Aufsparrendaemmung

Diskutiere Aufsparrendaemmung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - ich möchte gern mein erworbenes fachwerkhaus bj 1769 sanieren. seit wochen streiten wir uns jedoch mit der denkmalschutzbehörde herum. immer wenn...
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Susann Berger

Guest
ich möchte gern mein erworbenes fachwerkhaus bj 1769 sanieren.
seit wochen streiten wir uns jedoch mit der denkmalschutzbehörde herum.
immer wenn wir einen kompromiss mit der behörde eingegangen
sind, faellt dieser ein neuer streitpunkt ein.
ich bin der meinung, dass es mitlerweile nicht mehr um fachliche beanstandungen geht, sondern das reine befindlichkeiten eine rolle spielen.

ich moechte hier auch mitteilen, dass wir sehr wohl gewollt sind altes zu erhalten. es soll jedoch dem heutigen wohnstandart angepasst werden.

neuer streitpunkt ist die aufsparrendaemmung.
bis jetzt wurde dies nicht beanstandet.
da unser haus nur ca. 4,50 m breit ist und unter dem dach die kinderzimmer untergebracht werden sollen, wollen wir aus platz- und daemmgruenden eine außendaemmung anbringen.

im ergeschoss (ziegelbau) wurde uns eine außendaemmung genehmigt. im obergeschoß sind wir den kompromiss eingegangen und werden an zwei seiten eine innendaemmung vornehmen und an den "schlechtwetterseiten" eine verbretterung mit deckleiste.

Zu jeder Absprache legten wir bereits undere Pläne vor. In diesen war die Aufsparrendämmung seit Verhandlungsbeginn eingezeichnet. Diese stellte bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem dar.

meine frage ist nun:

kann der denkmalschutz eine dachaußendaemmung verbieten?
wer hat aehnliche erfahrungen gemacht und wie wurden diese probleme geloest. ich bin nicht gewillt eine dachinnendaemmung vorzunehmen.
 
Aufsparrendämmung

Guten Morgen Frau Berger,

Die Denkmalbehörde kann verbieten, was nicht dem Denkmalgedanken entspricht. Und ein dickes Dämmpaket auf dem historischen Dach sieht einfach komisch aus.
Vielleicht gibt es ja einen guten Kompromiß:
Ohnehin brauchen Sie wahrscheinlich ein regendichtes Unterdach. Dafür kann man Rauhspund 24 mm + Unterdeckfolie verwenden, gibt eine gute Festigkeit und entspricht mit Ausnahme der notwendigen Folie auch dem historischen Vorbild. Man kann aber auch bituminierte Weichfaser nehmen, das ist auch üblich und im Erscheinungsbild später kein Unterschied. Nimmt man nun statt 22 mm in WLG 050 60 mm in WLG 045, dann hat man einen Teil der notwendigen Dämmung schon gebaut.
Ich nehme an, dagegen hat die Denkmalbehörde nichts.
Das dient auch dem sommerlichen Wärmeschutz.
Den rest der notwendigen Dämmung verbauen Sie dann innen.
Weiterer Vorteil: Die Pakete werden handlicher.

Grüße vom Niederrhein
 
60mm mit WLG 045 bei Holzfaserdämmplatten ...

sind meistens nicht mehr bitumiert sondern mit Latex oder verseiften Birkenharz oder PU-Zugabe versetzt. Nähere Infos gibt es unter

http://gutex.de

Bei einem Altbau eine blanke Aufsparrendämmung vorzunehmen ist eh abenteuerlich wenn die Sparren von der Warmseite zur Kaltseite (Dachüberstand) durchgehen. Hier wäre die Kombination leichte Aufsparrendämmung/Vollsparrendämmung sinnvoller.

Grüße aus Frangn

Frank
 
Denkmalschutz

Hallo Frau Berger,
Die Beiträge von Herrn Beckmann und Herrn Lipfert kann ich fachlich voll und ganz unterstützen.

Zu den Befindlichkeiten:

Die Denkmalschutzbehörde hat sich an die Charta von Venedig (1964) zu halten. Umbauten und Veränderungen sind zuzulassen.Das Denkmalschutzgesetz ist inzwischen von den Gerichten "ausgeurteilt".
Insbesondere die wirtschaftliche Zumutbarkeit.

Das Denkmalschutzgesetz dient dem Schutz von Sachen (Häusern) und gleichwertig dem Schutz der Eigentümer.

Denkmalschutz ist eine staatliche Aufgabe, keine private.

Stellen Sie doch zwischendrin mal einen Abrissantrag!!??

Manchmal hilft das ,um mit den Behörden auf Augenhöhe zu kommen.

Viele Grüße aus Nordhessen
 
Thema: Aufsparrendaemmung
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