Energiesparverordnung

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K

Kögel

Guest
Bei der Internetrecherche stieß ich auf folgende Aussage von Hr. Fred Heim vom 04.03.2006:

„die Energieeinsparverordnung verlangt im §9 Absatz 3 lediglich das nachträglich Dämmen oberster Geschossdecken, wenn der dort vorhandene Dachraum nicht begehbar aber zugänglich ist. Da der von Ihnen beschriebene Dachraum als Trockenspeicher genutzt wird, gehe ich davon aus, dass es begehbar ist. Aus diesem Grunde gibt es aus der EnEV keine Verpflichtung die betroffene Decke bis Ende 2006 zu dämmen."

Ich kann sprachtechnisch diese Aussage unterstützen, jedoch bleibt mir der bautechnische Sinn verborgen. Können die Verfasser der EnEV diese Auslegung tatsächlich so beabsichtigt haben? Wieso sollte die Dämmungsverpflichtung nicht für begehbare Dachgeschossdecken gelten? Handelt es sich hierbei um eine sprachliche Gesetzeslücke oder reicht das darüber liegende nicht isolierte Dachgeschoss aus, um genug Wärmeabgabe zu verhindern?

Die Antwort ist sehr interessant für mich, da der hierzu geschilderte Fall nahezu auf mein Haus zutrifft und schon lange über diesem Paragraphen rätsle.

Mit freundlichen Grüßen

A. Kögel
 
Hallo,
ob das für Sie bzw. ihr Haus überhaupt giltist hängt von weiteren Faktoren wie ab, Gebäudenutzung, Eigentumsverhältnisse, Größe....

Warum sagt die die Erklärung von der ZUB-Kassel (http://141.51.43.66/):
"Zu Absatz 3
Die vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschossdecken ist nach vorliegenden Untersuchungen eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bestand. Ungedämmte, nicht begehbare, für die Nachrüstarbeiten aber zugängliche oberste Geschossdecken bilden ein Potenzial für Energiesparmaßnahmen, das bisher offenbar im Rahmen von Erneuerungen (vgl. § 8) nur in geringem Umfang erschlossen wurde. Begehbare Decken werden ausgenommen, weil hier die Wirtschaftlichkeit auf Grund einer bestehenden oder möglichen Nutzung des Dachraumes (z. B. als Abstell- oder Trockenraum) oder eines späteren Ausbaus unter Umständen nicht gegeben
wäre. [...]"
 
Klingt logisch!

Hallo R.J.

Unterem Strich heißt das für mein 2 Fam.-Wohnhaus, dass, wenn nicht die Dachgeschossdecke isoliert wird, dann MUSS das Dach isoliert werden? Letztgenanntes ist bei Nichtausbauplänen des Dachgeschosses die wesentlich teurere Variante.
Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort!

A. Kögel
 
Nicht zwingend, denn

im §9 Absatz 4 (EnEV 2004) steht nämlich folgendes:
"(4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu erfüllen. [...]"

Allerdings ist unabhängig der gesetztlichen Vorgaben die Dämmung der obersten Geschossdecke, soweit möglich, zu empfehlen. Der Hintergrund der Forderung ist ganz einfach der, dass Untersuchungen hier ein großes Energiesparpotential (bzw. Wärmeverluste) aufzeigen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist vergleichsweise einfach herzustellen und da eine extrem Preissenkung bei den Energieträgern nicht zu erwarten ist...

Von der Dachdämmung alternativ zu gedämmten Decke habe ich bisher nichts gelesen/gehört. Wie kommen sie drauf?

Grüße
R.J.
 
nochmal ENEV

Ja, diese Aussage der ENEV kann man wirklich nur mit Hintergrundwissen verstehen. Da ich gerade eine entsprechende Ausbildung absolviere, sag ich´s mal mit meinen Worten: Man geht davon aus, dass bei einem begehbaren Dachraum die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwann einmal ausgebaut wird hoch ist – insofern muss man die Decke nicht zwingend dämmen, da es ja, wie schon gesagt, unwirtschaftlich wäre. Man zwingt Sie also zu nichts, auch natürlich wegen der besagten Ausnahmeregelung. Ich würde natürlich immer vom konkreten Einzelfall (und nicht von der Vorschrift) ausgehen und da macht es schon Sinn, dass Sie Ihre oberste Geschossdecke dämmen, wenn Sie Ihr Dach nicht demnächst ausbauen wollen. Ihr Dach brauchen Sie nicht zu dämmen, das wäre nun wirklich unwirtschaftlich. Habe ich damit nun vollends „alle Klarheiten beseitigt“?

Viele Grüße von der Küste

Cornelia Stoll
 
Ganz einfach ...

... bei einem begehbaren Dachraum müsste die Dämmung ja wiederum durch einen aufwändigen begehbaren Belag geschützt werden. Was das kostenmäßig bedeuten würde ist ja klar.

Offensichtlich hat da jemand ausnahmsweise mitgedacht. Denke ich mal.

Freundliche Grüße
 
Vielen Dank für die rege Anteilnahme!

