nachbessern notwendig?
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