Wärmedämmung eines denkmalgeschützten Hauses

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Familie Hager

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Wie passen Denkmalschutz und Energiesparen zusammen ? Wir haben eine Energieberatung in ANspruch genommen, um unser Haus mit KfW-Mitteln sanieren zu können. Jetzt entsteht grosser Diskussionsbedarf mit der Stadtverwaltung u. d. Denkmalschutz, wie eine Dämmung aussehen könnte.
Dabei geht es vor allem um die nördliche Giebelseite, die nicht zur Strasse hinsteht, aber etwas einsehbar ist, da sich eine ca. 5m grosse Lücke zum Nachbarhaus hin erstreckt. Der Architekt und wir möchten gerne eine farblich eingepasste Holzverkleidung mit hinterlüfteter Dämmung, wie für den hinteren Teil des Hauses ( nicht einsehbar). Die Stadt möchte uns aber nur 2cm Wärmedämmputz mit seltsamer Begründung ( Sandsteingewände, Aussengestaltungsverordnung) genehmigen. Hierfür bekommen wir aber nicht ainmal die KfW-Gelder genehmigt und wir frieren weiter wie bisher, bezahlen Unmengen an Heizkosten . Was gibt es für uns noch für Möglichkeiten, zumal wir weiter in dem Haus wohnen bleiben müssen = keine Grosssanierung mögl. ?
 
Sehr geehrte Familie Hager,

fragen Sie vielleicht zunächst einmal, aufgrund welcher Vorschriften genau die Dämmung unzulässig sein soll. Dann können Sie zum einen besser beurteilen, ob sie tatsächlich unzulässig ist. Des weiteren können Sie prüfen, welche anderen Dämmungen zulässig wären. Zudem sind Behörden grundsätzlich gerne zur Hilfe bereit. Bitten Sie doch einmal darum, Ihnen eine Reihe von möglichen Gestaltungen zu nennen, bevor Sie weiter planen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Uhlenhut
 
Vielen Dank für die Antworten, nächste Woche wird unser Antrag im Bauausschuß besprochen, dann weiß ich vielleicht mehr und kann sie auf dem Laufenden halten. Aber hilfreich waren mir die Antworten erst einmal schon ! Grüsse Fam. Hager
 
Daemmung

Die Stadt kann Ihnen keine Daemmung vorschreiben, 2 cm als Vorschrift ist unzulaessig, selbstverstaendlich duerfen Sie staerker daemmen. Ein Problem besteht mit der Holzverschalung, hier ist aus Brandschutzgruenden zum Nachbarhaus eine nicht brennbare Waemedammung zu waehlen (geht auch mit Weichfaserplatten z. B. gutex thermowall)
 
Wärmedämmung

Sehr geehrter Hr. Garkisch,
vielen Dank für Ihren Beitrag . Unser Architekt hat den Abstand zum Nachbarn gemessen und es würde gerade ausreichen , um eine Holzverschalung aufzubringen. Trotzdem vielen Dank.
 
Wärmedämmung

Sehr geehrter Hr. Uhlenhut,
die Stadt begründet Ihre Ablehnung mit einer Außengestaltungsverordnung von ich-weiß-nicht-wann , in der irgendwann quasi festgelegt wurde , wie von der Strasse einsehbare Bereiche auszusehen haben. Das dies aber manchmal nach einem Salz-und-Pfeffer-Prinzip verhindert oder genehmigt werden, liegt in der Natur der Geldbörse des Antragstellers (Originalzitat des OBs " bei so einem Investor ist mir der Geldbeutel wurscht" ). Da wir "nur" eine kleine , nicht so gut situierte Familie mit noch dazu 4 Kindern sind, wird sich da gar nicht erst großartig bemüht und von Hilfestellungen seitens der Behörden merke ich erst einmal nicht viel, außer dem Angebot 2 cm könnten gerade noch so genehmigt werden. Für mich stellt sich eigentlich als wichtiges Thema dar, wie ich in einem denkmalgeschützten Haus mich wohlfühlen kann , nicht nur physisch, sondern auch psychisch. Denn Denkmalschutz betreibe ich genug in unserem Haus ( Fachwerk innen freilegen, Holz biologisch behandeln, alte Holzböden freilegen und restaurieren, alte Inschriften freilegen, einfach Substanz aus vergangenen Jahrhunderten erhalten und nicht zukleistern oder Gipskarton davor und Rauhfaser darauf wie viele Nachbarn hier...). Warum soll mit einer fadsenscheinigen Außengestaltungsverordnung eine Fassade verhindert werden, die vielleicht auch farblich sehr gut in das alte Stadtbild passt , vielleicht sogar besser als die neuen ?
 
