Begriff "Dach+Fach" im gewerblichgen Mietrecht

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Peter Rose

Guest
Im gewerblichen Mietvertrag gehen die Reparatur-, Wartungs-und Instandsetzungskosten zu Lasten des Mieters, mit Ausnahme von Kosten für Reparaturen an "Dach+Fach".
Wie ist der Begriff "Dach+Fach" genau zu definieren ?
Wer hat Erfahrung auf diesem Gebiet ?
 
Schon länger her, da mußte ich das auch mal hinterfragen.

Ich hatte mir damals folgenden Text von irgendeiner WebSite in meine Sammlung aufgenommen:

Dach und Fach: Hier finden sich regelmäßig umfangreiche Vertragsregelungen. Grundsätzlich sind individualvertragliche Regelungen dahin möglich, die gesetzlichen Regelungen von §581 i.V.m. §535 BGB bis zu den Grenzen von§307 BGB zu Lasten des Pächters auszudehnen. Im Kern muß der Verpächter bzw. Eigentümer allerdings für die tragenden bzw. konstruktiven Teile einstehen. Innerhalb der Einfluß- bzw. Risikosphäre des Hotelbaukörpers können weitgehende Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten der Pachtsache dem Pächter auferlegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Pachtgestaltung entsprechend der verstärkten Risikobelastung des Pächters Rechnung trägt. Dies wird im Schrifttum bei Gewerbemietverträgen aktuell diskutiert (Moeser, Tripple-Net-Mietverträge, in: NZM 2003, 425, 427 f.).Diese in Rechtsprechung und Literatur vorherrschende Meinung hat unlängst Bestätigung durch ein Urteil des OLGNaumburg gefunden (Az.: 2 U (Hs) 34/98, in:WM 2000, 241;ausführlich Bub, in: Bub/Treier, II., Rdnr.459 ff. m.w.N.; ferner Flehinghaus, a.a.O., Rdnr.63). Der BGH hat diese Risikotragung höchstrichterlich im Mietrecht im Zusammenhang mit der Haftungsbegrenzung des Vermieters für seine Hauptpflichten bestätigt (BGH, Rechtsentscheid vom 24.10.2001,NJW 2002, 673 = NZM 2002, 116 = WM 2002, 141 = GuT2002, 45; BGH, Entscheidung vom 3.7. 2002, NZM 2002, 784= GuT 2003, 8; dazu Börstinghaus, ZGS 2002, 102, 108 f.; Pa-landt-Heinrichs, §307, Rdnr. 128; Fritz, NZM 2002, 713, 717;Schmitz/Reischauer, NZM 2002, 1019; Lützenkirchen, BGH-Report 2002, 145; ders., Wohnraummiete, 2002, S. 152 f.; Jo-achim, WM 2003, 183; ders., Anwaltinfo Mietrecht (AIM)2003, 66; ders., NZM 2003, 387).

Habe leider die Quelle nicht mehr, aber googeln hilft vielleicht.
 
Begriff "Dach+Fach"

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es gibt viel abzuarbeiten und die Hoffnung etwas Licht ins Dunkel zu bekommen.
 
Thema: Begriff "Dach+Fach" im gewerblichgen Mietrecht

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