Aufdachdämmung Altbau Detail

Diskutiere Aufdachdämmung Altbau Detail im Forum Dach & Dachraum im Bereich - So ich hab jetzt mal eine Frage... Unser Haus ist ca. 200 Jahre alt und Denkmalgeschützt. Der Mensch vom Denkmalschutzamt hat nun gesagt, wir...
S

Stefanie Fuchs

Guest
So ich hab jetzt mal eine Frage... Unser Haus ist ca. 200 Jahre alt und Denkmalgeschützt. Der Mensch vom Denkmalschutzamt hat nun gesagt, wir dürfen eine Aufdachdämmung unter bestimmten voraussetzungn machen.
- Das Detail der Rinne soll so bleiben wie es ist. Mein Problem ist jetzt das ich kein Detail des Dachaufbaus und der Rinne zu so einem alten Gebäude finde, so kann ich natürlich auch nicht vergleichen ob das irgendwie möglich wäre das so zu machen.
Über schnelle Informationen wäre ich sehr Dankbar. Wir sollten bis Dienstag (10.10.06) bescheid wissen, weil er sich die ganze Sache dann mal anschauen will...
 
ich

würde mich da nicht unter druck setzen lassen - der nette herr aus dem öffentlichen dienst arbeitet sicher auch noch den rest den jahres... :))) als zuständiger denkmalpfleger ist er auch ihr dienstleister und über solche details sollte er sich gedanken machen, das ist seine aufgabe. genau das hat er nämlcih vermutlich studiert :)))
ansonsten sollten sie mal tief durchatmen, sich registrieren und ein foto hochladen - weil so versteht die frage keiner.
wo liegt eigentlich die motivation für die aufdachdämmung? sicher hat das vorteile, aber gerade unter denkmalpflegerischen aspekt auch nachteile, von den kosten ganz zu schweigen - haben sie da schon vergleichbare angebote mit einer vernünftigen zwischen-/untersparrendämmung?
 
warum beim Krüppel-Walmdach eine Aufdachdämmung?

das würde ich mir nochmals gut überlegen,insbesondere hinsichtlich des Kostenaspekts (wird wohl um einiges teurer als eine Vollsparrendämmung werden). Die Rinnengeschichte wird wohl kein Problem darstellen. Da soll Ihnen der Herr Denkmalpfleger eine exakte Detailskizze machen. Noch ein Behörden-Tip: machen Sie über das Gespräch mit Herrn Denkmalpfleger ... eine schriftliche Aktennotiz,die Sie dem Denkmalpfleger unmittelbar in Kopie zur Unterschrift zusenden sollten. Die Dachrinnen-Zeichnung möge er unterschreiben und mit Datum und seinem Amtsstempel versehen. Viel Erfolg!
 
Danke

danke erstmal für die Tipps...
Die Aufdachdämmung war gedacht, da die Dachbalken sichtbar bleiben sollen..
 
Hallo Frau Fuchs,
eine Aufsparrendämmung (allerdings mit PUR) wurde für ein anderes Gebäude in diesem Forum schon einmal besprochen.
http://fachwerkhaus.historisches-fachwerk.com/fachwerk/index.cfm/ly/1/0/forum/a/showForum/59493$.cfm
Da mir das gewählte Dämmmaterial nicht bekannt ist, entfallen evtl. einige der aufgeführten Punkte.
Vielleicht regen Sie die aufgezählten Argumente noch einmal an, die geplante Maßnahme im Detail zu überdenken.
Auch die Kosten sollten Sie nicht aus den Augen verlieren.
Wenn es sich dabei um ein Doppelhaus handelt, ist generell die gesamte Dachfläche aufzudoppeln.

„...Als störend könnte sich allerdings auch eine Erhöhung der Dachhaut erweisen.Wie sehen dann die Anschlüsse aus? Das sollte man sich daher somit vorher schon gut überlegen. Pauschal lässt sich zu einer Dämmung aber nichts abschließend sagen. Die Örtlichkeiten sind immer zu berücksichtigen, ansonsten können diese Aussagen in die falsche Richtung führen. Detaillösungen sind leider in einem Forum nicht zu realisieren und sollten mit einem Fachplaner vor Ort geklärt werden.“

„...Bedenken Sie aber bitte auch, daß das Dach bei der Aufsparrendämmung um ca. 27 cm aufgestelzt wird. Wie sollen denn dann die Anschlüsse an Ortgang und Traufe aussehen? Vermutlich verpasst der Dachdecker, wie in unserer Region gern genommen, Ihrem Haus einen Rollkragen aus Schiefer. Bitte also auch die Gestaltung nicht aus den Augen verlieren.“

Sehen Sie den Termin mit dem Denkmalpfleger nicht als Drohung, sondern als Chance. In der Ausführung wird er Ihnen vielleicht helfen können, grundlegend kann die Ausführung allerdings nur vorbesprochen werden. Das Ausführungsdetail müssen Sie schon selber vorlegen und dieses bedarf einer denkmalpflegerischen Erlaubnis. Eine Aktennotiz ist dieser Erlaubnis nicht gleich zu setzen und entspricht auch nicht dem behördlichen Verwaltungsakt.
Versuchen Sie, eine entspannte Atmosphäre zu schaffen und Ihre Argumente stichhaltig zu erläutern. Manchmal ist es auch sinnvoll, nicht mit Maximalforderungen aufzuwarten.
Einen, auch für sie verträglichen, Kompromiß werden Sie bestimmt finden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Thema: Aufdachdämmung Altbau Detail

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