Sehr geehrte Familie Hager,
besorgen Sie sich am besten den genauen Text der Gestaltungssatzung. Dass danach nur 2 cm Putz zulässig sind, kann jeder erst einmal behaupten. Prüfen Sie das lieber selbst. Sie sollten sich die Satzung einschließlich der Begründung geben lassen. Bleiben Sie hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Uhlenhut
 
Gleichbehandlung

wenn ein anderer Investor eine Waemedammung aufbringen durfte, duerfen Sie das auch. Offensichtlich hat Ihr OB noch nicht vom Kyotoprotokoll und die sich daraus entwickelte EnEV gehoert, sonst wuerde nicht solch eine Argumentation zustande kommen. Sie sind verpflichtet ausreichend zu daemmen, Abweichungen koennen gestattet werden, nicht umgekehrt...
 
Probleme mit KFW

Einige der KFW-Programme sind für die meisten denkmalgeschützten Gebäude nicht oder nur mit erheblichen Aufwand realisierbar.
In Ihrem Fall wäre es aber scheinbar möglich. Sie sollten aber darauf beharren, eine Außenwanddämmung anbringen zu dürfen. Die Entscheidung der Gemeinde ist hier auch nicht unbedingt maßgebend. Für Ihr Vorhaben benötigen sie eigentlich keine Baugenehmigung (kostenpflichtig), sondern eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung (kostenfrei) der Unteren Denkmalschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt.
 
Wärmedämmung

Klasse, vielen , vielen Dank für die hilfreichen Antworten ! Das ist mir jetzt doch eine hilfreiche unterstützung mich nicht so leicht abwimmeln zu lassen !! Ich werde weiterinformieren , was sich bei uns bewegt (oder auch nicht ) !
 
Wärmedämmung

Jetzt ist es soweit : unser Antrag ist im Bauausschuß behandelt worden und eine vom Energieberater an der Nordwand (Giebel, siehe Foto) dringend vorgeschlagene Dämmung ist abgelehnt worden , egal welcher Art. Selbst an den Anbauteilen Richtung Garten ist keine Holzverschalung genehmigt worden, sondern nur ein Dämmputz, obwohl wir für alles eine einheitliche Holzverschalung (farblich angepasst) beantragt hatten.Die Stadt beruft sich auf eine Baugestaltungssatzung von 1997, in der sie festgelegt hat, dass "die AUßenwände mit Mörtelputz auszuführen sind...Verkleidungen jeder Art sind unzulässig. Wärmeschutzmaßnahmen sind unter besonderer Berücksichtigung des §2 zulässig." §2 : Einfügen in ein gewachsenes Ortsbild....
Unser Architekt hat uns geraten den Bescheid erst einmal nicht abzuholen, denn dann würde eine 4-wöchige Einspruchsfrist beginnen. Erst wollen wir uns nun informieren , um die richtigen Argumente vorzubringen. Momentan setze ich einen Brief an die Stadt auf, in dem ich auch Ihre Argumente alle verwenden möchte ( Kyotoprotokoll..usw)und in dem ich darum bitte, die Entscheidung noch einmal zu überdenken, denn sie ist richtungsweisend für unsere Altstadt bezüglich Wärmedämmung.
Hat noch jemand andere Ideen , Argumente, Vorgehensweisen, ähnliche Fälle .... ?? Vielen Dank schon im Voraus
 
Thema: Wärmedämmung eines denkmalgeschützten Hauses

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