Hallo R.J.! Hallo Frau Stoll!
Vielleicht sollte ich zu Beginn noch ein paar Informationen vorausschicken:
Ich habe das Haus letztes Jahr käuflich erworben zum Zwecke der Vermietung. Das sind schon zwei Gründe, weshalb ich die Dämmung des Daches als meine Verpflichtung durch die EnEV begriffen habe.
In der Tat ist das Dachgeschoss ausbaufähig. Jedoch ist an dem Haus noch einiges zu erneuern, das ein solches Bauvorhaben, wenn überhaupt, erst in vielen Jahren interessant wäre. Nun ist die EnEV einmal existent und ich fürchte, ich komme um eine baldige Dämmung, jeweder Art auch immer, nicht herum.
Da das Dachgeschoss zurzeit noch leersteht wäre der Zeitpunkt für die Dachgeschossdeckendämmung natürlich ideal. Macht sich auch auf dem Energiepass für zukünftige potentielle Mieter nicht schlecht.
Damit bin ich bei der nächsten Herausforderung: Bodendämmung des Dachgeschosses.

Dies führt mich zum Beitrag von Herrn Kugel, hallo!
Habe mir ein Angebot hierfür geben lassen. Dachte der Anhydritestrich AE20 50mm wäre für die Dämmung Schutz genug? Sehen Sie das anders?
Was mir neben der Wärmedämmung Kopfverbrechen bereitet ist der Trittschall. Die Handwerkerin meint, dass die WD PUR-Platten WLG 030 minindestens 70 mm dick sein müssten, um die laut EnEV geforderten 0,30 W/m².K zu erreichen. Trittschallschutz wäre dann nicht mehr möglich.
Die Handwerkerin argumentierte nicht überzeugend!
Wer hat hierzu Erfahrungen gesammelt?

Mit freundlichen Grüßen

A. Kögel
 
Ein möglicher Aufbau wäre ...

... zum Beispiel

40mm maxitplan 414 als Rohrhöhen- und Dämmausgleich

60mm PU-Dämmung WLG 025

5mm Geficell(o.ä.) Trittschallmatte

45mm Anhydrit-Estrich

-----

150mm --> U = 0,26 (bei 40mm PU U = 0,328).

Das ist nur alles für die Katz, wenn das DG in absehbarer Zeit ausgebaut wird. Vor allem wenn in diesem Zuge auch noch Rohrleitungen auf dem Boden verzogen werden müssen.

Ich würde mir das nochmal gut überlegen.

Freundliche Grüße
 
Hallo Hr. Kugel!

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Das Dachgeschoss ist völlig jungfräulich, will heißen ohne Trennwände. Sollte einmal ausgebaut werden, wollte ich, falls nötig, Verbindungsrohre in die noch zu mauernde Wand legen. (macht man ja meines Wissens auch so.) Heizungs- und Wasseranschlüsse ragen derzeit noch blind aus dem Boden in die Höhe, sind aber bereits gelegt. Der Dachausbau ist noch nicht in absehbarer Zeit geplant. Ich möchte mir nur nicht jetzt schon Wege gänzlich buchstäblich verbauen.
Ich bin ein Umweltsünder. Ich würde ohne EnEV nicht sofort isolieren! ;-)
Wie haben Sie das Problem mit Querbalken zur Stütze des Dachstuhls gelöst? Wurden die Balken mit Folie vor dem Estrich geschützt? In meinem Falle sind die Balken 100 bis 120 mm dick. Eine Dämmung von 150 mm würde die Querbalken versenken. Die Handwerkerin möchte die Balken einfach verschütten. Mir stellen sich bei dem Gedanken die Nackenhaare! Hört sich für mich wenig vertrauenserweckend an.


Freundliche Grüße

A. Kögel
 
Nochmal Trittschalldämmung

Hallo Hr. Kugel,

habe mir Informationen zu Geficell rausgesucht. Reicht es mit solchen Materialien nicht auch aus, erst bei Dachausbau Trittschalldämmung zu legen, oder ist nach Aufbringung des Estrichs die Wirkung nicht mehr ausreichend? Gibt es überhaupt einheitliche Normen bezüglich des erlaubten Trittschalls? Haben Sie auch hierzu Erfahrungen?

Freundlicher Gruß

A.Kögel
 
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau

ist die Norm die sie suchen.
Vielleicht wäre es in Ihrem Fall nicht sinnfrei einen Planer einzuschalten. Da bekommen Sie vom Energiepass über Beratung und fachliche Planung alles. Ihre individuellen Wünsche wie abschnittsweiser Ausbau können dann auch optimal berücksichtigt werden.

R.J.
 
Tss tss tss ...

Zitat:
"Ich bin ein Umweltsünder. Ich würde ohne EnEV nicht sofort isolieren! ;-)"
Ich auch nicht - ich würde höchstens dämmen (nur der guten Ordnung halber).

Ansonsten würde ich dem Rat meines Vorschreibers folgen und mir von einem qualifizierten Energieberater (gibt´s sogar bei den Architekten) einen ganzheitlichen energetischen Verbesserungsvorschlag machen lassen.

Freundliche Grüße
 
Dämmen würde ich z.B. für meinem Geldbeutel. Immerhin gibt es noch niedrigverzinste Darlehensförderungen. Oder aber auch der Behaglichkeit und dem Wohlempfinden zuliebe. :)
 
Sorry, dass ich erst so spät antworte!

Ein Berater wäre bestimmt eine Möglichkeit. Jedoch möchte ich viele Meinungen und Erfahrungen kennen lernen, um mein eigenes Bild zu machen!
Wo bleibt sonst der Spaß?
Ich bin sehr dankbar um die Beiträge, die zu meiner Frage geleistet wurden!
Freundliche Grüße
A. Kögel
 
Thema: Energiesparverordnung

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