Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, habe mal eine Frage zur rechtlichen Absicherung einer privaten Baustelle. Und zwar plane ich die Dachsanierung unseres 6-Familienhauses...
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Steffen

Guest
Hallo, habe mal eine Frage zur rechtlichen Absicherung einer privaten Baustelle.
Und zwar plane ich die Dachsanierung unseres 6-Familienhauses (reines Mietobjekt). Da ich gelernter Zimmerer bin, will ich u.a. den Dachabbruch mit Familienangehörigen und einigen Freunden selbst vornehmen, der Rest soll vergeben werden. Daß ich die Baustelle bei der Berufsgenossenschaft anmelden muß und werde ist klar. Wie sieht es darüber hinaus aus. Z.B. mit den Arbeiten, wie Wärmedämmung einbringen, die eigentlich nur Meisterbetrieben obliegen. Wie sieht diesbezüglich die rechtliche Lage aus?
Mit freundlichem Gruß ...
Steffen
 
Hallo Steffen,

Die einfachste Möglichkeit wäre, wenn Sie sich ein Angebot über die Dachsanierung bei einer Zimmerei vor Ort holen würden, über Eigenleistungen z. B. im Bereich Abbruch,Dämmung etc. lässt sich in der Regel verhandeln und wird wahrscheinlich kein Problem sein diese Leistungen aus den Angebot nachträglich herrauszunehmen.

Grüsse T.K
 
Hallo STeffen,

man darf an seinem am Haus alles selber machen, wenn man will. Es gibt ja auch die Ausbauhäuser, wo die Bauherren selber Leistungen wie Innendämmung vornehmen.

Bei Strom braucht man dann ne Abnahme eines Meisters aber sonst darf man alles. Na ja, Gasanschluss auch nicht ;o).

Bei nem Mietobjekt ist es glaub ich bald so, dass man nen Gebäudepass (Energie) braucht. Zumindest in Hessen. Die Dämmung muss schon ordentlich sein, das dürfte ja aber kein Problem sein. Ich glaube, manche Bauherren geben sich mehr Mühe als manche Firmen, weil sie halt einfach mehr Zeit haben oder einplanen (wie beim LKW-Fahrer: es heißt: bis um 18:00 Uhr musst Du dort und dort sein, wie Du dahinkommst ist mir schnuppe). Und wenn was undicht wird, dann ists halt eigenes Pech.

Grüße Annette
 
Asso, nochwas

da gibt es noch eine Zusatzversicherung für Bauhelfer, die man abschließen kann - wenn einem was passiert oder jemand verunglückt. Das ist aber unabhängig von der Berufsgenossenschaft. Einfach mal googeln.
 
Hey. Vielen Dank für die schnellen Kommentare.
...
Daß man als Eigenheimbesitzer sein Haus in Eigenleistung (vielleicht auch ohne die nötige "Qualifikation") aufbauen ist klar.
Da es sich hier um ein reines Mietobjekt handelt und ich die Sanierung natürlich nicht alleine ausführen kann, sondern auch auf die Hilfe von Freunden angewiesen bin, bin ich mir über die rechtliche Lage nicht ganz im Klaren.

Ansonsten könnte ich ja auch irgendeinen Hausmeisterservice oder ähnliche Firmen beauftragen - unter meine Leitung und Anweisung - die Arbeiten durchzuführen. So kann man theoretisch ja jede Arbeit an unqualifizierte -nicht Meister-Betriebe vergeben- sofern man selbst als Bauherr und auszuführende Arbeitskraft auftritt und die zwar vielleicht unqualifizierten aber dennoch auf jeden Fall günstigeren "Hausmeisterservice-Helfer" auf Stundenlohnbasis ganz offiziell beschäftigt.

Gruß Steffen
 
Klar, das geht. Heutzutage gibt es ja auch Ich-AGs und dazu braucht man auch kein Meister mehr sein. Ich kann sofort ne Lehmbau-Ich-AG gründen (ok, ich muss erstmal arbeitslos sein und brauch ne Absegnung durch die Hausbank bzw. nen Businessplan -that's all (so ziemlich).

Und: Wenn ich ein Haus hab und bau das selber um und aus und vermiete es dann, da fragt ja später auch keiner, wer das Dach gedeckt hat, wer die Isolierung angebracht hat usw.

Je nach Umbauarbeiten braucht man ja ne Baugenehmigung, kann aber durchaus die Sachen in Eigenleistung erbringen. Später erfolgt dann die Abnahme. Aber wenn das Haus dann deshalb einstürzt, dann haftet man auch selber, das iss ja klar.

Klar kannst Du auch hergehen und auf ner anderen Webseite die Arbeiten versteigern :eek:)

Grüße Annette
 
Vorsicht Falle!

Für Baumaßnahmen am Gebäude, die in die Standsicherheit eingreifen (und dazu gehören allgemeinhin Zimmerer- und Rohbauarbeiten, soweit es sich um eine baugenehmigungspflichtige Leistung handelt), ist durch den Unternehmer Sachkenntnis und Erfahrung nachzuweisen (siehe auch die jeweilige Landesbauordnung Ihres Bundeslandes). Normalerweise erfolgt dies über einen Meister- oder Ingenieurstitel. Der Meistertitel ist nur für die Gewerke abgeschafft worden, bei denen es nicht zu einer Gefährdung von Personen kommen kann (obwohl, wenn ich so über die betroffenen Gewerke, u. a. Frisöre, Metzger, Schreiner, nachdenke, kommen mir bei dem letzten Satz auch Zweifel *grins*).
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Martin hats

Guten Tag, ich kann mich Martin nur anschließen. Außerdem ist z. B. für brandschutzrelevante Arbeiten zumindest in NRW eine Fachunternehmerbescheinigung des ausführenden Betriebs erforderlich.
Mit Handwerksabgrenzungen kenne ich mich nicht gut aus, aber ich glaube es ist immer noch ein Problem wenn ein Meisterbetrieb Arbeiten verrichtet, die (angeblich) nicht zu seinem Gewerk gehören. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Thema: Kein Titel

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