Dachboden über Dachgeschosswohnung

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Werner Knecht

Guest
Ich habe vor 19 Jahren eine Eigentumswohnung (Dachgeschoss mit darüberliegendem Dachboden gekauft . In der Teilungserklärung steht, das ich Sondereigentum an der Dachgeschosswohnung habe , an dem Dachboden ein alleiniges unentgeltliches Nutzungsrecht.Der Dachboden war zu Wohnzwecken vorbereitet ( großes Giebelfenster zusätzliche Dachfenster ect. In der Teilungserklärung ist der Dachboden nur als Dachboden ausgewiesen ( keine Bauzeichnung wie bei der darunterliegenden Dachgeschosswohnung. Jetzt behauptet ein Miteigentümer, der Ausbau des Dachbodens sei nicht genehmigt. Stimmt das? Wenn ja was kann ich tun? Kann ich nachträglich den Ausbau genehmigen lassen? Und was müßte ich dabei alles beachten.? Welche Kosten kommrn auf mich zu?
MfG
W.K.
 
genemigen

lassen kann man sicher und muss man (nutzungsänderung, zumindest kenntnisverfahren), aber was mich eher umtreibt: ohne die einzelheiten der teilungserklärung zu kennen, klingt das für mich so, als wären sie nicht der eigentümer, sondern der boden stände im gemeinschaftseigentum und sie hätten halt nur ein nutzungsrecht. wie stellen sie sich ihre rechtliche position denn vor?
 
Dachboden über Dachgeschosswohnung

Danke für die rasche Antwort Frau Ingenkamp.
Es ist so wie Sie schreiben , ich bin nicht Eigentümer des Dachbodens, sondern habe das alleinige Nutzungsrecht, wofür ich an die anderen Eigentümer auch kein Entgeld zu zahlen habe( laut Teilungserklärung). Jetzt weiter zu meiner Frage , muß ich eine Nutzungsänderung beantragen,(obwohl ich kein Eigentümer bin)was schliest die Nutzung eines Dachbodens mit ein ( kein Wohnen , obwohl alles dafür vorbereitet war.was ist ein Kenntnisverfahren? Ist sowas nach 19 Jahren noch möglich?
 
§ 63 BauO NRW

sagt, sie brauchen eine baugenehmigung:
text der bauo hier:

http://www.verwaltung.uni-dortmund.de/arbeitsschutz/internet/Gesetze/BauO-NRW.html#p63

was genau sie vorlegen müssen, sagt ihnen ihre gemeinde, die haben meist checklisten dafür. da sie selbst nicht vorlageberechtigt sind, brauchen sie eh einen planer: (archi oder ing. oder was auch immer) falls schon mal eine baugenehmigung erteilt worden ist, wäre die eh hinfällig, die gelten nicht unbegrenzt (2-4 Jahre) aber vielleicht ist das dach schon damals als wohnbereich ausgewiesen worden, am besten sie fragen mal nach, bevor sie sich in unkosten stürzen (bei der behörde).
um anträge zu stellen müssen sie übrigens nicht eigentümer sein.
irgendwie ist mir aber sonst unwohl: nutzungsrecht wofür, in welchem umfang, wozu? zum basteln, wäschetrocknen , wohnen? ist das festgelegt? nutzung allein ist ein dehnbarer begriff und ihre miteigentümer scheinen ja nicht begeistert von ihrer idee. sie sind ja nicht alleineigentümer. ich empfehle wirklich dringend eine anwaltliche beratung - sonst haben sie viel geld für nichts investiert. gemessen an den baukosten - peanuts.
ähm, nun schreib ich und schreibe und lese ihr posting nochmal: sie wohnen also schon 19 jahre darinnen? wenn damals nicht genehmigt, dann illegal - sanktionen (bußgelder) außer nutzungsuntersagung müssen sie nicht mehr befürchten, die baugenehmigung läßt sich nachholen, dann ist ihr ausbau legal. beim nachfragen in der behörde aber vorsicht, keine schlafenden hunde wecken :)))
bleibt ihr problem in der eigentümergemeinschaft...
 
D

Wirklich sehr fix Fr. Ingenkamp, danke ( ich glaube Sie haben keine zwei linken Hände!) Also zu Ihren Fragen ,ich habe die Wohnung vor 19 Jahren als Atelierwohnung gekauft (Beschreibung incl. Dachboden , vom Verkäufer ), der Ausbau hat vor 19 Jahren stattgefunden ( Neubau) und daran ist bis heute nichts verändert worden. Alle Miteigentümer kannten den Zustand! In der Teilungserklärung steht(Nutzungsrecht)
nichs weiter, aber auch keine Einschränkung! Wie macht man das keine schlafenden Hunde wecken? Wenn ich genau wüßte das dieses Proplem in der Hausgemeinschaft bliebe ,würdenich evtl. nix unternehmen.
MfG
Werner knecht
 
