Wärmedämmung zw. Keller & EG

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Katinka

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Hallo,
wir bewohnen eine Whg. im EG eines alten Hauses von ca 1910. Unser Problem ist unser Fussboden, den wir als sehr kalt und zugig empfinden. Leider sind es nicht nur die Füsse die das merken sondern auch unser Geldbeutel, da die Heizkosten enorm sind. Das Problem soll nun beseitigt werden. Jedoch das wie, ist mir noch nicht ganz klar. Der Aufbau der Decke vom Keller zum EG: Betondecke (o.so ä. ziemlich grau) darauf liegend Kanthölzer (Größe und Abstand leider nicht bekannt) dazwischen befindet sich eine Schüttung (Inhalt & Füllhöhe) nicht bekannt und darauf Dielenfussboden. Dieser ist nicht sichtbar (somit auch der Zustand ungewiss), denn darauf wurden Hartfaserplatten verschraubt und ein Linoleumfussboden verklebt. Wir haben nach unserem Einzug Auslegeware verlegt. Unser Vermieter empfiehlt uns nun zwei Varianten: 1. Linoleum u. Hartfaserplatten raus, 2 cm Styrodur und darauf Kork o.ä.
2. Nur Linoleum raus, PE-Folie auf die HF-Platteb drauf, Kork o.ä.
Eine Kellerdeckendämmung würde s.E. nicht in Frage kommen, da die Deckenhöhe knapp 1.85 -1.90m beträgt. Nun meine Frage: Sind es die richtigen Lösungen bzw. was wäre vielleicht besser? Und was macht man in Kü. u. Bad wo Fliesen sind, denn dort ist barfuss laufen im Winter nicht möglich? (Sorry für den langen Text)
Für hilfreiche Ideen und Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruss Katinka
 
Da könnten doch 3-4cm von unten aufgebracht werden

Ich habe bei mir in meinem Keller eine 4 cm Dämmung aufgebracht.
Da ich wissen wollte was dies ausmacht habe ich vorher die Bodentemperatur über einige Tage gemessen, und nachher waren über 4 Grad wärmer.
 
Vielen Dank...

für ihre Antwort, jedoch welche Materialen haben sie dazu verwendet?
Gruss Katinka
 
Ich hatte Styropor von div. Baustellen gesammelt, aber ...

eigentlich ist fast jeder Dämmstoff dafür geeignet.
Das billigste ist gut genug!
 
Kellerdeckendämmung

von 4 cm ist besser als nichts aber eben nicht gesetzeskonform: 8 cm sollten es schon sein und zwar nichtbrennbar. Sonst gibt es Ärger mit der Feuerwehr.
Hersteller: bspsw. Deutsche Rockwool, Produktname Planarock.

Wenn es Ihnen nichts ausmacht, die Dielen aufzunehmen, können Sie alternativ eine Dämmung von oben zwischen die Lagerhölzer einbringen: Thermozell 250, gibt es zum Selberanrühren. Das ist eine gebundene Schüttung, so etwas zwischen Dämmstoff und Estrich, auch Leichtestrich oder Wärmedämmestrich genannt.
Man kann darauf auch direkt fliesen.
 
Vielen Dank Herr Beckmann

für ihren Tipp, doch die Dielen herauszunehmen ist für 'ne Mietwohnung (als Mieter) doch zuviel des Guten. Ich werde den Tipp meinem Vermieter weitergeben.
Aber was sagen Sie zum Styrodur?

Gruss Katinka
 
Dielung aufnehmen

Die vorgeschlagenen Aufbauvarianten sind keine guten Lösungen. Variante 1 ist mir zu mutig - auch Fertigkork"parkett" würde ich nicht auf Syrodur verlegen, da sollte noch eine OSB-Platte dazwischen. Außerdem ist es genauso Flickwerk wie Variante 2 (wozu soll die PE-Folie gut sein?). Wenn der Vermieter wenigstens 6mm starkes Kork, verklebt auf die vorh. Hartfaserplatten, oder Korklinoleum (letzteres auch für Küche/Bad) spendiert, hättet Ihr etwas Dämmwirkung und einen fußwärmeren Boden.

Aber eigentlich müsste der gesamte Materialmix 'raus und zwischen die Balken eine Dämmung gebracht werden. Der bisherige diffusionshemmende Aufbau kann sehr leicht zum Verschimmeln der Holzteile im "Untergrund" führen. Packe Deinen Vermieter bei seinem sicher vorhandenen Interesse an dauerhaften und werterhaltenden Lösungen.

Viel Glück

Thomas W. Böhme
 
Styrodur

brennt und geht deswegen nicht.
Die Forderung an Kellerdecken lautet: Feuerwiderstandsklasse F 90 und nichtbrennbar.
Eine tüchtige Feuerwehr sieht sich das auch noch einmal genau an.
Grüße
 
Bei mir ging es schon.

Ich darf doch in meinem Privathaus machen was ich will.
Natürlich darf ein Auftragnehmer (sprich Firma) dies nicht genauso handhaben.
Hier geht es doch nicht um ein öffentliches Gebäude.
 
Privathaus

Das stimmt nicht ganz. Die Bauordnung gilt für alle baulichen Anlagen und für Vorhaben, und zwar auch in allen Bundesländern. Es gibt dann Abstufungen in eine Art von Gebäudeklassen.
Der Satz: "In meinem Privathaus kann ich machen, was ich will" hat aber eben nur Gültigkeit in den Grenzen der jeweiligen Bauordnung.

Grüße
 
Und? Dazu wäre eine Frage erlaubt.

Wen interessiert das schon - was ich in meinem Keller mache?
Im übrigen habe ich mein Dach auch mit Holz gebaut - ohne irgendwelche Brandschutzmaßnahmen.
Man sollte - wie es so schön heißt, die Kirche im Dorf lassen.
Nichts für ungut.
Sie Herr Beckmann haben natürlich Recht darauf hinzuweisen.
Ich jedoch - für meinen Teil, nehme mir auch das Recht abzuwägen was für mich richtig und auch sinnvoll ist.
 
Hallo,

ging es nicht eigentlich um eine Betondecke mit darauf liegenden Balken, bei der jenseits von bautheoretischem Rechenwerk ein gewisser Brandwiderstand vermutet werden kann?

Grüße

Thomas W. Böhme
 
Thema: Wärmedämmung zw. Keller & EG
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