Dachboden über Dachgeschosswohnung

Wirklich sehr fix Fr. Ingenkamp, danke ( ich glaube Sie haben keine zwei linken Hände!) Also zu Ihren Fragen ,ich habe die Wohnung vor 19 Jahren als Atelierwohnung gekauft (Beschreibung incl. Dachboden , vom Verkäufer ), der Ausbau hat vor 19 Jahren stattgefunden ( Neubau) und daran ist bis heute nichts verändert worden. Alle Miteigentümer kannten den Zustand! In der Teilungserklärung steht(Nutzungsrecht)
nichs weiter, aber auch keine Einschränkung! Wie macht man das keine schlafenden Hunde wecken? Wenn ich genau wüßte das dieses Proplem in der Hausgemeinschaft bliebe ,würdenich evtl. nix unternehmen.
MfG
Werner knecht
 
am besten

ist es immer, wenn man einen kennt, der einen kennt :)))
nein, gucken sie sich doch einfach mal die bauakte an - erläuterungen, warum, wieso, weshalb müssen sie nicht geben, sie haben als eigentümer ja berechtigtes interesse - das reicht. welche pläne sind wie genehmigt worden, welche beantragt, welche auflagen gab es etc.pp. wenn sie's nicht verstehen, lassen sie kopien machen und werten die mit jemandem aus, der's kann.
sollte wirklich keine genehmigung vorgelegen haben, besprechen sie mit einem bauplanungsrechtlich versierten planer oder anwalt (planer ist sicher besser, der kann die techn. details - brandschutz, fluchtwege, aufbau etc. pp auswerten), wie die chancen stehen, eine genehmigung zu bekommen. sonst hängt doch immer das fallbeil über ihnen: ein falsches wort zum falschen nachbarn...
und bei ihrem nutzungsrecht verbleibt bei mir das flaue gefühl. nehmen wir an, ich wäre auf der gegenseite: den wortlaut der teilungserklärung (dachboden)würde ich dann so auslegen: ein boden ist ein boden und kein wohnraum. ein boden wird üblicherweise zum abstellen, wäschetrocknen usw. genutzt - aber NICHT zum wohnen. solange sie sich mit allen eigentümern verstehen, ist da sicher alles in butter, aber wenn nicht...
schlußendlich: sie haben zwei probleme: ein bauordnungsrechtliches (das ja auch nur vielleicht) und ein zivilrechtliches in der vertragsausgestaltung - eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

PS: wenn sie das loch sehen würden, dass ich heute in meine decke gehackt habe, obwohl ich nur den putz abschlagen wollte - dann sind das linke linke hände mit linken daumen dran :))) sie haben auch noch nie eine von mir geklebte tapetenbahn bewundern dürfen :)))
 
Dachboden über Dachgeschosswohnung

zwei linke Daumen!! Bauakte wo liegt die ( beim Bauamt?)Zivilrechtlich , heist das, dass ich evtl. ( weil es einem Miteigentümer nicht passt ,) dafür belangt werden könnte,(wie belangt??) das ich einen Raum so genutzt habe zu was er eigentlich beim Kauf vorbereitet war ( nämlich zum Wohnen) nur weil in der Teilungserklärung Dachboden und Nutzung steht??
Könnte diese Nutzung evtl. auch neu definiert werden, dann aber sicher nur mit dem Einverständniss aller Eigentümer, oder?? Was in meinem Fall sicher schwierig würde ( der "Eine" Eigentümer.
Ich glaube langsam das ich nicht nur linke Hände sondern auch nur linke Füße habe wenn es darum geht Verträge zu lesen und sie zu verstehen, muß man, um sicher bei einer Unterschrift zu sein, Volljurist sein??

Schönes Wochenende und schlagen Sie nicht weiter so große Löcher.
Ps. nette Hunde haben Sie
Werner Knecht
 
ja,

beim bauamt ist die akte. nach 19 jahren vielleicht auch im archiv. einfach mal durchklingeln.
nein, sanktionen aus dem teilungsvertrag haben sie nicht zu befürchten, ist ja kein strafrecht. sie dürfen weiterhin ungesiebte luft atmen :)))
ich habe gestern vorm einschlafen noch mal biss'l gegrübelt über ihren interessanten teilungvertrag: möglicherweise ist der passus der alleinigen nutzung gar nichtig: es ist ja GEMEINSCHAFTSeigentum - sicher können da nutzungsbeschränkungen oder -bevorzugungen festgeschrieben werden, aber das die gesamte gemeinschaft ausgeschlossen wird? nun nicht gleich in panik verfallen, wo kein kläger, da kein richter.
daher noch mal meine dringende bitte, sich anwaltlich beraten zu lassen - die sauberste lösung dürfte eine überführung ins sondereigentum sein.
 
Dachboden über Dachgeschosswohnung

jetzt bringe ich Sie mit meinen Sorgen auch noch um Ihren Schlaf, der passus mit der alleinigen Nutzung ist doch nicht so ungewöhnlich , oder , gilt ja auch für die Nutzung des Gartens durch die Eigentümer der Erdgeschosswohnung, was wollte die Gemeinschaft denn mit einem Dachboden der über meiner Wohnung liegt und nur mit einer Treppe ( normale Treppe, keine Leiter) aus meiner Wohnung heraus zu erreichen ist. andern falls kann ich mir nicht voestellen, das mich jemand für den Text der Teilungserlärung verantwortlich machen kann.
Gruß
W.K.
 
Thema: Dachboden über Dachgeschosswohnung

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